Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74740 Adelsheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,9 km vom Suchpunkt

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20,7 km vom Suchpunkt

Eine besuchte Schulung ist ein wichtiger Teil der Ersthelferorganisation. Für Unternehmen in Adelsheim kommt es außerdem darauf an, dass geeignete Personen während der Arbeit tatsächlich verfügbar sind. Die Auswahl berücksichtigt deshalb persönliche Eignung und die betrieblichen Anwesenheiten, auch wenn mehrere Beschäftigte gemeinsam im Inhouse-Kurs lernen.
Welche Mitarbeiter Ihres Adelsheimer Unternehmens sollen teilnehmen, und welche Nachweise bringen sie mit? Legen Sie diese Informationen der Ausbildungsstelle vor. Ausbildung und Fortbildung können damit passend besprochen werden. Prüfen Sie zugleich, wann die Beschäftigten einen ganzen Lehrgang besuchen können.
Für einen Inhouse-Auftrag nennen Sie die Gruppe und schildern die Räume. Fragen Sie die Schule nach ihren Anforderungen zur Vorbereitung. Eine Durchführung im Betrieb wird ausdrücklich vereinbart. Einzelne Plätze in offenen Lehrgängen können für Mitarbeiter infrage kommen, die nicht am gemeinsamen Termin teilnehmen können. Planen Sie für jeden bestätigten Unterrichtstag eine Vertretung der laufenden Arbeit und geben Sie die Kursinformationen rechtzeitig weiter.
Qualifizierung und Anwesenheit werden mit der persönlichen Auswahl verbunden.
Die wirkliche Arbeitsorganisation betrachten.
Motivation und persönliche Voraussetzungen einbeziehen.
Offene Organisationsfragen fachlich besprechen.
Beschäftigte können in unterschiedlichen Schichten arbeiten, Urlaub haben oder aus anderen Gründen fehlen. Betrachten Sie daher die tatsächliche Besetzung der Arbeitsbereiche. Die DGUV bezieht die erforderliche Zahl von Ersthelfern auf anwesende Versicherte; eine bloße Gesamtzahl vorhandener Bescheinigungen beantwortet diese Frage nicht vollständig. Im Adelsheimer Unternehmen lässt sich so erkennen, welche Anwesenheiten bei der weiteren Organisation berücksichtigt werden müssen. Die Schulung einzelner Personen und deren spätere Verfügbarkeit gehören zusammen.
Die Bestellung als Ersthelfer braucht nach den DGUV-Hinweisen keine bestimmte Form. Eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Sie beschreibt den betrieblichen Auftrag und ergänzt den Nachweis der absolvierten Qualifizierung.
Persönliche Eignung umfasst nach den DGUV-Hinweisen körperliche und geistige Eignung sowie Motivation. Eine bestimmte Stellenbezeichnung im Unternehmen ist dafür keine automatische Entscheidung. Sprechen Sie mit den vorgesehenen Personen über die Aufgabe. Bei Zweifeln an der betrieblichen Organisation können Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Präventionsdienst des Unfallversicherungsträgers beraten. Die Frage nach geeigneten Personen wird dadurch nicht auf die Buchung einer möglichst großen Gruppe verkürzt.
Aussage
Welche Qualifizierung liegt vor?
Aussage
Wer ist während der Arbeit verfügbar?
Aussage
Wer ist für die Aufgabe geeignet und motiviert?
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für reguläre Gebühren zählen die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und notwendige Angaben prüfen.
Weitere Aufwendungen in der eigenen Planung erfassen.

Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen zum regulären Unterricht hinzu.
Die DGUV lässt in Zweifelsfällen zu, anstelle einer Fortbildung eine Ausbildung zu wählen. Beide Lehrgangsarten haben den gleichen regulären Umfang. Die Entscheidung sollte sich am tatsächlichen Qualifizierungsbedarf der vorgesehenen Person orientieren.
Die zuständige BG oder Unfallkasse kann berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren nach ihrem Verfahren übernehmen. Fahrtkosten und Entgeltfortzahlung bleiben beim Unternehmen. Eine solche Gebührenübernahme bedeutet deshalb nicht, dass jede weitere Kostenposition entfällt.