Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 19300 Grabow sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,3 km vom Suchpunkt

12,5 km vom Suchpunkt

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Grabow · Mecklenburg-Vorpommern
Eine geeignete betriebliche Schulung verbindet praktische Qualifizierung mit Unterlagen über die vermittelten Inhalte und den Lehrgang. Für Grabower Unternehmen hilft es, diese Aufgaben zu unterscheiden. Informationsmaterial unterstützt das Nachlesen; die Teilnahmebescheinigung dokumentiert die absolvierte Aus- oder Fortbildung nach dem vorgesehenen Rahmen. Eine Buchung allein bestätigt noch keine erfolgreiche Teilnahme.

Seit der ersten Kursanfrage haben Beschäftigte den Grabower Betrieb verlassen und andere sind hinzugekommen. Aktualisieren Sie die Planung mit dem tatsächlichen Personenkreis. Eine frühere Namensliste zeigt nicht mehr zuverlässig, wer eine Ausbildung oder Fortbildung benötigt.
Sprechen Sie Änderungen einer bestehenden Buchung mit der Ausbildungsstelle ab. Bei einem Inhouse-Kurs kann auch die neue Gruppenzusammensetzung für die Vereinbarung relevant sein. Erst nach der Rückmeldung werden die gültigen Einladungen verteilt. Halten Sie verbleibenden Bedarf ausdrücklich fest, damit ausgeschiedene Namen und offene Qualifikationen neuer Beschäftigter nicht miteinander verwechselt werden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Fragen Sie mit der Ausbildungsstelle nach den Unternehmensunterlagen für berechtigte Teilnahme gemäß den Bedingungen Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse.
Das eigene Trägerverfahren berücksichtigen.
Zusätzlich Vereinbartes getrennt beurteilen.
| Grundlage | Aufgabe |
|---|---|
| Praktischer Unterricht | Fähigkeiten erwerben oder auffrischen |
| Informationsschrift | Lehrinhalte nachlesen |
| Teilnahmebescheinigung | Absolvierte Qualifizierung dokumentieren |
Der DGUV-Grundsatz regelt die Bescheinigung für Aus- und Fortbildung nach regelmäßigem Besuch und der Überzeugung der Lehrkraft, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind. Sie enthält unter anderem Lehrgangsart, Dauer, Veranstaltungsdaten und Angaben zur ermächtigten Stelle. Damit ist sie mehr als eine Bestätigung über einen gebuchten Platz. Der Nachweis bezieht sich auf die tatsächliche Schulung und wird von allgemeinen Informationsunterlagen über deren Inhalte unterschieden.
Unterricht, Nachlesen und Nachweis ergänzen sich.
Die vorgesehenen Aufgaben selbst bearbeiten.
Die Informationsunterlage zum Nachlesen nutzen.
Den tatsächlichen Lehrgang nachvollziehen.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Auswahl. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung; Zweifelsfälle werden nach dem tatsächlichen Bedarf eingeordnet.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Der DGUV-Grundsatz sieht für Teilnehmende einer betrieblichen Aus- oder Fortbildung eine Informationsschrift über die Lehrinhalte vor. Ihr Umfang entspricht mindestens den dort genannten Anforderungen an das Erste-Hilfe-Handbuch. Elektronische Medien können ergänzen; sie ersetzen nach diesem Rahmen die Printversion nicht. Solche Unterlagen unterstützen das Nachlesen der Inhalte. Sie erfüllen damit eine andere Aufgabe als die eigene praktische Arbeit im Lehrgang und sind kein Ersatz für die Qualifizierung.
Der reguläre Rahmen beträgt neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Eine Inhouse-Durchführung verkürzt diesen Umfang nicht; die Beschäftigten brauchen Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Mitarbeit während der vereinbarten Veranstaltung.
Nach DGUV-Hinweisen benennt der Unternehmer die Person nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme als Ersthelfer. Schulungsnachweis und Funktion im Betrieb sind damit unterschiedliche Schritte. Die Belegschaft benötigt zusätzlich Kenntnis der zuständigen Personen und örtlichen Erste-Hilfe-Einrichtungen.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie werden von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren unterschieden. Beziehen Sie sie neben dem tatsächlich vereinbarten Leistungsumfang und den Bedingungen Ihres Trägers in die interne Kostenplanung ein.