Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 67697 Otterberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,5 km vom Suchpunkt

7,0 km vom Suchpunkt

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11,2 km vom Suchpunkt

16,9 km vom Suchpunkt

18,0 km vom Suchpunkt

Eine passende Fortbildung sichert vorhandene Erste-Hilfe-Kompetenzen und frischt praktische Fähigkeiten auf. Otterberger Unternehmen wählen den Lehrgang nach den persönlichen Voraussetzungen ihrer vorgesehenen Beschäftigten. Der DGUV-Rahmen enthält verpflichtende Themen und weitere Inhalte nach Bedarf. Die Bescheinigung bezieht sich anschließend auf die tatsächlich absolvierte Qualifizierung; eine Anmeldung allein bestätigt diesen Stand noch nicht.
Besprechen Sie vor einer Inhouse-Buchung, welche Räume Ihr Otterberger Unternehmen anbieten kann und wie viele Beschäftigte teilnehmen sollen. Fragen Sie die Schule nach ihren organisatorischen Anforderungen. Die Durchführung im Betrieb bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Auch der Schulungsstand ist wichtig. Vorhandene Bescheinigungen helfen, Ausbildung und Fortbildung passend zu besprechen. Einzelne Plätze in offenen Lehrgängen können für Mitarbeiter infrage kommen, die nicht zur gemeinsamen Gruppe passen.
Informieren Sie die Beschäftigten über den bestätigten Ablauf und halten Sie deren Unterrichtszeit von anderen Aufgaben frei. Eine zuständige Person kann die Unterlagen sammeln und organisatorische Rückfragen klären. Die neuen Nachweise sollten danach wieder in die betriebliche Planung einfließen.
| Grundlage | Frage |
|---|---|
| Persönliche Voraussetzungen | Welcher Lehrgang passt? |
| Fortbildungsrahmen | Welche Inhalte gehören zum Lernauftrag? |
| Teilnahmebescheinigung | Was wurde tatsächlich absolviert? |
Klären Sie mit der Ausbildungsstelle vor der Anmeldung die erforderlichen Unternehmensunterlagen nach den Vorgaben Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse.
Die eigenen Trägerbedingungen einbeziehen.
Weitere Vereinbarungen gesondert lesen.
Drei Grundlagen helfen bei der Vorbereitung.
Geeignete frühere Schulungen berücksichtigen.
Den passenden tatsächlichen Lehrgang besprechen.
Die absolvierte Qualifizierung dokumentieren.
Neben obligatorischen Themen sieht der DGUV-Grundsatz optionale Inhalte vor. Die Auswahl orientiert sich am spezifischen Bedarf beziehungsweise den Anforderungen der Teilnehmenden oder Unternehmen. Nicht jeder Lehrgang behandelt damit automatisch alle auswählbaren Punkte. Besprechen Sie die passende Veranstaltung für die vorgesehenen Beschäftigten und ihre geeigneten vorhandenen Qualifikationen. Die praktische Mitarbeit bleibt Teil des Lernauftrags, damit eine allgemeine Themenliste nicht mit der tatsächlich erworbenen oder aufgefrischten Fähigkeit gleichgesetzt wird.
Nach dem erfolgreichen Ersthelferlehrgang beschreibt die DGUV die Benennung durch den Unternehmer. Schulungsnachweis und Funktion im Betrieb sind unterschiedliche Schritte. Die Belegschaft braucht zusätzlich Kenntnis der tatsächlich zuständigen Personen und örtlichen Erste-Hilfe-Einrichtungen.
Der DGUV-Grundsatz beschreibt die Teilnahmebescheinigung nach regelmäßigem Besuch und der Überzeugung der Lehrkraft über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Ein bloß reservierter Platz erreicht diesen Stand noch nicht. Der Nachweis enthält Angaben unter anderem zur Art des Lehrgangs, seiner Dauer und zur ermächtigten Stelle. Für die betriebliche Zuordnung wird deshalb die tatsächliche Qualifizierung gelesen, statt aus einer Buchungsinformation bereits auf erfolgreiche absolvierte Schulung zu schließen.

Neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten bilden den regulären Rahmen. Pausen kommen hinzu. Der Betriebsstandort reduziert diesen Umfang nicht; die Beschäftigten benötigen die vereinbarte Veranstaltung mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Mitarbeit an den vorgesehenen Aufgaben.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit. Geeignete vorhandene Nachweise und tatsächliche persönliche Voraussetzungen werden berücksichtigt. Gleiche Zeitumfänge allein entscheiden nicht, welche Qualifizierung für eine Person passend ist; eine neue Aufgabe macht nicht automatisch erneute Grundausbildung erforderlich.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie sind von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie zusätzlich die vereinbarten Leistungen und die Bedingungen des zuständigen Trägers in Ihrer internen finanziellen Planung.