Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97461 Hofheim i.UFr. sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,6 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

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Ein Hofheimer Unternehmen kann seine Ersthelfer gemeinsam ausbilden oder fortbilden lassen. Im laufenden Betrieb braucht es außerdem geeignete Erste-Hilfe-Mittel und eine nachvollziehbare Aufgabenübernahme. Ein Inhouse-Lehrgang vermittelt die vorgesehene Qualifizierung; Materialbestand und betriebliche Bestellung bleiben eigene Gegenstände der Organisation.
Eine angemeldete Person aus dem Hofheimer Betrieb fällt aus; ein Kollege möchte ihren Platz übernehmen. Klären Sie mit der Ausbildungsstelle, ob die Änderung möglich ist. Auch der Bedarf der Ersatzperson muss zum gebuchten Lehrgang passen: Ausbildung und Fortbildung sind keine beliebig austauschbaren Termine.
Bei einem Inhouse-Kurs werden geänderte Teilnehmerangaben ebenfalls abgestimmt. Lassen Sie sich die gültige Anmeldung bestätigen und geben Sie Teilnahmehinweise an die tatsächliche Person weiter. Ein intern getauschter Name allein regelt weder die Buchungsbedingungen noch die Frage, ob der Unterricht fachlich für diesen Kollegen geeignet ist.
Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über Voraussetzungen und notwendige Angaben.
Die konkrete Berechtigung zur Gebührenübernahme klären.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert vereinbaren.
Verschiedene Aufgaben brauchen eine erkennbare Zuständigkeit.
Den passenden Lehrgang zugrunde legen.
Inhalte regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf ergänzen.
Die betriebliche Aufgabenübernahme nachvollziehbar festhalten.
Körperliche und geistige Eignung sowie Motivation gehören zur Auswahl geeigneter Ersthelfer. Eine bestimmte Tätigkeit oder Position im Unternehmen legt diese persönliche Entscheidung nicht automatisch fest.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Zweck
Absolvierte Qualifizierung belegen
Zweck
Betriebliche Versorgung nachhalten
Zweck
Übernommene Aufgabe deutlich machen
Für Art und Menge der Erste-Hilfe-Mittel sind unter anderem Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und räumliche Verhältnisse maßgeblich. Kontrollieren Sie die Inhalte regelmäßig und ergänzen Sie sie bei Bedarf. Eine betriebliche Zuständigkeit hilft dabei, diese Aufgabe nachzuhalten. Für ein Hofheimer Unternehmen ist der Bestand an den Arbeitsorten der entscheidende Gegenstand. Übungsmittel einer Schulung dienen einem anderen Zweck und ersetzen diese Versorgung nicht automatisch. Auch nach einem gemeinsamen Kurs bleibt die betriebliche Materialorganisation relevant.
Der Arbeitgeber bestimmt, wer als geeigneter Ersthelfer eingesetzt wird. Für diese Bestellung ist nach den DGUV-Hinweisen keine bestimmte Form vorgeschrieben; eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Sie kann den Beteiligten deutlich machen, welche Aufgabe übernommen wurde. Die Teilnahmebescheinigung beantwortet dagegen die Frage nach der absolvierten Ausbildung. Halten Sie diese Aussagen auseinander, damit ein vorhandenes Kursdokument nicht stillschweigend für jede organisatorische Entscheidung im Unternehmen stehen muss. Schulung und betrieblicher Auftrag ergänzen einander.

In der Regel werden betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre fortgebildet. Bereits geeignete Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen werden bei der Auswahl berücksichtigt. Eine neue Aufgabenübernahme allein verlangt nicht automatisch die Wiederholung einer Grundausbildung.
Die DGUV nennt für Zweifelsfälle ausdrücklich diese Möglichkeit. Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Die Auswahl sollte den tatsächlichen Qualifizierungsbedarf der vorgesehenen Person berücksichtigen.
Fahrtkosten und Entgeltfortzahlung bleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Unternehmen. Davon werden berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren unterschieden. Eine mögliche Gebührenübernahme durch den zuständigen Träger hebt deshalb nicht jede weitere betriebliche Kostenposition auf.
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