Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35088 Battenberg (Eder) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,5 km vom Suchpunkt

10,7 km vom Suchpunkt

11,0 km vom Suchpunkt

14,1 km vom Suchpunkt

21,9 km vom Suchpunkt

22,5 km vom Suchpunkt

Für Battenberger Unternehmen hat die Kursplanung einen betrieblichen Zweck: Geeignete Ersthelfer müssen während der Arbeit verfügbar sein. Zur Organisation gehören deshalb sowohl die benötigte Qualifizierung als auch die tatsächliche Anwesenheit. Ein vereinbarter Inhouse-Kurs ist eine mögliche Form der Ausbildung oder Fortbildung.
Halten Sie im Betrieb fest, welche Personen zu welchem Lehrgang angemeldet sind. Die Bestätigung sollte Schulungsart, Ort und Zeiten erkennen lassen. So kann auch eine Vertretung Auskunft geben, wenn die Person fehlt, die die Buchung vorgenommen hat.
Bei Inhouse-Unterricht in Battenberg gehört die Vereinbarung über Raum und Gruppe dazu. Nach dem Lehrgang werden Teilnahmebescheinigungen den richtigen Beschäftigten zugeordnet. Fehlende oder abweichende Angaben klären Sie zeitnah mit der Ausbildungsstelle. Ein sauber dokumentierter Ablauf hilft bei späteren Fortbildungsplanungen, ohne dass einzelne Beschäftigte alle Informationen selbst verwalten müssen.
Ersthelferlehrgänge richten sich an die Personen mit der entsprechenden Aufgabe. Informationen über die Erste Hilfe am Arbeitsplatz brauchen jedoch auch die anderen Beschäftigten. Die betriebliche Unterweisung berücksichtigt die tatsächlichen Verhältnisse und ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Für einen Betrieb in Battenberg bedeutet das keine zweite Bezeichnung für denselben Kurs. Lehrgang und Unterweisung haben unterschiedliche Adressaten und werden entsprechend vorbereitet.
Für die Ersthelferbesetzung kommt es auf die anwesenden Versicherten an. Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Betrachten Sie bei Ihrer Einteilung daher die tatsächlichen Arbeitszeiten und Abwesenheiten geeigneter Personen. Eine im Unternehmen beschäftigte qualifizierte Person ist während ihres Urlaubs nicht zugleich an jedem Arbeitsplatz anwesend. Die Auswahl eines Lehrgangs ersetzt diese laufende betriebliche Einteilung nicht.
Die zuständige BG oder Unfallkasse bestimmt die Voraussetzungen einer möglichen Gebührenübernahme.
Den passenden Unfallversicherungsträger feststellen.
Zusätzlich vereinbarte Leistungen bei der Kostenplanung eigens berücksichtigen.
Qualifizierte Personen und informierte Beschäftigte gehören zur betrieblichen Vorbereitung.
Tatsächlich verfügbare geeignete Personen einteilen.
Ausbildung oder Fortbildung nach vorhandenem Bedarf wählen.
Die örtlichen Erste-Hilfe-Informationen vermitteln.
Eine gemeinsame Schulung kann vereinbart werden. Die daraus entstehende Qualifikation muss anschließend mit der Einteilung im Unternehmen zusammenpassen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Bedeutung
Grundlage für die betriebliche Besetzung
Bedeutung
Personen im Unterricht
Bedeutung
Informationen für die Beschäftigten
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort. Der persönliche Qualifikationsstand gehört zur Schulungsplanung. Eine Unterweisung der übrigen Beschäftigten ist dagegen nicht automatisch die Fortbildung der dafür vorgesehenen Ersthelfer.
Eine neue Ersthelferaufgabe verlangt nicht allein wegen ihrer neuen Bezeichnung eine wiederholte Grundausbildung. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind zu berücksichtigen. Klären Sie den tatsächlichen Schulungsbedarf anhand der Vorbildung der betreffenden Person.
Eine vereinbarte Durchführung am Betriebsstandort verkürzt den regulären Lehrgang nicht. Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Pausen sind zusätzlich einzuplanen; insgesamt mindestens 45 Minuten gehören zum regulären betrieblichen Rahmen.
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