Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56812 Cochem sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,2 km vom Suchpunkt

17,7 km vom Suchpunkt

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32,0 km vom Suchpunkt

Cochemer Unternehmen brauchen geeignete Ersthelfer, die während der Arbeit tatsächlich verfügbar sind. Außerdem erhält die Belegschaft Informationen zur örtlichen Erste Hilfe. Die Qualifizierung ausgewählter Personen kann als Inhouse-Lehrgang vereinbart werden; Anwesenheit und Unterweisung bleiben eigene Aufgaben der betrieblichen Organisation.
Ein Cochemer Betrieb möchte einen Inhouse-Kurs in gemieteten oder von einem Partner bereitgestellten Räumen durchführen. Klären Sie die Nutzung verbindlich und nennen Sie der Ausbildungsstelle den tatsächlichen Gastgeber. Der Raum muss für die vorgesehene Ausbildung oder Fortbildung abgestimmt werden.
Vereinbaren Sie außerdem, wer am Kurstag für Zugang und organisatorische Fragen zuständig ist. Eine fremde Raumzusage bestätigt noch keinen Kurs. Erst wenn die Schule den Rahmen akzeptiert hat, wird der Teilnehmerkreis eingeladen. Änderungen des Gastgebers oder des Raums müssen anschließend erneut mitgeteilt werden, statt nur intern auf der Einladung zu erscheinen.
Körperliche und geistige Eignung sowie Motivation gehören nach DGUV-Hinweisen zur Auswahl geeigneter Ersthelfer. Eine bestimmte Hierarchiestufe oder Tätigkeitsbezeichnung allein entscheidet die persönliche Eignung nicht automatisch.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die DGUV richtet die erforderliche Ersthelferzahl an den anwesenden Versicherten aus. Eine Gesamtübersicht aller vorhandenen Schulungsnachweise beschreibt daher noch nicht vollständig die tatsächliche Besetzung während der Arbeit. Schichten, Urlaub und weitere Abwesenheiten können die Verfügbarkeit verändern. Beziehen Sie im Cochemer Unternehmen diese wirklichen Anwesenheiten in Ihre Überlegungen ein. Qualifizierte Personen auf einer Liste und verfügbare Ersthelfer am Arbeitsort sind miteinander verbundene Angaben, die für die Organisation unterschiedliche Fragen beantworten.
Frage
Welche geeignete Qualifizierung liegt vor?
Frage
Wer ist tatsächlich verfügbar?
Frage
Welche örtlichen Informationen brauchen die Beschäftigten?
Betriebsangehörige werden mindestens jährlich über Erste-Hilfe-Einrichtungen und richtiges Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen unterwiesen. Die Informationen beziehen sich auf die tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse. Ein Lehrgang einzelner Ersthelfer übermittelt diese Kenntnisse nicht automatisch an alle Beschäftigten. Bereiten Sie daher die örtlichen Angaben passend für deren Adressaten auf. Die regelmäßige persönliche Qualifizierung und die Information der Belegschaft ergänzen einander, ohne denselben Unterrichtsauftrag oder denselben zeitlichen Rhythmus zu haben.
Schulung und örtliche Verhältnisse bleiben miteinander verbunden.
Geeignete Ausbildung der vorgesehenen Personen.
Tatsächliche Anwesenheit während der Arbeit.
Örtliche Informationen der gesamten Belegschaft.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über das Verfahren und die erforderlichen Angaben.
Die konkrete Gebührenberechtigung vorbereiten.
Weiteren ausdrücklich gewünschten Umfang gesondert vereinbaren.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Die mindestens jährliche Unterweisung der Betriebsangehörigen erfüllt einen anderen Auftrag. Ihr Rhythmus führt nicht von selbst zu einem allgemeinen jährlichen Fortbildungslehrgang.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen zusätzlich hinzu. Der ausdrücklich vereinbarte Unterricht im Unternehmen verkürzt diesen regulären zeitlichen Rahmen für die Gruppe nicht.
Diese Aufwendungen bleiben beim Unternehmen. Eine mögliche Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren folgt dagegen dem Verfahren und den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Die eigenen weiteren Kostenpositionen werden deshalb ebenfalls in der Planung berücksichtigt.