Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,3 km vom Suchpunkt

12,5 km vom Suchpunkt

18,5 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

22,9 km vom Suchpunkt

24,1 km vom Suchpunkt

Bad Gottleuba-Berggießhübel · Sachsen
Für Beschäftigte aus Bad Gottleuba-Berggießhübel vermittelt die passende Qualifizierung Grundlagen und praktische Fähigkeiten. Der DGUV-Ausbildungsrahmen nennt unter anderem Eigenschutz, Hygiene und Notruf. In der Fortbildung werden vorhandene Kompetenzen gesichert und aufgefrischt. Der allgemeine Rahmen hilft bei der Einordnung, während der tatsächliche Lehrgang nach den persönlichen Voraussetzungen ausgewählt wird.

Die vorgesehenen Teilnehmer und ihre bisherigen Ersthelferbescheinigungen helfen der Ausbildungsstelle, Ausbildung oder Fortbildung passend mit Ihrem Unternehmen zu besprechen. Für eine Inhouse-Veranstaltung in Bad Gottleuba-Berggießhübel sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren.
Alle Beschäftigten brauchen den ganzen Lehrgang frei von anderen Aufgaben. Einzelne Personen können offene Kurse besuchen. Erfragen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger die Voraussetzungen einer möglichen Gebührenübernahme. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule erfolgt nach dessen Verfahren. Halten Sie die geforderten betrieblichen Angaben vor der Buchung vollständig bereit und informieren Sie die Teilnehmer rechtzeitig über Ablauf, Zeitrahmen und benötigte Unterlagen.
Bedeutung
Grundlagen und Fähigkeiten erwerben
Bedeutung
Vorhandene Kompetenzen sichern
Bedeutung
Weitere passende Inhalte nach Bedarf
Der DGUV-Grundsatz unterscheidet obligatorische Fortbildungsthemen von zusätzlich auswählbaren Inhalten. Bei der optionalen Auswahl zählen spezifischer Bedarf beziehungsweise Anforderungen der Teilnehmenden oder Unternehmen. Damit ist keine Zusage verbunden, dass jeder Lehrgang alle auswählbaren Themen behandelt. Fragen Sie nach dem passenden konkreten Kurs für die vorgesehenen Beschäftigten. Ihre vorhandenen geeigneten Qualifikationen gehören zur Auswahl, damit der Lernauftrag an den tatsächlichen persönlichen Voraussetzungen statt nur an einer allgemeinen Kursbezeichnung ansetzt.
Drei Grundlagen ergänzen sich.
Geeignete frühere Schulungen berücksichtigen.
Den verbindlichen Rahmen kennen.
Den tatsächlichen Bedarf besprechen.
Eigenschutz, Hygiene und Notruf sind nach dem DGUV-Grundsatz Ausbildungsinhalte neben weiteren Aufgaben des Helfens. Diese Grundlagen werden im geeigneten Lehrgang erklärt und praktisch bearbeitet. Die Themenübersicht allein vermittelt noch keine Fähigkeit. Beschäftigte sollten die vorgesehenen Aufgaben selbst unter Anleitung ausprobieren und Verständnisfragen im Unterricht ansprechen können. Aus der allgemeinen Nennung lässt sich weder ein bestimmtes Programm jeder Schule noch die Ausstattung des eigenen Unternehmens ableiten.
Die DGUV beschreibt nach erfolgreichem Ersthelferlehrgang die Benennung durch den Unternehmer. Ausbildungsnachweis und Funktion im Betrieb sind zu unterscheiden. Die Belegschaft benötigt zusätzlich verständliche Kenntnis der zuständigen Personen und örtlichen Einrichtungen am tatsächlichen Arbeitsplatz.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Besprechen Sie vor der Anmeldung mit der Ausbildungsstelle die Unterlagen für berechtigte Teilnahme nach den Vorgaben Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Die eigenen Trägerbedingungen beachten.
Weitere Vereinbarungen gesondert einordnen.

Neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten bilden den regulären Rahmen; Pausen kommen hinzu. Eine Durchführung im Unternehmen reduziert diesen Umfang nicht. Die Beschäftigten brauchen Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Mitarbeit an den vorgesehenen Aufgaben.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit. Geeignete vorhandene Schulungen und tatsächliche Voraussetzungen werden bei der Kurswahl berücksichtigt. Ein gleicher Zeitumfang verschiedener Lehrgänge allein beantwortet nicht, was für die betreffende Person passend ist; der persönliche Bedarf bleibt entscheidend.
Diese eigenen Aufwendungen bleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren ist davon zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie zusätzlich die tatsächlich vereinbarten Leistungen und die Bedingungen Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse in der Planung.
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