Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99994 Nottertal-Heilinger Höhen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,7 km vom Suchpunkt

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28,8 km vom Suchpunkt

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Ein Unternehmen in Nottertal-Heilinger Höhen sucht geeignete Lehrgänge für seine vorgesehenen Ersthelfer. Betriebliche Ausbildung und Fortbildung werden bei speziell ermächtigten Stellen durchgeführt. Die allgemeine Qualifizierung einzelner Personen wird mit der Information der gesamten Belegschaft verbunden. Die örtlichen Einrichtungen und Abläufe müssen zusätzlich am tatsächlichen Arbeitsplatz bekannt sein.
Welche Beschäftigten sollen im Unternehmen künftig als Ersthelfer tätig sein? Sammeln Sie die Namen und die bereits vorhandenen Bescheinigungen. Mit diesen Angaben lässt sich der Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung bei einer Ausbildungsstelle gezielt besprechen.
Für eine Inhouse-Gruppe in Nottertal-Heilinger Höhen nennen Sie die geplante Teilnehmerzahl und schildern die verfügbaren Räume. Fragen Sie nach den organisatorischen Anforderungen des Anbieters. Eine Veranstaltung im Betrieb kommt nach ausdrücklicher Vereinbarung zustande. Alternativ können Sie einzelne Plätze in offenen Lehrgängen anfragen. Die Beschäftigten brauchen in jedem Fall den Unterrichtszeitraum frei von anderen Aufgaben. Geben Sie die verbindlichen Informationen zum Ablauf und zu den benötigten Unterlagen gesammelt weiter.
Nach DGUV-Hinweisen werden alle Betriebsangehörigen regelmäßig, mindestens jährlich, zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen unterwiesen. Notruf, zuständige Ersthelfer und vorhandenes Material sind Beispiele für solche Informationen. Sie müssen zum tatsächlichen Arbeitsplatz passen. Eine Ausbildung einzelner Beschäftigter macht die örtliche Organisation nicht automatisch allen anderen bekannt. Die interne Unterweisung ergänzt deshalb die allgemeine Qualifizierung um den konkreten Bezug zum eigenen Betrieb.
Drei Grundlagen unterstützen die Vorbereitung.
Geeignete vorhandene Nachweise berücksichtigen.
Den betrieblichen Rahmen prüfen.
Örtliche Einrichtungen und Abläufe vermitteln.
Die DGUV verweist auf speziell ermächtigte Stellen für die betriebliche Aus- und Fortbildung und verlinkt deren Liste. Sie unterstützt die Suche nach einem geeigneten Rahmen. Ein Eintrag bestätigt aber weder freie Plätze noch eine bestimmte Inhouse-Durchführung. Der passende konkrete Lehrgang wird für die vorgesehenen Personen tatsächlich angefragt. Geeignete vorhandene Schulungen und persönliche Voraussetzungen gehören ebenso zur Auswahl wie der geeignete Ausbildungsstellenrahmen für den Auftrag.
| Grundlage | Frage |
|---|---|
| Persönliche Voraussetzungen | Welche Qualifizierung passt? |
| Ermächtigte Stelle | Ist der betriebliche Rahmen geeignet? |
| Unterweisung | Wie ist Erste Hilfe vor Ort organisiert? |

Die DGUV beschreibt nach erfolgreicher Teilnahme die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer. Schulungsbescheinigung und betriebliche Funktion sind unterschiedliche Schritte. Die Belegschaft braucht Kenntnis der zuständigen Personen und der eigenen örtlichen Organisation.
Fragen Sie mit der Ausbildungsstelle nach den Unternehmensunterlagen für berechtigte Teilnahme nach den Bedingungen Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse.
Das eigene Trägerverfahren beachten.
Zusätzlich Vereinbartes getrennt beurteilen.

Neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten bilden den regulären Rahmen. Pausen kommen hinzu. Inhouse reduziert diesen Umfang nicht; die Beschäftigten benötigen die vereinbarte Veranstaltung mit Gelegenheit, die vorgesehenen praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung zu bearbeiten.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit. Geeignete vorhandene Nachweise und tatsächliche Voraussetzungen zählen zur Auswahl. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung; die passende Qualifizierung wird nach dem persönlichen Bedarf bestimmt, nicht allein anhand gleicher Zeitumfänge.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie werden von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren unterschieden. Berücksichtigen Sie sie zusätzlich zu den tatsächlich vereinbarten Leistungen und zu den Trägerbedingungen in der internen finanziellen Planung.
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