Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99755 Ellrich sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

6,2 km vom Suchpunkt

10,1 km vom Suchpunkt

14,2 km vom Suchpunkt

22,9 km vom Suchpunkt

27,7 km vom Suchpunkt

Ein Ellricher Unternehmen wählt geeignete Personen für die Ersthelferaufgabe aus. Diese Auswahl ist nicht auf eine bestimmte betriebliche Hierarchie beschränkt. Die Belegschaft braucht außerdem Informationen über die örtlichen Hilfeeinrichtungen. Ein vereinbarter Inhouse-Lehrgang qualifiziert die vorgesehenen Personen, während deren Auswahl und die Unterweisung aller Beschäftigten eigene Aufgaben bleiben.
Ein Beschäftigter des Ellricher Betriebs soll nach längerer Unterbrechung wieder als Ersthelfer eingeplant werden. Prüfen Sie zunächst die vorhandenen Kursunterlagen und lassen Sie offene Fragen zum geeigneten nächsten Lehrgang klären. Die frühere Funktion allein beschreibt die heutige Qualifikation nicht vollständig.
Mit dieser Ausgangslage kann die Schule eine Anfrage zu Ausbildung oder Fortbildung einordnen. Ein möglicher Inhouse-Termin ist anschließend eine organisatorische Frage. Halten Sie das Ergebnis der Klärung fest, damit der interne Plan nicht auf Vermutungen über alte Schulungen beruht. Erst dann erfolgt eine gezielte Anmeldung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren richtet sich nach der eigenen BG oder Unfallkasse.
Vorgesehene Personen und notwendige Angaben klären.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten im Unternehmen berücksichtigen.
Nach den DGUV-Hinweisen werden Betriebsangehörige mindestens jährlich über Erste-Hilfe-Einrichtungen und richtiges Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen unterwiesen. Diese Information richtet sich an die Belegschaft und bezieht sich auf die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse. Der Ersthelferlehrgang einzelner Personen erledigt sie nicht automatisch. Verwenden Sie deshalb die gültigen Hilfeangaben des Unternehmens. Persönliche Fortbildung und betriebliche Unterweisung bleiben unterschiedliche Aufgaben mit jeweils eigenen Adressaten.
Persönliche Qualifizierung und betriebliche Information haben unterschiedliche Adressaten.
Geeignete Menschen unabhängig von einer einzelnen Hierarchie betrachten.
Vorhandene Qualifikation bei der Auswahl berücksichtigen.
Die Belegschaft über örtliche Erste Hilfe informieren.
| Aufgabe | Grundlage |
|---|---|
| Personenauswahl | Individuelle Eignung |
| Lehrgangswahl | Anerkannte vorhandene Qualifikation |
| Unterweisung | Örtliche betriebliche Informationen |
Die DGUV nennt bei der Auswahl geeigneter Ersthelfer ausdrücklich unterschiedliche mögliche Personen: etwa Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, neue Beschäftigte oder in kleinen Betrieben auch die unternehmerisch verantwortliche Person selbst. Die Eignung bleibt eine individuelle Frage. Es geht damit nicht um ein ausschließlich einer bestimmten Hierarchie vorbehaltenes Amt. Für Ellricher Unternehmen kann die Auswahl im gesamten passenden Personenkreis betrachtet werden, statt geeignete Menschen nur aufgrund ihrer üblichen Funktionsbezeichnung von vornherein auszuschließen.

Anerkannte vorhandene Qualifikationen können den passenden Lehrgang beeinflussen. Eine neue betriebliche Aufgabenübernahme allein verlangt nicht automatisch die Wiederholung einer geeigneten Grundausbildung.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Die mindestens jährliche Unterweisung der Betriebsangehörigen ist ein anderer Auftrag. Sie ersetzt diese persönliche Qualifizierungsanforderung nicht allein durch den Bezug zur Ersten Hilfe.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Ein ausdrücklich vereinbarter Unterrichtsort im Unternehmen ändert diesen regulären Rahmen für die Gruppe nicht.
Die regulären Lehrgänge nach DGUV Vorschrift 1 setzen Präsenz mit praktischer Lernarbeit voraus. Die Teilnehmenden sollen konkrete Handlungen selbst erproben können. Ein ausschließlich online vermitteltes Angebot erfüllt diesen regulären Ausbildungsrahmen nicht.