Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 25709 Marne sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,9 km vom Suchpunkt

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17,4 km vom Suchpunkt

18,7 km vom Suchpunkt

27,8 km vom Suchpunkt

Ein Marner Betrieb prüft, wie viele geeignete Ersthelfer verfügbar sein müssen und welche Personen dafür Qualifizierung benötigen. Die einschlägigen Mindestzahlen beziehen sich auf anwesende Versicherte. Eine Schulungsgruppe wird aus diesem Bedarf vorbereitet. Zusätzlich zählen für eine Freigabe die tatsächlich vereinbarten Leistungen und die Bedingungen möglicher berechtigter Lehrgangsgebühren.
Im Marner Betrieb haben sich Beschäftigte zunächst unverbindlich für eine Ersthelfer-Schulung gemeldet. Vor einer Beauftragung sollten Sie aus diesen Rückmeldungen eine belastbare Gruppe machen. Klären Sie den jeweiligen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf und lassen Sie die tatsächliche Teilnahme intern bestätigen.
Bei einem gewünschten Inhouse-Termin fragt die Schule nach den vereinbarten organisatorischen Voraussetzungen. Teilen Sie mit, wenn einzelne Zusagen noch offen sind, und lassen Sie die Buchungsbedingungen erläutern. So kann eine unverbindliche Vorabfrage zur Planung dienen, ohne dass Beschäftigte sie bereits für eine feste Einladung halten.
| Grundlage | Entscheidung |
|---|---|
| Anwesenheit und Mindestzahl | Erforderliche Verfügbarkeit |
| Persönliche Voraussetzungen | Passender Lehrgang |
| Leistungen und Trägerbedingungen | Finanzielle Freigabe |
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren folgt den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Für die interne Entscheidung wird daneben der tatsächliche Auftrag gelesen: Welche weiteren Leistungen sind vereinbart? Arbeitsentgelt und Fahrtkosten verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie gehören zu dessen eigenen Aufwendungen und werden zusätzlich eingeplant. Klären Sie unverständliche Positionen vor einer Zusage, damit aus einer Gebührenberechtigung nicht auf vollständige Kostenfreiheit sämtlicher Leistungen geschlossen wird.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Fragen Sie mit der Ausbildungsstelle vor der Anmeldung nach den Unternehmensangaben zum Verfahren Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse für berechtigte Teilnahme.
Die eigenen Trägerbedingungen beachten.
Zusätzliche Vereinbarungen gesondert lesen.
Die Vorbereitung beruht auf drei Grundlagen.
Den einschlägigen Personalrahmen bestimmen.
Geeignete vorhandene Schulungen einordnen.
Den tatsächlichen Leistungsumfang lesen.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten nennt die DGUV für gewöhnliche Betriebe einen Ersthelfer. Bei mehr als zwanzig werden Verwaltung und Handel mit fünf Prozent, sonstige Betriebe mit zehn Prozent eingeordnet. Besondere Einrichtungen haben eigene Vorgaben. Prüfen Sie den zutreffenden Rahmen. Eine vorhandene Gruppe interessierter Beschäftigter kann diesen erforderlichen Personalbedarf nicht bestimmen; geeignete vorhandene Qualifikation und Anwesenheit gehören in die Betrachtung, bevor Schulungsplätze ausgewählt werden.
Eigenschutz, Notruf und Betreuung gehören zum allgemeinen DGUV-Ausbildungsrahmen. Eine Themenübersicht bestätigt kein konkretes Schulprogramm. Beschäftigte nutzen die passende Veranstaltung für die vorgesehenen angeleiteten Aufgaben und für Fragen aus ihrem eigenen Verständnis.

Regulär umfasst sie neun Einheiten von jeweils 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Inhouse verringert diesen Rahmen nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Zeitraum mit Gelegenheit, die praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung bearbeiten zu können.
Die DGUV verweist für Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer auf speziell ermächtigte Stellen und verlinkt deren Liste. Ein Eintrag bestätigt keinen verfügbaren Termin. Der passende konkrete Lehrgang und mögliche Unterricht im Unternehmen werden tatsächlich angefragt und vereinbart.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie sind von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Beziehen Sie sie zusätzlich zum tatsächlich vereinbarten Leistungsumfang und zu den Trägerbedingungen in Ihre interne Kostenplanung ein.