Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 92536 Pfreimd sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,3 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

20,3 km vom Suchpunkt

21,4 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

39,8 km vom Suchpunkt

Ein Pfreimder Unternehmen braucht eine geeignete Ersthelferbesetzung während der Arbeit. Die dafür maßgebliche Anwesenheit ist von der Zahl einer gemeinsam gebuchten Lehrgangsgruppe zu unterscheiden. Ein Inhouse-Kurs qualifiziert die vorgesehenen Personen, liefert aber nicht allein die spätere Einsatzplanung. Beide Planungsfragen werden nach ihrem jeweiligen Gegenstand betrachtet.
Vor einer Buchung sollte feststehen, welche Beschäftigten erstmals ausgebildet werden und welche eine Fortbildung benötigen. Geben Sie diese Zuordnung an die Ausbildungsstelle weiter. Ein freier Termin ist nur dann passend, wenn auch der Lehrgang zum Auftrag gehört.
Bei einer Inhouse-Gruppe am Pfreimder Betriebsstandort wird derselbe Bedarf zugrunde gelegt. Raum und Teilnehmerzahl werden gesondert vereinbart. Ändert sich die Zusammensetzung der Gruppe, klären Sie mögliche Folgen für die Durchführung mit dem Anbieter. Die bestätigten Kursdaten werden anschließend an die tatsächlich angemeldeten Beschäftigten weitergegeben.
Nach den DGUV-Vorgaben ist bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Bei größeren Zahlen gelten die einschlägigen weiteren Vorgaben. Eine Liste sämtlicher Beschäftigter beschreibt die Anwesenheit nicht ohne Weiteres. Berücksichtigen Sie daher die tatsächlichen Verhältnisse im Betrieb. Die Tatsache, dass mehrere Personen irgendwann geschult wurden, bedeutet nicht, dass sie zu jeder Arbeitszeit am jeweils benötigten Standort verfügbar sind.
| Zahl | Gegenstand |
|---|---|
| Anwesende Versicherte | Grundlage der Mindestbesetzung |
| Verfügbare Ersthelfer | Tatsächliche betriebliche Hilfeorganisation |
| Teilnehmende am Lehrgang | Gemeinsame Ausbildung |
Reguläre Erste-Hilfe-Lehrgänge haben nach den DGUV-Hinweisen eine Höchstzahl von zwanzig Teilnehmenden. Die reguläre Gruppengröße wird mit zehn bis fünfzehn Personen beschrieben. Auch ein Ausbildungshelfer hebt die Höchstzahl nicht auf. Diese Angaben betreffen die gemeinsame Ausbildung. Für eine Inhouse-Anfrage aus Pfreimd teilen Sie die vorgesehene Teilnehmerzahl deshalb mit, ohne daraus eine allgemeine Mindestbesetzung oder eine ausreichende spätere Verfügbarkeit im Unternehmen abzuleiten.
Kurskapazität und Hilfeorganisation beantworten unterschiedliche Fragen.
Tatsächliche Versicherte im Betrieb betrachten.
Geeignete Personen während der Arbeit berücksichtigen.
Die zulässige gemeinsame Ausbildung abstimmen.

Vorhandene anerkannte Qualifikationen können den Schulungsbedarf beeinflussen. Eine neue Aufgabenübernahme verlangt nicht automatisch, dass eine geeignete Grundausbildung wiederholt wird.
Über die Bedingungen einer möglichen Gebührenübernahme informiert die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Berechtigung und erforderliche Angaben klären.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten im Unternehmen einplanen.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Bei der Planung wird der persönliche Ausbildungsstand berücksichtigt. Eine organisatorische Einteilung im Unternehmen ersetzt diese regelmäßige Qualifizierung nicht.
Ein ausdrücklich vereinbarter betrieblicher Veranstaltungsort verändert den regulären Umfang nicht. Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu.
Die regulären Lehrgänge nach DGUV Vorschrift 1 werden in Präsenz durchgeführt. Die vorgesehenen praktischen Handlungen sollen selbst geübt werden können. Ein ausschließlich online vermitteltes Angebot ersetzt diesen regulären Rahmen nicht.