Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 19246 Zarrentin am Schaalsee sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
19,9 km vom Suchpunkt

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Zarrentin am Schaalsee · Mecklenburg-Vorpommern
Die Fortbildung dient dem Sichern vorhandener Kompetenzen und dem Auffrischen praktischer Fähigkeiten. Für Beschäftigte aus Zarrentin am Schaalsee wird der passende Lehrgang nach den persönlichen Voraussetzungen gewählt. Der DGUV-Rahmen kennt verpflichtende und optionale Themen. Informationsunterlagen unterstützen daneben das Nachlesen der Inhalte; sie erfüllen eine andere Aufgabe als die eigene praktische Arbeit.

Ein Zarrentiner Betrieb möchte seinen üblichen Besprechungsraum für einen Inhouse-Kurs nutzen. Fragen Sie die Ausbildungsstelle, welche Voraussetzungen für praktische Übungen benötigt werden. Eine ausreichende Zahl von Stühlen allein beantwortet die Raumfrage nicht.
Beschreiben Sie den tatsächlich vorgesehenen Raum und klären Sie, ob er für die angefragte Ausbildung oder Fortbildung geeignet ist. Wenn intern noch ein Raumwechsel möglich ist, teilen Sie dies mit. Die verbindliche Einladung sollte erst auf einer bestätigten Lösung beruhen. Damit müssen Beschäftigte und Lehrkraft am Kurstag keine räumlichen Grundfragen mehr improvisieren.

Die DGUV beschreibt nach dem erfolgreichen Ersthelferlehrgang die Benennung durch den Unternehmer. Schulungsnachweis und Funktion im Betrieb sind unterschiedliche Schritte. Die Belegschaft benötigt daneben Kenntnis der örtlichen Einrichtungen und der zuständigen Personen.
Für Teilnehmende der betrieblichen Aus- und Fortbildung sieht der DGUV-Grundsatz eine Informationsschrift über die Lehrinhalte vor. Sie entspricht mindestens dem dort genannten Rahmen des Erste-Hilfe-Handbuchs. Elektronische Medien können ergänzen, ersetzen aber nach dieser Vorgabe nicht die Printversion. Die Unterlagen unterstützen das Nachlesen. Sie sind weder eine Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme noch ein Ersatz für die vorgesehenen praktischen Aufgaben im Lehrgang.
| Grundlage | Aufgabe |
|---|---|
| Ausbildungsstand | Lehrgang auswählen |
| Praktische Aufgaben | Fähigkeiten auffrischen |
| Informationsschrift | Lehrinhalte nachlesen |
Der DGUV-Grundsatz beschreibt verpflichtende Fortbildungsinhalte und optionale Themen. Deren zusätzliche Auswahl erfolgt nach dem spezifischen Bedarf beziehungsweise den Anforderungen der Teilnehmenden oder Unternehmen. Eine allgemeine Übersicht bestätigt deshalb nicht, dass jede Ausbildungsstelle jedes optionale Thema in jedem Lehrgang anbietet. Vereinbaren Sie die passende tatsächliche Veranstaltung und nutzen Sie die vorgesehenen Aufgaben zum Auffrischen. Eigene angeleitete praktische Arbeit bleibt Teil der geeigneten Qualifizierung.
Fragen Sie mit der Ausbildungsstelle vor der Anmeldung nach den Unterlagen für berechtigte Teilnahme nach den Bedingungen Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse.
Die eigenen Trägervorgaben beachten.
Zusätzliche Vereinbarungen getrennt beurteilen.
Unterricht und Unterlagen ergänzen sich.
Geeignete vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
Den passenden tatsächlichen Lehrgang vereinbaren.
Lehrinhalte nachlesen und Fragen klären.
Der reguläre Lehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten, jeweils mit 45 Minuten Dauer. Pausen kommen hinzu. Eine Inhouse-Durchführung verringert den Rahmen nicht; Beschäftigte benötigen die vereinbarte Veranstaltung mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Mitarbeit an den Aufgaben.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit. Geeignete vorhandene Nachweise und tatsächliche Voraussetzungen zählen zur Auswahl. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung; die passende Qualifizierung wird nach dem persönlichen Bedarf bestimmt, statt nur aus derselben Dauer abgeleitet zu werden.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie werden von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren unterschieden. Beziehen Sie sie zusätzlich zum tatsächlichen Leistungsumfang und zu den Bedingungen Ihres Trägers in die interne Kostenplanung ein.
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