Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74653 Ingelfingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,3 km vom Suchpunkt

19,4 km vom Suchpunkt

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Ingelfingen · Baden-Württemberg
Eine betriebliche Erste-Hilfe-Qualifizierung vermittelt Grundlagen und praktische Fähigkeiten. Für Beschäftigte aus Ingelfingen enthält der allgemeine DGUV-Rahmen unterschiedliche Aufgaben, darunter den vorgesehenen Umgang mit Verbandmaterial. Die Informationsschrift begleitet die Inhalte zum Nachlesen. Welche Schulung persönlich passt, wird anhand geeigneter vorhandener Qualifikationen und tatsächlicher Voraussetzungen beurteilt.

Eine gemeinsame Anmeldung ist dann sinnvoll vorzubereiten, wenn die vorgesehenen Beschäftigten den ganzen Unterricht besuchen können. Prüfen Sie im Ingelfinger Betrieb die Vertretung ihrer Aufgaben. Nennen Sie der Ausbildungsstelle die bisherigen Ersthelferbescheinigungen, damit Ausbildung und Fortbildung passend besprochen werden können.
Für einen Inhouse-Auftrag schildern Sie die verfügbaren Räume und die geplante Teilnehmerzahl. Die Durchführung im Unternehmen wird ausdrücklich vereinbart. Einzelne offene Lehrgänge können ebenfalls angefragt werden. Geben Sie die bestätigten Kursinformationen und benötigten Unterlagen gesammelt weiter. Eine zuständige Kontaktperson kann Rückfragen bündeln und nach der Teilnahme die neuen Bescheinigungen der betrieblichen Übersicht zuordnen.
| Grundlage | Aufgabe |
|---|---|
| Praktischer Unterricht | Fähigkeiten erwerben oder auffrischen |
| Informationsschrift | Lehrinhalte nachlesen |
| Benennung | Funktion im Unternehmen zuweisen |
Der DGUV-Grundsatz sieht für Teilnehmende eine Informationsschrift über die Inhalte vor. Ihr Mindestumfang orientiert sich am genannten Erste-Hilfe-Handbuch. Digitale Medien können ergänzen und ersetzen nach diesem Rahmen nicht die gedruckte Fassung. Die Unterlage erleichtert das spätere Nachlesen. Eine Bescheinigung über die absolvierte Schulung erfüllt eine andere Aufgabe; ebenso bleibt die eigene angeleitete praktische Arbeit im Lehrgang notwendig, statt durch ausgehändigtes Material erledigt zu sein.
Drei Grundlagen gehören zusammen.
Die vorgesehenen Aufgaben kennenlernen.
Unter Anleitung selbst praktisch arbeiten.
Die Lehrinhalte später nachlesen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Fragen Sie mit der Ausbildungsstelle vor der Anmeldung nach den erforderlichen Unternehmensangaben gemäß den Bedingungen Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse.
Das eigene Trägerverfahren beachten.
Weitere Vereinbarungen gesondert berücksichtigen.
Die DGUV beschreibt nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang die Benennung durch den Unternehmer. Das Schulungsdokument und die Funktion im Betrieb sind verschiedene Schritte. Die Belegschaft benötigt außerdem verständliche Information über örtliche Einrichtungen und zuständige Personen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Der Ausbildungsrahmen nennt den Inhalt des Verbandkastens und Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln. Auch im obligatorischen Fortbildungsrahmen stehen diese Themen. Im geeigneten Kurs werden die vorgesehenen Aufgaben erklärt und praktisch unter Anleitung bearbeitet. Die allgemeine Nennung eines Inhalts ist damit noch keine erworbene Fähigkeit. Beschäftigte nutzen die tatsächliche Veranstaltung für eigene Versuche und konkrete Rückfragen, damit der Lernauftrag über die Erinnerung an einen bekannten Begriff hinausgeht.

Sie umfasst regulär neun Unterrichtseinheiten, jede mit 45 Minuten Dauer. Hinzu kommen Pausen. Eine Durchführung im Betrieb verkürzt diesen Rahmen nicht; Beschäftigte brauchen die vorgesehene Gelegenheit zur eigenen angeleiteten Mitarbeit an den praktischen Aufgaben.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit. Geeignete vorhandene Nachweise und persönliche Voraussetzungen gehören zur Auswahl. Ein gleicher Zeitumfang verschiedener Lehrgänge allein entscheidet nicht, welche Qualifizierung die betreffende Person tatsächlich benötigt; maßgeblich bleibt ihr Bedarf.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie sind von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren zu trennen. Berücksichtigen Sie die Bedingungen Ihres zuständigen Trägers und die zusätzlich tatsächlich vereinbarten Leistungen in der finanziellen Planung.
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