Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 34305 Niedenstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,2 km vom Suchpunkt

9,3 km vom Suchpunkt

10,9 km vom Suchpunkt

13,3 km vom Suchpunkt

15,1 km vom Suchpunkt

16,1 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte aus Niedenstein verbindet eine reguläre Erste-Hilfe-Qualifizierung Wissen mit praktischer Arbeit. Die Organisation im Unternehmen umfasst daneben Einrichtungen, über die Hilfe angefordert werden kann. Bei einer möglichen Inhouse-Schulung werden beide Aufgaben unterschieden: den Lehrgang durchführen und die betriebliche Hilfe vor Ort ermöglichen.
Bei mehreren Standorten sollte die Einladung nicht nur „Niedenstein“ nennen. Schreiben Sie die vollständige Unterrichtsadresse und den Raum in die Kursinformationen. Das hilft Beschäftigten aus unterschiedlichen Stadtteilen und verhindert, dass jemand am Verwaltungssitz statt am Lehrgangsort wartet.
Bei Inhouse-Unterricht werden Raum und Teilnehmerzahl vorab mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Berücksichtigen Sie auch, wer den Zugang zum Gebäude organisiert und für Rückfragen erreichbar ist. Den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung legt der Betrieb vorher fest. Teilen Sie Kursdaten erst als verbindlich mit, wenn die Durchführung oder die einzelnen Plätze bestätigt wurden.
| Aufgabe | Bezug |
|---|---|
| Eigene praktische Arbeit | Lernen im Lehrgang |
| Meldeeinrichtung | Notwendige Hilfe anfordern |
| Organisatorische Maßnahmen | Hilfe an den Einsatzort leiten |
Der Unterricht und die Hilfeanforderung am Arbeitsort haben jeweils eine eigene Funktion.
Als Bestandteil des regulären Unterrichts berücksichtigen.
Für die Anforderung notwendiger Hilfe vorsehen.
Unterricht am Betrieb ersetzt die betriebliche Organisation nicht.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Bei berechtigten Lehrgängen kommt eine Gebührenübernahme nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers in Betracht.
Berechtigung und vorgesehene Gebührenübernahme berücksichtigen.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrtkosten gehören zum Arbeitgeberaufwand.
Der Ausbildungsrahmen sieht eine aktive Beteiligung der Teilnehmenden vor. Praktische Aufgaben ermöglichen die Beschäftigung mit einfachen Hilfsmitteln und dem eigenen Verhalten in einer Lernsituation. Eine Erklärung durch die Lehrkraft und die eigene Ausführung erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben im Lernprozess. Reine Informationsweitergabe bildet den regulären Lehrgang daher nicht vollständig ab. Die praktische Ausbildung gehört auch dann zum vorgesehenen Rahmen, wenn der Unterricht im Unternehmen stattfindet.
Für qualifizierte betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen.
Für die betriebliche Erste Hilfe müssen geeignete Meldeeinrichtungen vorhanden sein. Durch sie und durch organisatorische Maßnahmen muss unverzüglich notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden können. Für die Vorbereitung ist deshalb die tatsächliche Situation am Arbeitsort relevant. Ein Telefon in einem anderen Gebäudeteil beantwortet noch nicht jede Frage zur Erreichbarkeit. Der Lehrgang qualifiziert Menschen; die betriebliche Einrichtung und Organisation werden zusätzlich betrachtet.

Für die reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung ist Präsenzunterricht mit praktischen Anteilen vorgesehen. Ein ausschließlich online durchgeführtes Format entspricht diesem Rahmen nicht. Die Online-Anmeldung zu einer Veranstaltung ist davon getrennt zu beurteilen.
An einem regulären Erste-Hilfe-Lehrgang nehmen höchstens zwanzig Personen teil. Diese Grenze betrifft die Unterrichtsgruppe. Sie beschreibt weder eine pauschale Mindestzahl für eine Inhouse-Anfrage noch die erforderliche Ersthelferzahl eines bestimmten Unternehmens.
Für die betriebliche Berücksichtigung eines Führerscheinkurses müssen zwei Voraussetzungen zusammen vorliegen: Er fand bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle statt und liegt höchstens zwei Jahre zurück. Die private unbefristete Geltung beantwortet diese betriebliche Frage nicht allein.
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