Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 77839 Lichtenau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,5 km vom Suchpunkt

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12,5 km vom Suchpunkt

12,6 km vom Suchpunkt

13,8 km vom Suchpunkt

16,1 km vom Suchpunkt

Ein gemeinsamer Lehrgang für Lichtenauer Beschäftigte braucht einen passenden Ausbildungsrahmen. Dazu gehören die Gruppengröße und der Qualifizierungsbedarf der einzelnen Personen. Ein Inhouse-Auftrag soll die vorgesehene praktische Mitarbeit ermöglichen; aus einer möglichst großen Teilnehmerliste wird nicht automatisch eine geeignete gemeinsame Schulung.
Ein Lichtenauer Betrieb hält einen Raum für einen Inhouse-Kurs frei, bevor die Ausbildungsstelle das Angebot bestätigt hat. Teilen Sie mit, dass es zunächst um eine Vorplanung geht. Raum, Zeitraum und Teilnehmerkreis müssen gemeinsam mit der Schule abgestimmt werden.
Benennen Sie dabei den Bedarf an Ersthelfer-Ausbildung oder Fortbildung. Eine interne Reservierung schafft noch keine Kurszusage. Erst wenn die Schule den tatsächlichen Rahmen bestätigt, sollten Beschäftigte verbindlich eingeladen werden. Bleibt ein Punkt offen, halten Sie ihn ausdrücklich als offen fest. So können betriebliche Vorbereitungen fortgesetzt werden, ohne eine ungeklärte Veranstaltung als gebucht darzustellen.
Die DGUV-Hinweise nennen körperliche und geistige Eignung sowie Motivation als Auswahlkriterien. Die Stellung einer Person im Unternehmen allein sagt noch nicht, ob sie für die Ersthelferaufgabe geeignet ist.
| Angabe | Zweck |
|---|---|
| Gruppengröße | Regulären Unterrichtsrahmen prüfen |
| Vorhandene Qualifizierung | Persönlichen Bedarf einordnen |
| Ausgewählte Kursart | Passenden weiteren Unterricht organisieren |
Die DGUV beschreibt für reguläre Erste-Hilfe-Lehrgänge eine Gruppe von zehn bis fünfzehn Teilnehmenden; zwanzig dürfen nicht überschritten werden. Auch mit einer zweiten Lehrkraft wird daraus kein unbegrenzt vergrößerbarer Standardkurs. Für einen Lichtenauer Betrieb ist deshalb die tatsächliche Zahl der vorgesehenen Menschen eine wichtige Angabe. Stimmt die Gruppe nicht mit dem regulären Rahmen überein, muss die Durchführung ausdrücklich besprochen werden. Der gemeinsame Arbeitsort allein beantwortet diese Frage noch nicht.
Eine neue Aufgabenübernahme verlangt nicht automatisch, dass eine geeignete Grundausbildung erneut absolviert wird. Vorhandene Schulungen und anerkannte persönliche Qualifikationen gehören zur Bedarfsermittlung. Für Zweifelsfälle nennt die DGUV die Möglichkeit, Ausbildung statt Fortbildung zu wählen. Ordnen Sie die Menschen daher nicht allein nach ihrer gemeinsamen Einladung einer Kursart zu. Ein einheitlicher Unternehmensname auf der Anfrage ersetzt die Betrachtung ihrer tatsächlich vorhandenen Qualifizierung und ihres weiteren Ausbildungsbedarfs nicht.
Gemeinsames Lernen braucht mehr als einen gemeinsamen Arbeitgeber.
Den regulären Gruppenrahmen berücksichtigen.
Geeignete vorhandene Qualifizierung einbeziehen.
Den weiteren Unterricht danach auswählen.
Vor dem Auftrag klären Sie das erforderliche Verfahren mit der eigenen BG oder Unfallkasse.
Die notwendigen Angaben für die Personen ermitteln.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert beschreiben.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause werden zusätzlich berücksichtigt. Auch bei vereinbarter Durchführung im Unternehmen bleibt dieser reguläre zeitliche Umfang bestehen.
Für betriebliche Ersthelfer ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Die mindestens jährliche Unterweisung der Betriebsangehörigen erfüllt einen anderen organisatorischen Auftrag. Ihre Durchführung ersetzt die individuelle Qualifizierung nicht automatisch.
Eine mögliche Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren folgt den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen werden gesondert beurteilt. Fahrtkosten und Entgeltfortzahlung bleiben grundsätzlich beim Unternehmen und gehören in dessen Planung.