Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07356 Bad Lobenstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
19,6 km vom Suchpunkt

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Bad Lobenstein · Thüringen
Ein Bad Lobensteiner Unternehmen qualifiziert einzelne Ersthelfer und informiert die gesamte Belegschaft über seine örtliche Organisation. Diese Aufgaben ergänzen sich. Der Lehrgang richtet sich nach persönlichen Voraussetzungen; regelmäßige Unterweisung vermittelt Einrichtungen und Verhalten am Arbeitsplatz. Für die Kostenplanung werden mögliche berechtigte Lehrgangsgebühren von weiteren Leistungen und eigenen Arbeitgeberaufwendungen getrennt betrachtet.

Eine angemeldete Person aus dem Bad Lobensteiner Betrieb konnte den Ersthelferkurs nicht besuchen. Notieren Sie den ausgefallenen Termin als solchen und fragen Sie nach einem geeigneten Ersatz. Eine Buchung allein darf in der internen Übersicht nicht als abgeschlossene Ausbildung oder Fortbildung erscheinen.
War eine Inhouse-Gruppe vorgesehen, klären Sie mit der Schule, wie die fehlende Person nachgeschult werden kann. Das muss nicht automatisch derselbe organisatorische Rahmen sein. Erst eine bestätigte neue Teilnahme löst die Terminfrage; die betriebliche Dokumentation wird anschließend entsprechend dem tatsächlichen Verlauf ergänzt.
Die DGUV nennt regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen über Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Zuständige Ersthelfer, Notruf und vorhandenes Material sind Beispiele für solche Informationen. Sie müssen zum tatsächlichen Arbeitsplatz passen. Die allgemeine Qualifizierung einzelner Beschäftigter erledigt diese örtliche Aufgabe nicht automatisch für alle anderen. Der Betrieb verbindet deshalb geeignete Lehrgänge mit verständlichen Informationen über seine eigene Organisation.
Die DGUV beschreibt die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer nach erfolgreicher Teilnahme. Schulungsbescheinigung und Funktion im Unternehmen sind unterschiedliche Schritte. Zuständige Personen werden in die betriebliche Organisation eingebunden und der Belegschaft bekannt gemacht.
| Frage | Grundlage |
|---|---|
| Welche Schulung? | Persönliche Voraussetzungen |
| Welche örtlichen Abläufe? | Betriebliche Unterweisung |
| Welcher finanzielle Auftrag? | Leistungsumfang und Trägerbedingungen |
Drei Grundlagen unterstützen die Vorbereitung.
Geeignete vorhandene Schulungen berücksichtigen.
Örtliche Einrichtungen und Abläufe vermitteln.
Leistungen und eigene Aufwendungen einordnen.
Die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers bestimmen die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren. Für weitere Leistungen zählt das vereinbarte Angebot. Nach DGUV-Hinweisen verbleiben Arbeitsentgelt und Fahrtkosten beim Arbeitgeber. Diese eigenen Aufwendungen werden zusätzlich eingeplant. Aus einem berechtigten Abrechnungsweg folgt deshalb nicht automatisch vollständige Kostenfreiheit der gesamten Schulungsvereinbarung. Klären Sie unverständliche Positionen vor der Freigabe, damit der finanzielle Auftrag nach tatsächlichem Umfang beurteilt wird.
Klären Sie die notwendigen Unternehmensangaben mit der Ausbildungsstelle nach den Bedingungen Ihrer BG oder Unfallkasse für berechtigte betriebliche Teilnahme.
Die Vorgaben des eigenen Trägers prüfen.
Zusätzlich Vereinbartes im Angebot abgrenzen.
Für den regulären Lehrgang sind neun Unterrichtseinheiten vorgesehen, jeweils 45 Minuten lang. Pausen kommen hinzu. Inhouse reduziert diesen Rahmen nicht; die Beschäftigten benötigen die vereinbarte Veranstaltung mit Gelegenheit zu eigener angeleiteter praktischer Mitarbeit an den Aufgaben.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung; in Zweifelsfällen nennt die DGUV auch Ausbildung statt Fortbildung.
Die DGUV verweist auf speziell ermächtigte Ausbildungsstellen für Ausbildung und Fortbildung und verlinkt deren Liste. Ein Eintrag sagt noch keinen freien Lehrgang zu. Die passende konkrete Veranstaltung und mögliche Durchführung im Unternehmen werden tatsächlich angefragt und vereinbart.
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