Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35516 Münzenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,5 km vom Suchpunkt

8,7 km vom Suchpunkt

14,4 km vom Suchpunkt

15,3 km vom Suchpunkt

16,4 km vom Suchpunkt

18,3 km vom Suchpunkt

Die Zahl gebuchter Plätze ist noch keine Begründung für die ausreichende Ersthelferbesetzung eines Unternehmens. Der einschlägige DGUV-Rahmen richtet sich nach anwesenden Versicherten und dem Betrieb. Für Münzenberg werden daraus Personalbedarf und passende Qualifizierung abgeleitet. Die Lernunterlagen begleiten den tatsächlichen Lehrgang und unterstützen die Beschäftigten beim späteren Nachlesen.
Eine bestätigte Anmeldung sollte im Münzenberger Unternehmen mit einem klaren Ablauf verbunden sein. Geben Sie Beginn, Dauer und benötigte Unterlagen an alle Teilnehmer weiter. Klären Sie die Vertretung ihrer Aufgaben, damit sie den gesamten Lehrgang besuchen können.
Bisherige Ersthelferbescheinigungen helfen der Ausbildungsstelle, Ausbildung oder Fortbildung passend einzuordnen. Für einen Inhouse-Auftrag sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Einzelne Mitarbeiter können offene Kurse besuchen. Nach der Schulung führen Sie die neuen Bescheinigungen in Ihrer Übersicht weiter. Eine klare Zuständigkeit für die Dokumentation hält Informationen zusammen und erleichtert weitere konkrete Anfragen, auch wenn verschiedene Arbeitsbereiche an der Planung beteiligt sind.
Fragen Sie mit der Ausbildungsstelle vor der Anmeldung nach dem Verfahren und den erforderlichen betrieblichen Angaben gemäß den Bedingungen Ihrer BG oder Unfallkasse.
Die eigenen Trägervorgaben prüfen.
Zusätzlich Vereinbartes gesondert beurteilen.
Drei Grundlagen unterstützen die Vorbereitung.
Den einschlägigen Personalrahmen anwenden.
Geeignete Schulungen berücksichtigen.
Inhalte nach dem Lehrgang nachlesen.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang beschreibt die DGUV die Benennung durch den Unternehmer. Das Dokument über die Schulung allein macht die örtliche Organisation nicht der ganzen Belegschaft bekannt. Zuständige Personen und Einrichtungen müssen zusätzlich am Arbeitsplatz vermittelt werden.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Teilnehmende erhalten nach dem DGUV-Grundsatz eine Informationsschrift über die Lehrinhalte. Der Mindestumfang orientiert sich am dort genannten Erste-Hilfe-Handbuch. Elektronisches Material darf ergänzen, ersetzt nach diesem Rahmen aber nicht die Printfassung. Diese Schrift dient dem Lernen und Nachlesen. Sie erfüllt damit eine andere Aufgabe als die Bescheinigung über den absolvierten Lehrgang und ersetzt auch nicht die eigene praktische Arbeit unter Anleitung in der geeigneten Veranstaltung.
| Grundlage | Aufgabe |
|---|---|
| Anwesende Versicherte | Erforderliche Besetzung einordnen |
| Praktische Qualifizierung | Fähigkeiten erwerben oder auffrischen |
| Informationsschrift | Lerninhalte nachlesen |
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten nennt die DGUV für gewöhnliche Betriebe einen Ersthelfer. Bei mehr als zwanzig sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent, in sonstigen Betrieben zehn Prozent. Besondere Einrichtungen unterliegen eigenen Vorgaben. Prüfen Sie daher zunächst, welcher Rahmen für das Unternehmen gilt. Eine Teilnehmerliste für den nächsten Kurs beantwortet diese Besetzungsfrage noch nicht; geeignete vorhandene Qualifikationen und der persönliche Schulungsbedarf werden zusätzlich betrachtet.
Die reguläre Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, hinzu kommen Pausen. Der Betriebsort verkürzt diesen Rahmen nicht. Beschäftigte benötigen die Gelegenheit, die vorgesehenen praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung im vereinbarten Lehrgang zu bearbeiten.
Die DGUV sieht diese Möglichkeit vor. Der persönliche Qualifikationsbedarf wird anhand geeigneter vorhandener Nachweise und tatsächlicher Voraussetzungen beurteilt. Gleiche Zeitumfänge allein entscheiden nicht, welcher Lehrgang für die betreffende Person passend ist.
Solche eigenen Aufwendungen bleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie sind von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren zu trennen. Beziehen Sie sie zusätzlich zu den vereinbarten Leistungen und den Bedingungen des zuständigen Trägers in die Planung ein.