Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 53572 Unkel sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Unkel · Rheinland-Pfalz
Für ein Unkeler Unternehmen kann ein gemeinsamer Lehrgang die Qualifizierung mehrerer Ersthelfer ermöglichen. Der reguläre Unterricht hat einen beschriebenen Leistungsumfang. Eine mögliche Gebührenübernahme betrifft berechtigte Lehrgangsgebühren; weitere betriebliche Aufwendungen bleiben als eigene Kostenpositionen in der Planung erhalten, auch bei vereinbarter Durchführung im Unternehmen.

Wer ist künftig als Ersthelfer vorgesehen und welche Schulung ist bereits nachgewiesen? Sammeln Sie die Bescheinigungen, bevor Ihr Unkeler Unternehmen eine Gruppe anmeldet. Die Ausbildungsstelle kann damit Ausbildung und Fortbildung passend besprechen.
Nennen Sie die geplante Teilnehmerzahl und beschreiben Sie die Räume. Fragen Sie nach den Anforderungen des Anbieters zur Vorbereitung. Die Durchführung im Betrieb wird ausdrücklich vereinbart. Prüfen Sie auch, ob einzelne offene Lehrgänge für bestimmte Mitarbeiter besser passen. Während des Unterrichts brauchen die Beschäftigten eine Vertretung ihrer laufenden Aufgaben. Eine verantwortliche Person kann die bestätigten Kursinformationen weitergeben, Rückfragen bündeln und die neuen Nachweise nach der Teilnahme zusammenführen.
| Position | Bezug |
|---|---|
| Unterrichtsmittel | Regulärer Lehrgangsumfang |
| Gebührenübernahme | Berechtigung nach zuständigem Verfahren |
| Entgeltfortzahlung | Eigene betriebliche Aufwendungen |
Die zuständige BG oder Unfallkasse informiert über ihr Verfahren für berechtigte reguläre Gebühren.
Notwendige Angaben für eine mögliche Übernahme klären.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert vereinbaren.
Die DGUV zählt zu den Standardleistungen unter anderem erforderliche Demonstrations- und Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung. Vorbereitung und Aufbereitung der eingesetzten Mittel gehören ebenfalls zum Rahmen. Wenn Ihr Unkeler Unternehmen darüber hinaus einen besonderen Leistungsumfang wünscht, sollte dieser konkret beschrieben werden. Eine Zusatzleistung lässt sich nicht allein aus dem Begriff Inhouse ableiten. Gehen Sie für die Vereinbarung vom tatsächlichen regulären Lehrgang aus und machen Sie weitere ausdrücklich gewünschte Aufträge mit ihrem Inhalt erkennbar.
Reguläre Erste-Hilfe-Lehrgänge werden in Präsenz durchgeführt. Die Teilnehmenden üben die vorgesehenen Aufgaben selbst unter Anleitung. Ein reines Onlineangebot ersetzt diesen regulären betrieblichen Ausbildungsrahmen nicht.
Fahrtkosten und Entgeltfortzahlung trägt nach DGUV-Hinweisen das Unternehmen. Diese Positionen werden von berechtigten regulären Lehrgangsgebühren unterschieden, deren mögliche Übernahme nach dem Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse geklärt wird. Auch ohne einzelne Anfahrten kann die Qualifizierung einen eigenen betrieblichen Aufwand haben. Betrachten Sie deshalb Unterrichtsleistung, mögliche Gebührenberechtigung und eigene Kosten jeweils mit ihrem tatsächlichen Bezug. Die Vereinbarung eines gemeinsamen Lernorts beantwortet diese finanziellen Fragen nicht automatisch in einem einzigen Schritt.
Leistungsumfang und Kostenträger werden passend zugeordnet.
Regulären Lehrgangsrahmen zugrunde legen.
Das Verfahren des zuständigen Trägers prüfen.
Weitere betriebliche Kosten berücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Hinzu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Die vereinbarte Durchführung im Unternehmen verringert diesen regulären zeitlichen Rahmen für die Gruppe nicht.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung. Eine neue Aufgabenübernahme allein verlangt keine automatische erneute Grundausbildung.
Die DGUV nennt in Zweifelsfällen ausdrücklich diese Möglichkeit. Beide regulären Lehrgangsarten haben den gleichen zeitlichen Umfang. Die Entscheidung soll den tatsächlichen Qualifizierungsbedarf der vorgesehenen Person berücksichtigen und nicht nur eine Kursbezeichnung vergleichen.