Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 15306 Seelow sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,7 km vom Suchpunkt

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24,4 km vom Suchpunkt

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Eine passende Aus- oder Fortbildung vermittelt Grundlagen und praktische Fähigkeiten. Für Beschäftigte aus Seelow gehören dazu unterschiedliche Formen des Lernens: Eine Erklärung, eine Vorführung und der eigene angeleitete Versuch erfüllen verschiedene Aufgaben. Informationsmaterial unterstützt das Nachlesen der Inhalte. Entscheidend bleibt die tatsächliche Mitarbeit im geeigneten, persönlich passenden Lehrgang.
Wer soll in Ihrem Seelower Unternehmen künftig als Ersthelfer vorgesehen sein? Stellen Sie die Namen und bisherige Bescheinigungen zusammen. Mit diesen Angaben lässt sich Ausbildung oder Fortbildung bei einer Ausbildungsstelle passend besprechen. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge infrage kommen.
Für Inhouse-Unterricht nennen Sie die geplante Teilnehmerzahl und schildern die verfügbaren Räume. Lassen Sie die Durchführung ausdrücklich vereinbaren und fragen Sie nach den organisatorischen Anforderungen der Schule. Prüfen Sie intern, wer den vollständigen Unterrichtszeitraum frei haben kann und wie andere Aufgaben übernommen werden. Eine verantwortliche Person kann die bestätigten Kursinformationen gesammelt weitergeben und die Rückfragen der Gruppe mit der Ausbildungsstelle klären.

Die DGUV beschreibt nach dem erfolgreichen Ersthelferlehrgang die Benennung durch den Unternehmer. Die Schulung und die Funktion im Betrieb sind unterschiedliche Schritte. Die Belegschaft muss daneben die örtlichen Einrichtungen und tatsächlich zuständigen Personen kennen.
| Bestandteil | Nutzen |
|---|---|
| Vorführung | Ablauf kennenlernen |
| Eigene Übung | Persönliche praktische Erfahrung |
| Informationsschrift | Inhalte nach dem Unterricht nachlesen |
Teilnehmende erhalten nach dem DGUV-Grundsatz eine Unterlage über die Lehrinhalte. Deren Mindestumfang richtet sich nach dem dort genannten Erste-Hilfe-Handbuch. Die Informationsschrift begleitet das Lernen und kann beim späteren Nachlesen helfen. Elektronische Medien dürfen zusätzlich verwendet werden, ersetzen nach diesem Rahmen die Printversion aber nicht. Eine ausgehändigte Unterlage ist zugleich keine Teilnahmebescheinigung und führt die praktischen Übungen nicht anstelle der Beschäftigten aus.
Jede Form trägt etwas bei.
Die Grundlage nachvollziehen.
Einen gezeigten Ablauf beobachten.
Selbst praktisch unter Anleitung arbeiten.
Fragen Sie mit der Ausbildungsstelle vor der Anmeldung nach den notwendigen betrieblichen Angaben gemäß dem Verfahren Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Die eigenen Trägervorgaben beachten.
Weitere Vereinbarungen gesondert prüfen.
Der DGUV-Rahmen kennzeichnet praktische Inhalte als Ausbilderdemonstrationen und Teilnehmerübungen. Bei einer Vorführung beobachten Beschäftigte einen Ablauf; bei einer eigenen Aufgabe arbeiten sie selbst unter Anleitung daran. Diese praktische Erfahrung lässt sich nicht schon aus dem gemeinsamen Zuhören ableiten. Nutzen Sie den vereinbarten Lehrgang für die jeweils vorgesehenen Aufgaben und Fragen zu Ihrem Verständnis. Die allgemeine Themenübersicht beschreibt den Rahmen, ohne ein bestimmtes Programm jeder einzelnen Ausbildungsstelle zu versprechen.
Neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten bilden den regulären Umfang. Pausen kommen hinzu. Der Unternehmensstandort reduziert diesen Rahmen nicht; Beschäftigte brauchen die vereinbarte Veranstaltung mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten Mitarbeit an den praktischen Aufgaben.
Die DGUV verweist auf speziell ermächtigte Stellen und verlinkt deren Liste. Ein Eintrag ist keine Aussage über freie Termine oder einen bestimmten Inhouse-Auftrag. Der passende tatsächliche Lehrgang wird für die vorgesehenen Personen konkret angefragt.
Diese eigenen Arbeitgeberaufwendungen sind nach DGUV-Hinweisen von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Sie verbleiben beim Arbeitgeber. Berücksichtigen Sie zusätzlich den tatsächlich vereinbarten Leistungsumfang und die Bedingungen Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse.