Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 66869 Kusel sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

18,5 km vom Suchpunkt

18,7 km vom Suchpunkt

20,8 km vom Suchpunkt

21,1 km vom Suchpunkt

22,4 km vom Suchpunkt

Für Kuseler Unternehmen gehört zur Ersthelferplanung mehr als die Anmeldung zu einer Veranstaltung. Eine reguläre Lehrgangsgebühr hat einen bestimmten Leistungsumfang. Die betriebliche Bestellung ist eine eigene Entscheidung des Unternehmens. Auch ein Inhouse-Auftrag sollte diese beiden Gegenstände klar erkennen lassen.
Wenn Beschäftigte neu für eine Ersthelferaufgabe vorgesehen sind, sollten ihre bisherigen Bescheinigungen gesichtet werden. Ihr Kuseler Betrieb kann mit der Ausbildungsstelle Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen. Nennen Sie dabei die tatsächliche Zahl der vorgesehenen Personen.
Für einen Inhouse-Auftrag schildern Sie Räume und organisatorische Möglichkeiten. Die Durchführung im Unternehmen wird mit dem Anbieter vereinbart. Fragen Sie nach den Anforderungen zur Vorbereitung und leiten Sie die Informationen an die Gruppe weiter. Falls eine gemeinsame Teilnahme nicht passt, können einzelne offene Lehrgänge angefragt werden. In jedem Fall muss während des Unterrichts eine andere Person die laufenden Aufgaben der Teilnehmer übernehmen können.
Erfragen Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse die Voraussetzungen und notwendigen Angaben für die vorgesehenen Personen.
Standardleistungen des Lehrgangs zugrunde legen.
Einen weiteren ausdrücklichen Auftrag gesondert vereinbaren.
Schulung und betriebliche Organisation greifen ineinander.
Vereinbarten Unterricht und zugehörige Mittel betrachten.
Absolvierte Qualifizierung festhalten.
Die betriebliche Aufgabenübernahme bestimmen.
Das Unternehmen legt fest, welche geeigneten Personen seine Ersthelferaufgaben übernehmen sollen. Nach DGUV-Hinweisen braucht die Bestellung keine bestimmte Form; die schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Damit lässt sich die übertragene Aufgabe für die Beteiligten nachvollziehbar machen. Die Teilnahmebescheinigung belegt demgegenüber die absolvierte Qualifizierung. Beide Unterlagen können wichtig sein, beschreiben aber nicht denselben Sachverhalt. Behalten Sie diese Unterscheidung auch nach einer gemeinsam organisierten Schulung bei.
Die DGUV zählt zum Standard-Lehrgang unter anderem notwendige Demonstrations- und Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen sowie die Bescheinigung. Auch die Vorbereitung und die Aufbereitung der eingesetzten Mittel gehören zu diesem Rahmen. Ein Kuseler Unternehmen kann seine Anfrage daran ausrichten, welche zusätzliche Leistung es gegebenenfalls wirklich bestellen möchte. Eine eigene betriebliche Sonderanforderung sollte mit ihrem tatsächlichen Inhalt besprochen werden, statt allein aus der Durchführung im Unternehmen auf einen zusätzlichen Leistungsumfang zu schließen.
| Unterlage | Aussage |
|---|---|
| Leistungsbeschreibung | Umfang des vereinbarten Unterrichts |
| Teilnahmebescheinigung | Absolvierte Qualifizierung |
| Schriftliche Bestellung | Übertragene betriebliche Aufgabe |
Zur persönlichen Auswahl gehören nach den DGUV-Hinweisen Motivation und körperliche sowie geistige Eignung. Eine bestimmte Funktion im Unternehmen allein beantwortet diese Fragen nicht automatisch.
Beide regulären Lehrgangsarten enthalten neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Auch bei einer vereinbarten Durchführung im Unternehmen bleibt dieser reguläre zeitliche Rahmen bestehen.
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger und dessen Verfahren. Die Ausbildungsstelle allein entscheidet nicht über jede Berechtigung. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten bleiben grundsätzlich beim Unternehmen.
Die regulären Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 werden in Präsenz durchgeführt. Die vorgesehenen praktischen Fähigkeiten sollen selbst geübt werden. Ein reines Onlineangebot ersetzt diesen regulären Ausbildungsrahmen daher nicht.