Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 34393 Grebenstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,6 km vom Suchpunkt

14,9 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

15,7 km vom Suchpunkt

16,5 km vom Suchpunkt

17,4 km vom Suchpunkt

Grebensteiner Betriebe können den Schulungsbedarf ihrer Beschäftigten mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle besprechen. Die reguläre Ausbildung vermittelt Grundlagen des Helfens. Fragen zum eigenen Arbeitsumfeld können daneben wichtig sein. Für die konkreten Hilfewege und Ansprechpartner bleibt die betriebliche Organisation zuständig, auch nach einer gemeinsamen Inhouse-Schulung.
Eine direkte Abrechnung betrieblicher Kursgebühren ist für berechtigte Teilnehmende nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers möglich. Erkundigen Sie sich vor der Buchung nach den notwendigen Unterlagen. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle allein bedeutet keine automatische Kostenübernahme jeder Anmeldung.
Bei einem Inhouse-Angebot für Grebenstein lassen Sie mögliche zusätzliche Kosten konkret ausweisen. Stimmen Sie auch ab, welche Schulungsart der Betrieb benötigt. So kann die verantwortliche Person die Vereinbarung beurteilen, bevor der Unterrichtstag intern verbindlich angekündigt wird.
Wenn sich Ansprechpartner oder Möglichkeiten zur Hilfeanforderung ändern, brauchen die Beschäftigten die tatsächlichen aktuellen Angaben. Ein früher besuchter allgemeiner Kurs kann eine spätere innerbetriebliche Änderung nicht von selbst vermitteln. Sorgen Sie deshalb dafür, dass die örtlichen Informationen im Unternehmen bekannt sind. Diese Aufgabe ist nicht erst dann relevant, wenn die nächste Ersthelferfortbildung ansteht; die Schulung und die aktuellen betrieblichen Hilfewege haben jeweils ihren eigenen Bezug.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine mögliche Gebührenübernahme richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger und den vorgesehenen Personen.
Die Anforderungen der eigenen BG oder Unfallkasse klären.
Nur ausdrücklich vereinbarte Leistungen in die Kostenentscheidung einbeziehen.
| Aufgabe | Bezug |
|---|---|
| Regulärer Lehrgang | Qualifizierung der Person |
| Arbeitsplatzfrage | Konkreter betrieblicher Zusammenhang |
| Hilfeinformation | Aktuelle Organisation im Unternehmen |
Beschäftigte bringen Erfahrungen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen mit. Wenn eine Frage zur Ersten Hilfe an einem bestimmten Arbeitsplatz besteht, beschreiben Sie diesen Zusammenhang bei der Abstimmung mit der Ausbildungsstelle. Eine allgemeine Lehrgangsbezeichnung beantwortet nicht jede Frage zum einzelnen Betrieb. Zugleich ersetzt eine solche Frage nicht die regulären Inhalte der Ausbildung. Für die Vorbereitung hilft es, den Unterrichtsbedarf und den betrieblichen Bezug deutlich voneinander zu unterscheiden.
Eine anerkannte Qualifikation darf bei der Kursauswahl berücksichtigt werden. Die erstmalige Übernahme einer Aufgabe verlangt allein noch keine wiederholte Grundausbildung.
Unterricht und Betriebsinformationen ergänzen einander.
Den persönlichen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf bestimmen.
Eine konkrete Frage mit ihrem betrieblichen Zusammenhang beschreiben.
Tatsächliche Hilfewege und Zuständigkeiten bekannt halten.
Die regulären Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 sind Präsenzveranstaltungen. Die Teilnehmenden sollen praktische Handlungen üben können. Eine reine Wissensvermittlung am Bildschirm ersetzt diesen Rahmen auch für eine gemeinsam organisierte Gruppe nicht.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Der reguläre Lehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten. Für den konkreten Schulungsbedarf werden vorhandene Qualifikationen und bisherige Aus- oder Fortbildungen der betreffenden Person betrachtet.
Die Vorgaben beziehen sich auf die anwesenden Versicherten. Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Eine Gesamtzahl aller Beschäftigten ersetzt deshalb nicht die Betrachtung der tatsächlichen betrieblichen Anwesenheit.
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