Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 64678 Lindenfels sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,8 km vom Suchpunkt

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13,5 km vom Suchpunkt

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Für ein Lindenfelser Unternehmen gehören qualifizierte Personen und die laufende Hilfeorganisation zusammen. Die Schulung vermittelt Fähigkeiten; der betriebliche Auftrag wird im Unternehmen festgelegt. Auch die Kontrolle vorhandenen Erste-Hilfe-Materials ist eine eigene Aufgabe. Eine Inhouse-Veranstaltung übernimmt diese Zuständigkeiten nicht automatisch durch ihren Veranstaltungsort.
Nennen Sie dem Anbieter, welche Personen geschult werden sollen und ob es um Ausbildung oder Fortbildung geht. Die Zahl der Beschäftigten und die nutzbaren Räume gehören ebenfalls in die Anfrage. Erst damit lässt sich beurteilen, ob Unterricht am vorgesehenen Standort in Lindenfels möglich ist.
Ändern sich diese Angaben nach der Zusage, stimmen Sie die Durchführung erneut ab. Ein anderer Raum oder eine veränderte Gruppe sollte nicht erst am Kurstag auffallen. Halten Sie die bestätigten Bedingungen für die interne Organisation fest. Für einzelne Personen können öffentliche Lehrgänge unabhängig davon geprüft werden.
Die DGUV beschreibt es als bewährte Praxis, beispielsweise Ersthelfer mit einer regelmäßigen Kontrolle der Verbandkasteninhalte zu betrauen. Sie können Verbrauch erkennen und das bedarfsbezogene Auffüllen veranlassen. Art und Menge des Materials richten sich nach den betrieblichen Verhältnissen, darunter Beschäftigtenzahl und Gefährdungen. Für Lindenfelser Unternehmen ist dies eine laufende Versorgungsfrage. Das frühere Datum eines Lehrgangs sagt noch nichts über den heutigen Bestand am Arbeitsplatz aus.
Für die Bestellung eines Ersthelfers gibt es nach den DGUV-Hinweisen keine vorgeschriebene Form. Eine schriftliche Bestellung wird jedoch empfohlen. Sie kann in die Unterlagen zur Unternehmensorganisation aufgenommen werden. Damit lässt sich der betriebliche Auftrag festhalten, ohne ihn mit einer Ausbildungsbescheinigung gleichzusetzen. Die Person braucht weiterhin eine passende Qualifikation. Eine Unterschrift über die Aufgabenübertragung führt selbst keine Schulung durch und erneuert auch keine vorhandene Ausbildung.
Qualifizierung und laufende Organisation haben verschiedene Gegenstände.
Geeignete persönliche Ausbildung sicherstellen.
Den betriebsinternen Auftrag nachvollziehbar festhalten.
Regelmäßige Bestandskontrolle und Auffüllen zuordnen.
| Handlung | Zweck |
|---|---|
| Lehrgang besuchen | Persönliche Qualifizierung |
| Schriftlich bestellen | Betrieblichen Auftrag festhalten |
| Bestand kontrollieren | Materialversorgung organisieren |
Bei der weiteren Schulungsplanung können anerkannte Qualifikationen berücksichtigt werden. Eine neue Aufgabenübertragung allein begründet nicht automatisch den Bedarf, einen geeigneten Grundkurs nochmals zu besuchen.
Die zuständige BG oder Unfallkasse informiert über die Voraussetzungen einer möglichen Gebührenübernahme.
Die vorgesehenen Personen und notwendigen Angaben klären.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten zusätzlich berücksichtigen.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Die persönliche Aus- und Fortbildung wird bei der Planung berücksichtigt. Eine organisatorische Aufgabenübertragung ist von dieser Qualifizierung getrennt zu behandeln.
Die regulären Erste-Hilfe-Lehrgänge nach DGUV Vorschrift 1 sind Präsenzveranstaltungen. Die Beschäftigten sollen praktische Handlungen selbst üben können. Ein ausschließlich online vermitteltes Angebot erfüllt diesen regulären Rahmen nicht.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen werden zusätzlich vorgesehen. Eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Durchführung verkürzt diesen regulären Umfang nicht.