Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99718 Greußen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,9 km vom Suchpunkt

16,6 km vom Suchpunkt

18,8 km vom Suchpunkt

20,3 km vom Suchpunkt

26,1 km vom Suchpunkt

26,7 km vom Suchpunkt

Für Greußener Unternehmen umfasst die Erste-Hilfe-Planung sowohl den Unterricht als auch die Besetzung während des Betriebs. Der Notruf wird im Lehrgang als Lerngegenstand behandelt. Zugleich muss die erforderliche Ersthelferzahl bei tatsächlicher Anwesenheit passen. Das betrifft auch Zeiten, in denen Beschäftigte an einer Schulung teilnehmen.
Bei Beschäftigten aus mehreren Ortsteilen braucht die Kursorganisation eine gemeinsame Ansprechperson. Sie sammelt den Bedarf an Ausbildung und Fortbildung und gibt bestätigte Kursinformationen weiter. So bleiben unterschiedliche Einzelabsprachen nachvollziehbar.
Für eine Veranstaltung im Betrieb nennen Sie die vollständige Adresse, den verfügbaren Raum und die Gruppengröße. Prüfen Sie mit der Ausbildungsstelle, ob die Bedingungen für Inhouse-Unterricht passen. Die Einladung an Beschäftigte sollte anschließend genau diesen bestätigten Ort nennen. Bei einzelnen Kursplätzen braucht jede angemeldete Person eine eindeutige Teilnahmebestätigung.
Betriebliche Ersthelfer nehmen in der Regel alle zwei Jahre an einer Fortbildung teil.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berechtigte Lehrgangsgebühren können nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers übernommen werden.
Berechtigung und zuständiges Verfahren beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrtkosten mitplanen.
Der Notruf gehört zu den Lerngegenständen der betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung. An einem gedachten Fall lässt sich betrachten, welche Informationen über eine Situation verständlich weitergegeben werden sollen. Dabei geht es um die Kommunikation als Teil der Hilfeleistung. Eine solche Lernaufgabe unterscheidet sich von einer tatsächlichen Alarmierung bei einem Unfall. Für die Teilnahme hilft die Bereitschaft, sich mit der beschriebenen Situation zu beschäftigen und die eigene Darstellung im Unterricht zu erproben.
Aufgabe
Kommunikation an einer gedachten Situation betrachten
Aufgabe
Erforderliche Ersthelferbesetzung sicherstellen
Aufgabe
Bei der betrieblichen Organisation berücksichtigen
Wenn Beschäftigte zum Lehrgang gehen, verändert sich ihre Anwesenheit am Arbeitsplatz. Die erforderliche Ersthelferbesetzung wird deshalb nicht allein aus einer Liste ausgebildeter Namen abgelesen. Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Bei größeren Belegschaften gelten die entsprechenden Anteile nach Betriebsart. Für die Organisation werden Unterrichtsteilnahme und betriebliche Anwesenheit zusammen betrachtet, damit notwendige Hilfe während des laufenden Betriebs möglich bleibt.
Lernen im Lehrgang und tatsächliche Anwesenheit sind verschiedene Planungsgrößen.
Verständliche Weitergabe von Informationen im Unterricht betrachten.
Verändert die Anwesenheit am Arbeitsplatz.
Anwesende Versicherte und Betriebsart berücksichtigen.
Eine reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Zusätzlich sind insgesamt mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Der reguläre Rahmen gilt entsprechend auch bei einer vereinbarten Durchführung im Unternehmen.
Bei mehr als zwanzig anwesenden Versicherten sind in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent Ersthelfer erforderlich, in sonstigen Betrieben zehn Prozent. Die Einordnung der Betriebsart und die tatsächliche Anwesenheit werden für die betriebliche Planung berücksichtigt.
Eine Online-Anmeldung beschreibt zunächst den Weg zur Teilnahme. Das Unterrichtsformat ist eine andere Angabe. Für reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung ist Präsenzunterricht mit praktischen Anteilen vorgesehen; ein reiner Online-Kurs entspricht diesem Rahmen nicht.