Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 93086 Wörth a.d.Donau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Wörth a.d.Donau · Bayern
Ein Wörther Betrieb wählt geeignete Beschäftigte für die Ersthelferaufgabe aus. Die persönliche Eignung ist von der Zahl einer gemeinsam geschulten Gruppe zu unterscheiden. Öffentliche Kurse und eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung werden auf den tatsächlichen Qualifizierungsbedarf bezogen. Eine freie Teilnehmerliste beantwortet diese Auswahl nicht allein.

Ein Wörther Unternehmen möchte Beschäftigte am eigenen Standort schulen, während der Betrieb weiterläuft. Legen Sie vorher fest, wer ihre regulären Aufgaben übernimmt. Eine Inhouse-Ausbildung oder Fortbildung ist kein Bereitschaftsdienst, aus dem Teilnehmende laufend abgerufen werden können.
Besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle die vollständigen Unterrichtszeiten und informieren Sie interne Ansprechpartner darüber. Auch Kundenanrufe und kurze Rückfragen brauchen eine Vertretung. Die räumliche Nähe zum Arbeitsplatz darf nicht dazu führen, dass die angemeldeten Personen nur Teile des Unterrichts besuchen. Prüfen Sie diese organisatorische Voraussetzung, bevor die Gruppe verbindlich zugesagt wird.
Nach den DGUV-Hinweisen gehören persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen zur Eignung. Die Unternehmerin oder der Unternehmer sollte sich davon überzeugen und die Voraussetzungen berücksichtigen. Auch die Motivation für die Aufgabe ist wichtig. Für die Auswahl genügt deshalb nicht nur die Frage, wer am gewünschten Tag frei hat. Legen Sie fest, welche geeigneten Personen vorgesehen sind, und betrachten Sie deren anerkannte Vorbildung bei der weiteren Schulungsplanung.
Der reguläre Lehrgang findet in Präsenz statt. Die Teilnehmenden sollen die vorgesehenen Handlungen selbst üben können; das gemeinsame Ansehen eines Onlinevideos ersetzt diesen Ausbildungsrahmen nicht.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über die Bedingungen einer möglichen Gebührenübernahme.
Erforderliche Angaben für die vorgesehenen Personen klären.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten im Betrieb berücksichtigen.
Für unterschiedliche Planungsfragen werden passende Angaben benötigt.
Individuelle Voraussetzungen beachten.
Den persönlichen Schulungsbedarf bestimmen.
Die gemeinsame Lerngruppe abstimmen.
Gegenstand
Persönliche Eignung
Gegenstand
Anerkannte vorhandene Qualifikation
Gegenstand
Gemeinsame Ausbildung
Reguläre Erste-Hilfe-Lehrgänge werden nach der DGUV mit zehn bis fünfzehn Teilnehmenden beschrieben; höchstens zwanzig Personen dürfen gemeinsam teilnehmen. Ein Ausbildungshelfer hebt diese Grenze nicht auf. Bei einer Inhouse-Anfrage für Wörth an der Donau nennen Sie deshalb die vorgesehene Gruppengröße. Diese Lehrgangszahl ist keine betriebliche Ersthelferquote. Welche Hilfeorganisation während der Arbeit erforderlich ist, richtet sich nach den dafür einschlägigen betrieblichen Vorgaben und tatsächlichen Verhältnissen.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Bei der Wahl des weiteren Lehrgangs wird die persönliche Qualifikation berücksichtigt. Eine erstmalige Aufgabenübernahme allein verlangt keine automatische Wiederholung eines geeigneten Grundkurses.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Der ausdrücklich vereinbarte betriebliche Veranstaltungsort verkürzt diesen regulären Unterrichtsrahmen nicht.
Für die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Klären Sie die vorgesehenen Personen und notwendigen Angaben. Die Ermächtigung allein deckt nicht automatisch jede Anmeldung finanziell ab.
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