Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 36452 Kaltennordheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,4 km vom Suchpunkt

18,5 km vom Suchpunkt

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23,3 km vom Suchpunkt

24,0 km vom Suchpunkt

27,7 km vom Suchpunkt

Eine geeignete betriebliche Qualifizierung vermittelt unterschiedliche Aufgaben des Helfens. Der DGUV-Rahmen behandelt unter anderem Eigenschutz, Notruf, Betreuung und Verbandmaterial. Für Kaltennordheimer Beschäftigte wird der passende Lehrgang nach den persönlichen Voraussetzungen gewählt. Ausbildung und Fortbildung werden bei speziell ermächtigten Stellen gesucht; eine allgemeine Themenübersicht bestätigt noch keine konkrete Veranstaltung.
Eine neue Kollegin kommt in den Kaltennordheimer Betrieb und berichtet von einem früheren Ersthelferkurs. Lassen Sie vorhandene Nachweise prüfen, statt aus der mündlichen Auskunft automatisch auf den nächsten Schulungsbedarf zu schließen. Die Ausbildungsstelle kann Fragen zum passenden Lehrgang beantworten.
Erst mit der geklärten Ausgangslage wird eine Ausbildung oder Fortbildung angefragt. Soll die Person an einem Inhouse-Termin teilnehmen, gehört sie mit diesem Bedarf in die abgestimmte Planung. So wird eine neue Anmeldung weder allein wegen des Arbeitsplatzwechsels ausgelöst noch wegen einer ungenauen Erinnerung unterlassen.
| Grundlage | Frage |
|---|---|
| Persönliche Voraussetzungen | Welcher Lehrgang passt? |
| Ausbildungsrahmen | Welche Lernaufgaben sind vorgesehen? |
| Ermächtigte Stelle | Ist der betriebliche Rahmen geeignet? |
Die DGUV beschreibt die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer nach erfolgreicher Teilnahme. Schulungsnachweis und betriebliche Funktion sind unterschiedliche Schritte. Die Belegschaft benötigt zusätzlich Kenntnis der zuständigen Personen und örtlichen Einrichtungen für Erste Hilfe.
Eigenschutz, Notruf, Betreuung und Verbandmaterial sind Themen des DGUV-Ausbildungsrahmens. Sie helfen, den Lernauftrag als mehr als einen einzelnen Handgriff zu verstehen. Beschäftigte können im passenden Unterricht die vorgesehenen Aufgaben selbst angeleitet bearbeiten. Fragen aus dem eigenen Verständnis werden während der Erklärung oder praktischen Arbeit angesprochen. Die Übersicht legt nicht das Programm jeder Ausbildungsstelle fest; der konkrete geeignete Lehrgang wird für die vorgesehenen Personen tatsächlich vereinbart.
Die DGUV verweist für betriebliche Ersthelferlehrgänge auf speziell ermächtigte Stellen und verlinkt deren Liste. Der geeignete Rahmen ist damit eine Grundlage der Suche. Er sagt noch keinen freien Termin und keine Durchführung im Unternehmen zu. Beschreiben Sie die Voraussetzungen der vorgesehenen Beschäftigten und fragen Sie den passenden konkreten Lehrgang an. Die bloße Bezeichnung Erste-Hilfe-Kurs lässt die betriebliche Eignung und den persönlichen Ausbildungsbedarf noch offen.
Drei Fragen helfen bei der Vorbereitung.
Geeignete vorhandene Schulungen berücksichtigen.
Den betrieblichen Rahmen prüfen.
Die vorgesehenen Aufgaben selbst bearbeiten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erfragen Sie mit der Ausbildungsstelle die erforderlichen Unternehmensunterlagen nach den Bedingungen Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse vor der Anmeldung.
Die eigenen Trägervorgaben prüfen.
Weitere Vereinbarungen gesondert lesen.
Regulär umfasst sie neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Inhouse verringert den Rahmen nicht; Beschäftigte brauchen den vollständigen vereinbarten Zeitraum mit Gelegenheit, die vorgesehenen praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung zu bearbeiten.
Die DGUV nennt regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Diese Arbeitsplatzinformation ergänzt die Qualifizierung einzelner Ersthelfer und wird nicht allein durch deren Lehrgang erledigt.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie sind von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie sie zusätzlich zum tatsächlich vereinbarten Leistungsumfang und zu den Trägerbedingungen in der internen Kostenplanung.
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