Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56281 Emmelshausen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,1 km vom Suchpunkt

11,9 km vom Suchpunkt

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21,6 km vom Suchpunkt

22,0 km vom Suchpunkt

Ein Inhouse-Lehrgang für Emmelshausener Unternehmen vermittelt Qualifizierung und wird mit seinem Leistungsumfang vereinbart. Wenn später im Betrieb Erste Hilfe geleistet wird, betrifft die Aufzeichnung dagegen ein tatsächliches Ereignis. Die Teilnahmebescheinigung einer Schulung und diese geschützte Dokumentation erfüllen deshalb unterschiedliche Zwecke.
Ein Beschäftigter des Emmelshausener Betriebs hat einen geeigneten Ersthelferkurs gefunden, intern ist aber nur ein kürzeres Zeitfenster freigehalten. Gleichen Sie die Arbeitsplanung mit der bestätigten Unterrichtszeit ab. Ausbildung oder Fortbildung erfordern die vorgesehene vollständige Teilnahme.
Bei einem gewünschten Inhouse-Termin gilt dies ebenso: Die Nähe zum Arbeitsplatz verkürzt den Lehrgang nicht. Klären Sie mit der Schule den verbindlichen Zeitraum und organisieren Sie die betrieblichen Aufgaben darum herum. Wenn der ausgewählte Termin nicht möglich ist, wird ein anderer angefragt. Eine eigenständig verkürzte Anwesenheit ist keine organisatorische Lösung.
Die reguläre Lehrgangsgebühr umfasst nach DGUV-Hinweisen unter anderem erforderliche Demonstrations- und Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung. Standardräume gehören ebenfalls dazu, unabhängig von Eigentum, Anmietung oder Bereitstellung durch das Unternehmen. Bei einem Inhouse-Auftrag kann dieser Rahmen als Grundlage dienen. Gewünschte weitere Leistungen werden mit ihrem tatsächlichen Inhalt ausdrücklich vereinbart. Die im Unterricht eingesetzten Mittel und die spätere Dokumentation einer betrieblichen Hilfeleistung bleiben dabei verschiedene Gegenstände.
Erste-Hilfe-Material richtet sich nach den betrieblichen Verhältnissen. Regelmäßige Kontrolle und Ergänzung bei Bedarf gehören zur Versorgung; die Ausbildung einzelner Personen erledigt diese betriebliche Aufgabe nicht automatisch.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die Voraussetzungen für berechtigte Lehrgangsgebühren werden mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger geklärt.
Die notwendigen Angaben der vorgesehenen Personen vorbereiten.
Einen darüber hinaus gewünschten Umfang ausdrücklich vereinbaren.
So lassen sich unterschiedliche Informationen klar zuordnen.
Was wurde für den Lehrgang vereinbart?
Welche Qualifizierung wurde absolviert?
Welche tatsächliche Hilfe wurde geleistet?
| Information | Zweck |
|---|---|
| Lehrgangsumfang | Vereinbarte Unterrichtsleistung |
| Kursbescheinigung | Absolvierte Qualifizierung |
| Hilfeereignis | Geschützte Dokumentation der tatsächlichen Hilfe |
Nach den DGUV-Hinweisen werden auch kleinere Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert. Der Vorgang sollte deshalb im Emmelshausener Unternehmen zuverlässig erfasst werden können. Dafür ist eine geeignete Papierlösung ebenso möglich wie ein elektronisches Verfahren; eine einzige allgemeine Pflichtform gibt es nicht. Entscheidend ist zugleich der Schutz der vertraulichen Angaben. Eine bloße Liste absolvierter Kurse enthält den späteren Hilfevorgang nicht. Legen Sie für dessen Erfassung ein Verfahren fest, das zum betrieblichen Umgang mit diesen Informationen passt.

Die Dokumentation tatsächlicher Erste-Hilfe-Leistungen bleibt mindestens fünf Jahre erhalten und wird vor unbefugtem Zugriff geschützt. Diese Anforderung bezieht sich auf Hilfeereignisse. Sie beschreibt nicht die Geltungsdauer einer Kursbescheinigung.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Vorhandene geeignete Schulungen und anerkannte persönliche Qualifikationen gehören zur Bedarfsermittlung. Eine neu übernommene Aufgabe allein verlangt keine automatische Wiederholung bereits geeigneter Grundausbildung.
Fahrtkosten und Entgeltfortzahlung bleiben beim Unternehmen. Davon zu unterscheiden sind berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren, deren mögliche Übernahme dem Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse folgt. Berücksichtigen Sie deshalb beide Gegenstände in Ihrer Kostenplanung.
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