Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35287 Amöneburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Ein Amöneburger Unternehmen kann Ersthelfer gemeinsam am ausdrücklich vereinbarten Ort schulen lassen. Standardräume gehören zum regulären Lehrgangsrahmen. Die spätere Aufzeichnung einer tatsächlich geleisteten Hilfe ist dagegen eine eigene betriebliche Aufgabe. Der Schulungsort und die Ereignisdokumentation erfüllen daher unterschiedliche organisatorische Zwecke.
Bei der Auswahl einer Schulung sollten bisherige Ersthelferbescheinigungen berücksichtigt werden. Stellen Sie die Unterlagen im Amöneburger Betrieb zusammen und schildern Sie der Ausbildungsstelle, wer künftig für diese Aufgabe vorgesehen ist. Ausbildung und Fortbildung lassen sich so passend besprechen.
Für einen Inhouse-Auftrag nennen Sie Teilnehmerzahl und räumliche Möglichkeiten. Fragen Sie nach den Anforderungen der Schule und lassen Sie die Durchführung ausdrücklich vereinbaren. Prüfen Sie, ob alle Beschäftigten vollständig teilnehmen können oder einzelne offene Lehrgänge besser in den Arbeitsablauf passen. Die laufende Arbeit braucht währenddessen eine Vertretung. Geben Sie bestätigten Ablauf und benötigte Unterlagen gesammelt weiter und benennen Sie eine Kontaktperson für organisatorische Rückfragen.
Auch kleinere Erste-Hilfe-Leistungen werden nach DGUV-Hinweisen dokumentiert. Dafür kann ein geeignetes Papierverfahren oder eine elektronische Lösung verwendet werden. Die Angaben sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Eine Bescheinigung über die Schulung enthält die Daten eines späteren Hilfeereignisses nicht. Im Unternehmen wird deshalb ein eigener Umgang mit diesen Ereignisaufzeichnungen vorbereitet. Die Unterlagen über Qualifizierung und die Dokumentation tatsächlich geleisteter Hilfe bleiben nach ihrem Zweck voneinander unterscheidbar, auch wenn sie beide zur Ersten Hilfe gehören.
Unterricht und laufende Organisation brauchen unterschiedliche Angaben.
Den vereinbarten regulären Lehrgang beschreiben.
Die absolvierte Schulung nachweisen.
Tatsächliche Hilfe geschützt dokumentieren.

Betriebsangehörige werden mindestens jährlich über Erste-Hilfe-Einrichtungen und richtiges Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen unterwiesen. Der Lehrgang ausgewählter Ersthelfer vermittelt diese örtlichen Informationen nicht automatisch an die gesamte Belegschaft.
Die DGUV zählt Standardräume zum regulären Rahmen, unabhängig davon, ob sie der Ausbildungsstelle gehören, angemietet oder vom Unternehmen bereitgestellt werden. Für einen Amöneburger Betrieb sind Unterrichtsort und vereinbarter Umfang damit klar zu benennen. Die Nutzung eines eigenen Raumes macht aus dem Lehrgang nicht automatisch eine andere Ausbildungsart. Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen werden mit ihrem tatsächlichen Inhalt vereinbart. Der allgemeine Begriff Inhouse ersetzt diese Beschreibung eines zusätzlichen Auftrags nicht.
Aussage
Vereinbarter Ausbildungsrahmen
Aussage
Absolvierte Qualifizierung
Aussage
Tatsächlich geleistete Hilfe
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über Berechtigung und erforderliche Angaben.
Voraussetzungen für die vorgesehenen Personen klären.
Weiteren ausdrücklich gewünschten Umfang gesondert vereinbaren.
Die Dokumentation tatsächlicher Erste-Hilfe-Leistungen wird mindestens fünf Jahre erhalten und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Diese Vorgabe betrifft Hilfeereignisse. Sie beschreibt keine allgemeine Geltungsfrist für eine Bescheinigung über absolvierte Ausbildung.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Geeignete frühere Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung. Eine neue Aufgabenübernahme allein verlangt keine automatische Wiederholung bereits geeigneter Grundausbildung.
Diese eigenen Aufwendungen bleiben beim Unternehmen. Eine mögliche Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Bedingungen und dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Berücksichtigen Sie die weiteren eigenen Kostenpositionen deshalb ebenfalls in der Planung.