Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99842 Ruhla sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,4 km vom Suchpunkt

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13,9 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

Für Ruhlaer Unternehmen sind qualifizierte Ersthelfer dann hilfreich, wenn geeignete Personen während der Arbeit verfügbar sind. Die Auswahl berücksichtigt deshalb Motivation und persönliche Voraussetzungen ebenso wie betriebliche Anwesenheiten. Ein gemeinsamer Inhouse-Lehrgang ist eine mögliche Form der Qualifizierung, beantwortet aber diese organisatorischen Fragen nicht allein.
Wenn mehrere Beschäftigte zugleich einen Lehrgang besuchen, muss Ihr Ruhlaer Unternehmen die laufende Arbeit anders organisieren. Beziehen Sie die zuständigen Arbeitsbereiche in die Planung ein und prüfen Sie, wer den Unterricht vollständig besuchen kann.
Die Ausbildungsstelle benötigt bisherige Ersthelferbescheinigungen, um Ausbildung oder Fortbildung passend mit Ihnen zu besprechen. Für eine eigene Inhouse-Veranstaltung schildern Sie die Räume und nennen die geplante Gruppe. Die Durchführung wird ausdrücklich vereinbart.
Fragen Sie, welche Vorbereitung der Anbieter erwartet und was die Teilnehmer mitbringen sollen. Eine Kontaktperson kann diese Angaben gesammelt weiterleiten. Einzelne offene Lehrgänge können für Mitarbeiter infrage kommen, die nicht zur gemeinsamen Gruppe passen. Die neuen Bescheinigungen sollten anschließend wieder in die betriebliche Übersicht eingehen.
Die DGUV-Hinweise nennen körperliche und geistige Eignung sowie Motivation als Kriterien. Eine bestimmte Stelle im Unternehmen macht eine Person nicht automatisch zur passenden Auswahl. Besprechen Sie die Aufgabe mit den vorgesehenen Beschäftigten und beziehen Sie deren Bereitschaft ein. Für ein Ruhlaer Unternehmen kann die Suche nach geeigneten Menschen dabei verschiedene Arbeitsbereiche betreffen. Die persönliche Entscheidung braucht einen Bezug zur tatsächlichen Aufgabe; sie wird nicht allein aus einer Hierarchiestufe oder einer Berufsbezeichnung abgeleitet.
Persönliche Auswahl und betriebliche Verfügbarkeit gehören zusammen.
Bereitschaft zur Ersthelferaufgabe einbeziehen.
Persönliche Voraussetzungen berücksichtigen.
Tatsächliche Besetzung der Arbeitsbereiche ansehen.
Aussage
Welche geeignete Schulung liegt vor?
Aussage
Wer ist geeignet und motiviert?
Aussage
Wer ist tatsächlich verfügbar?
Die BG oder Unfallkasse nennt Voraussetzungen und notwendige Angaben für vorgesehene Personen.
Die erforderlichen Angaben vor der Anmeldung vorbereiten.
Zusätzliche ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert vereinbaren.
Für die Bestellung als Ersthelfer ist nach den DGUV-Hinweisen keine bestimmte Form vorgeschrieben. Die schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Sie beschreibt den betrieblichen Auftrag und ergänzt die absolvierte Qualifizierung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Eine Liste vorhandener Schulungsnachweise sagt nicht vollständig aus, wer während der Arbeit tatsächlich verfügbar ist. Schichten und Abwesenheiten können diese Besetzung verändern. Die DGUV bezieht den Bedarf auf anwesende Versicherte. Berücksichtigen Sie deshalb die tatsächliche Organisation Ihres Unternehmens, wenn Sie weitere Qualifizierung planen. Der Name einer Person in einer Übersicht und ihre Anwesenheit am Arbeitsort erfüllen unterschiedliche Aussagen. Beides sollte bei der betrieblichen Ersthelferorganisation erkennbar zusammengeführt werden.
In der Regel werden betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre fortgebildet. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen werden einbezogen. Eine neue Benennung allein verlangt keine automatische Wiederholung bereits geeigneter Grundausbildung.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit ausdrücklich. Ausbildung und Fortbildung haben regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Die Entscheidung orientiert sich am tatsächlichen Qualifizierungsbedarf der vorgesehenen Person und nicht allein am gleich langen Umfang.
Diese eigenen Aufwendungen bleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Unternehmen. Davon zu unterscheiden sind berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren, deren mögliche Übernahme dem zuständigen Trägerverfahren folgt. Beziehen Sie die weiteren Kostenpositionen daher in Ihre Planung ein.