Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 24321 Lütjenburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,7 km vom Suchpunkt

11,5 km vom Suchpunkt

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23,7 km vom Suchpunkt

Die ausreichende Ersthelferbesetzung richtet sich nach dem einschlägigen betrieblichen Rahmen und den anwesenden Versicherten. Lütjenburger Unternehmen betrachten diesen Bedarf neben den persönlichen Voraussetzungen ihrer vorgesehenen Teilnehmer. Im geeigneten Lehrgang werden praktische Fähigkeiten vermittelt. Die Informationsschrift über die Lehrinhalte begleitet das Lernen und erfüllt eine andere Aufgabe als die Schulungsbescheinigung.
Nennen Sie der Ausbildungsstelle die vorgesehenen Mitarbeiter und deren bisherige Ersthelferbescheinigungen. Ihr Lütjenburger Unternehmen kann damit Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen. Eine mögliche Übernahme von Kursgebühren erfragen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger. Seine Voraussetzungen und Verfahren sind maßgeblich.
Für einen Inhouse-Auftrag vereinbaren Sie Räume, Gruppengröße und Durchführung. Einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge besuchen. Alle Teilnehmer brauchen die ganze Unterrichtszeit frei von anderen Aufgaben. Eine ermächtigte Schule kann nach dem vorgesehenen Verfahren direkt abrechnen. Halten Sie die erforderlichen betrieblichen Angaben vollständig bereit und geben Sie Ablauf, Zeitrahmen und benötigte Unterlagen rechtzeitig an die Gruppe weiter.
Drei Punkte ergänzen sich.
Den zutreffenden Personalrahmen berücksichtigen.
Geeignete vorhandene Schulungen einordnen.
Die vermittelten Inhalte nachlesen.
Aufgabe
Erforderliche Besetzung bestimmen
Aufgabe
Fähigkeiten erwerben oder auffrischen
Aufgabe
Inhalte nach dem Unterricht nachlesen
Die DGUV nennt für gewöhnliche Betriebe bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten einen Ersthelfer. Bei mehr als zwanzig gelten für Verwaltung und Handel fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent. Besondere Einrichtungen haben eigene Vorgaben. Bestimmen Sie zunächst den zutreffenden Rahmen des Unternehmens. Eine gewünschte Teilnehmerzahl erklärt ausreichende Besetzung noch nicht; geeignete vorhandene Qualifikationen und der tatsächliche Schulungsbedarf der vorgesehenen Personen kommen als weitere Fragen hinzu.
Die DGUV beschreibt nach dem erfolgreichen Lehrgang die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer. Der Ausbildungsnachweis und die zugeordnete Funktion sind daher zwei Schritte. Die Belegschaft braucht daneben verständliche Information über örtliche Einrichtungen und tatsächlich zuständige Personen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle vor der Anmeldung die Unterlagen für berechtigte Teilnahme nach den Vorgaben Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse.
Das eigene Trägerverfahren berücksichtigen.
Weitere Vereinbarungen gesondert lesen.
Der DGUV-Grundsatz sieht eine Informationsschrift über die Lehrinhalte für Teilnehmende vor. Der genannte Mindestumfang orientiert sich am Erste-Hilfe-Handbuch. Digitale Medien können hinzukommen, ersetzen nach diesem Rahmen aber nicht die Printfassung. Die Unterlage hilft beim Nachlesen und dient dem Lernen. Sie ist kein Dokument über erfolgreiche Teilnahme und nimmt den Beschäftigten die eigene angeleitete praktische Arbeit an den Aufgaben des tatsächlichen Lehrgangs nicht ab.
Sie umfasst neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten; Pausen kommen hinzu. Eine Durchführung im Betrieb reduziert den Rahmen nicht. Beschäftigte benötigen Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Arbeit an den vorgesehenen Aufgaben des vereinbarten Lehrgangs.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit. Geeignete bereits absolvierte Schulungen und persönliche Voraussetzungen werden berücksichtigt. Ein gleicher Zeitumfang verschiedener Lehrgänge allein bestimmt nicht, welche Qualifizierung eine Person tatsächlich braucht; entscheidend bleibt ihr Bedarf.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie sind von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Beziehen Sie zusätzlich die Bedingungen Ihres zuständigen Trägers und die tatsächlich vereinbarten weiteren Leistungen in die Planung ein.