Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 79674 Todtnau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,8 km vom Suchpunkt

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Todtnau · Baden-Württemberg
Ein Todtnauer Unternehmen kann eine geeignete Schulung für seine Beschäftigten anfragen. Zum regulären Standard-Lehrgang gehören Räume, notwendige Unterrichtsmittel und Unterlagen. Ein vom Unternehmen bereitgestellter Raum ist dabei zunächst eine Möglichkeit der Durchführung. Er macht den Unterricht weder automatisch geeignet noch zu einer beliebig veränderten Ausbildung.

Für den Lehrgang brauchen Beschäftigte die vollständige Unterrichtszeit. Besprechen Sie vorher, wie deren Aufgaben währenddessen abgedeckt werden. Bei einem Inhouse-Termin ist die Gruppe zwar im Gebäude, aber für den Kurs eingeplant.
Teilen Sie den betroffenen Arbeitsbereichen die bestätigten Zeiten mit. Falls nicht alle gleichzeitig fehlen können, lassen sich mehrere öffentliche Termine prüfen. Der betriebliche Bedarf bestimmt dabei die Auswahl zwischen Ausbildung und Fortbildung. Für Unterricht am Todtnauer Standort klärt der Anbieter zusätzlich mit Ihnen, ob Raum und Teilnehmerzahl zur vorgesehenen Durchführung passen.
Vorhandene anerkannte Qualifikationen können bei der Auswahl berücksichtigt werden. Die bloße Verfügbarkeit eines Raums oder ein neuer betrieblicher Auftrag beantwortet den persönlichen Ausbildungsbedarf noch nicht.
Die DGUV zählt Lehrgangsräume zu den Leistungen des Standard-Lehrgangs, unabhängig davon, ob sie der Ausbildungsstelle gehören, extern angemietet oder vom Unternehmen kostenlos bereitgestellt werden. Die Herkunft des Raums allein beschreibt daher noch nicht den gesamten Auftrag. Für eine Anfrage in Todtnau wird die tatsächliche Durchführung mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Ein vorhandener betrieblicher Raum ist nicht schon durch seinen Besitzstatus ein bestätigter Unterrichtsort.
Zum Standard gehören die notwendigen Demonstrations- und Unterrichtsmittel sowie geeignete Medien und Teilnehmerunterlagen. Auch Aufbereitung und Desinfektion der entsprechenden Mittel werden in der DGUV-Beschreibung genannt. Für die Anfrage hilft diese Einordnung, reguläre Ausbildungsleistungen von ausdrücklich zusätzlichen Wünschen zu unterscheiden. Ein Unternehmen bestellt nicht allein durch das Bereitstellen eines Raums automatisch einen anderen Lehrgang. Der vereinbarte Unterrichtsauftrag und seine tatsächlichen Ergänzungen sollten deshalb erkennbar bleiben.
Räumliche Möglichkeit und Lehrgangsauftrag werden zusammen abgestimmt.
Die tatsächliche Nutzung mit der Ausbildungsstelle klären.
Notwendige Unterrichtsmittel und Unterlagen einordnen.
Zusätzlichen Wunsch ausdrücklich benennen.
Die mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren wird nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers geklärt.
Die vorgesehenen Personen und erforderlichen Angaben vorbereiten.
Zusätzliche Leistungen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung beurteilen.
| Angabe | Bezug |
|---|---|
| Bereitgestellter Raum | Möglicher Veranstaltungsort |
| Unterrichtsmittel | Reguläre Ausbildungsleistungen |
| Zusatzwunsch | Ausdrückliche Erweiterung des Auftrags |
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Für den passenden Lehrgang wird die persönliche Vorbildung betrachtet. Eine neue Aufgabenübernahme allein verlangt keine automatische Wiederholung eines geeigneten Grundkurses.
Die Herkunft des Raums ändert den regulären Umfang nicht. Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen sind für den regulären Lehrgang zusätzlich vorgesehen.
Die regulären Erste-Hilfe-Lehrgänge nach DGUV Vorschrift 1 setzen Präsenz und praktische Lernarbeit voraus. Ein reines Onlineformat ersetzt diesen Rahmen nicht. Die Beschäftigten sollen die vorgesehenen Handlungen selbst üben können.