Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09603 Großschirma sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,7 km vom Suchpunkt

6,9 km vom Suchpunkt

11,7 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

24,9 km vom Suchpunkt

25,3 km vom Suchpunkt

Für einen Großschirmaer Betrieb sind ausgebildete Ersthelfer ein Teil der Hilfeorganisation. Daneben brauchen auch die übrigen Beschäftigten Informationen über die tatsächlichen Einrichtungen und Hilfewege. Ein Inhouse-Lehrgang ersetzt diese laufende betriebliche Aufgabe nicht. Die verfügbare Besetzung orientiert sich an der Anwesenheit im Betrieb.
Die Kommune nennt Unternehmen in den Gewerbegebieten Am Steinberg und Siebenlehn ebenso wie an weiteren Standorten. Kommen Beschäftigte aus verschiedenen Betriebsteilen zusammen, sollte die Anfrage erkennen lassen, wo der Unterricht tatsächlich stattfinden soll.
Benennen Sie eine koordinierende Person und geben Sie der Ausbildungsstelle die Raumangaben sowie die Gruppengröße. Nach der Bestätigung werden alle Beteiligten über dieselben Kursdaten informiert. Ob Ausbildung oder Fortbildung erforderlich ist, klärt der Betrieb vorab. Einzelne öffentliche Kursplätze können die Planung ergänzen, wenn nicht alle an einer gemeinsamen Veranstaltung teilnehmen können.
Für die Mindestanzahl der Ersthelfer sind die anwesenden Versicherten maßgeblich. Bereits vorhandene Kursbescheinigungen geben daher nicht allein Auskunft darüber, wer während der Arbeit tatsächlich zur Verfügung steht. Berücksichtigen Sie die Anwesenheit bei der Organisation. Das ist eine andere Betrachtung als die Anzahl der Personen, die in einer Lehrgangsgruppe gemeinsam unterrichtet werden dürfen. Gruppengröße und betriebliche Besetzung haben jeweils einen eigenen Gegenstand.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach der eigenen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Die notwendigen Angaben für die vorgesehenen Personen klären.
Leistungen über den Standard hinaus ausdrücklich beurteilen.
| Aufgabe | Adressaten oder Grundlage |
|---|---|
| Ersthelferlehrgang | Vorgesehene qualifizierte Personen |
| Unterweisung | Betriebsangehörige |
| Mindestbesetzung | Anwesende Versicherte |
Die Hilfeorganisation verbindet Qualifizierung mit den Verhältnissen vor Ort.
Geeignete Personen ausbilden oder fortbilden.
Die Belegschaft über betriebliche Erste Hilfe informieren.
Tatsächlich anwesende Personen berücksichtigen.
Wo Hilfe angefordert werden kann und welche Einrichtungen vorhanden sind, richtet sich nach den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen. Über Erste Hilfe werden Betriebsangehörige mindestens jährlich unterwiesen. Die reguläre Qualifizierung einzelner Ersthelfer beantwortet diesen Informationsauftrag für die gesamte Belegschaft nicht automatisch. Nutzen Sie für die Unterweisung deshalb die tatsächlich gültigen Angaben des Unternehmens. Ein allgemeiner Lehrgang kann spätere Änderungen Ihrer örtlichen Organisation nicht von selbst bekannt machen.
Bei der Lehrgangsauswahl kann eine anerkannte vorhandene Qualifikation berücksichtigt werden. Eine neue interne Aufgabenverteilung führt nicht automatisch zu einer wiederholten Grundausbildung.
Die reguläre Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie dient der persönlichen Qualifizierung. Die mindestens jährliche Unterweisung der Betriebsangehörigen ist ein anderer Auftrag und ersetzt diese Fortbildung nicht automatisch.
In diesem Bereich ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Die tatsächliche Anwesenheit ist die Grundlage der Mindestregel. Aus einer Gesamtzahl aller Beschäftigten lässt sich daher die verfügbare Besetzung nicht ohne Weiteres ablesen.
Die reguläre Ausbildung oder Fortbildung umfasst jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten sowie insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen. Eine ausdrücklich vereinbarte Durchführung im Unternehmen ändert diesen regulären Umfang für die Gruppe nicht.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Großschirma · Andere Stadt wählen