Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 34474 Diemelstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,8 km vom Suchpunkt

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Wenn ein Unternehmen in Diemelstadt Ersthelfer vorsieht, gehören Ausbildung und betrieblicher Auftrag zusammen. Eine Kursbescheinigung beschreibt die absolvierte Schulung. Welche Aufgabe die betreffende Person im Betrieb erhält, wird dort festgelegt. Begleitende Unterlagen unterstützen den Lehrgang, ersetzen aber weder die praktische Teilnahme noch die betriebliche Organisation.
Eine Ortsangabe wie „im Betrieb in Diemelstadt“ ist für eine gemeinsame Gruppe zu ungenau. Nennen Sie die Straße, den Ortsteil und den vorgesehenen Raum. Das erleichtert die Anreise für Beschäftigte aus verschiedenen Betriebsteilen.
Die Ausbildungsstelle sollte diese Adresse bereits bei der Inhouse-Anfrage erhalten. Sie stimmt mit Ihnen ab, ob Raum und Gruppe für den Unterricht passen. Legen Sie außerdem vor der Buchung fest, wer Ausbildung oder Fortbildung benötigt. Kursinformationen werden erst dann als verbindlich weitergegeben, wenn die entsprechende Durchführung oder die einzelnen Plätze bestätigt sind.
Jede Unterlage und Handlung hat einen eigenen organisatorischen Zweck.
Geeignete Aus- oder Fortbildung nachweisen.
Die betriebliche Aufgabenübertragung festhalten.
Den Unterricht begleiten und Themen erneut ansehen.
| Dokument | Gegenstand |
|---|---|
| Kursbescheinigung | Absolvierte Schulung |
| Schriftliche Bestellung | Betrieblicher Auftrag |
| Teilnehmerunterlage | Begleitendes Lernmaterial |
Teilnehmerunterlagen gehören nach der Beschreibung der DGUV zum Standard-Lehrgang. Sie können beim erneuten Beschäftigen mit den vermittelten Themen unterstützen. Das praktische Handeln wird trotzdem während der Präsenzveranstaltung bearbeitet. Ein Unternehmen ersetzt den regulären Lehrgang daher nicht allein durch das Verteilen von Lernmaterial. Bei einer Inhouse-Anfrage für Diemelstadt wird derselbe praktische Ausbildungszweck verfolgt, auch wenn die Teilnehmenden den Veranstaltungsort bereits aus ihrem Arbeitsalltag kennen.
Der Lehrgang vermittelt die erforderliche Qualifizierung. Für die Bestellung als Ersthelfer ist nach den DGUV-Hinweisen keine bestimmte Form vorgeschrieben; eine schriftliche Bestellung wird empfohlen. Sie macht den betrieblichen Auftrag nachvollziehbar, führt aber selbst keine Ausbildung durch. Behandeln Sie deshalb die Qualifikationsunterlagen und die Aufgabenübertragung jeweils nach ihrem Zweck. So ist erkennbar, was die Person gelernt hat und welche Funktion ihr im Unternehmen zugeordnet wird.
Eine neue Aufgabenübertragung verlangt nicht automatisch eine wiederholte Grundausbildung. Der persönliche Schulungsstand und anerkannte Qualifikationen gehören zur Auswahl des tatsächlich passenden Lehrgangs.
Eine mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren setzt die entsprechenden Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse voraus.
Die vorgesehenen Personen und notwendigen Angaben klären.
Zusätzlich vereinbarte Leistungen ausdrücklich unterscheiden.
In der Regel ist eine Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Der persönliche Ausbildungsstand bleibt bei der Planung maßgeblich. Eine schriftliche Bestellung im Unternehmen ist ein anderer Vorgang und erneuert die Qualifikation nicht.
Die regulären Lehrgänge nach DGUV Vorschrift 1 werden in Präsenz durchgeführt. Praktische Handlungen sollen geübt werden können. Eine reine Onlinevermittlung ersetzt diesen Rahmen auch für eine gemeinsam organisierte betriebliche Gruppe nicht.
Für die reguläre Aus- oder Fortbildung sind neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten vorgesehen. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Ein vereinbarter betrieblicher Veranstaltungsort verringert diesen regulären Umfang nicht.
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