Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01987 Schwarzheide sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,6 km vom Suchpunkt

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Schwarzheide · Brandenburg
Ein Schwarzheider Unternehmen benötigt ausreichend verfügbare Ersthelfer mit geeigneter Qualifikation. Die einschlägige Mindestzahl und der persönliche Schulungsbedarf sind unterschiedliche Fragen. Für Ausbildung und Fortbildung verweist die DGUV auf speziell ermächtigte Stellen. Erst dieser geeignete Rahmen und die Voraussetzungen der vorgesehenen Personen bilden die Grundlage für die Lehrgangswahl.

Die Kurszusage liegt vor, die interne Einladung wurde jedoch noch aus dem ersten Anfrageentwurf vorbereitet. Gleichen Sie im Schwarzheider Betrieb beide Fassungen ab. Maßgeblich sind der bestätigte Ausbildungs- oder Fortbildungstermin und die tatsächliche Veranstaltungsadresse.
Bei einem Inhouse-Kurs sollten auch Raum, Zugang und Kontakt am Schulungstag dem vereinbarten Stand entsprechen. Klären Sie Abweichungen mit der Ausbildungsstelle, bevor die Einladung verschickt wird. Eine eindeutig aktuelle Fassung hilft allen Teilnehmenden und den intern zuständigen Kollegen. Damit muss niemand zwischen früheren Wunschangaben und endgültiger Buchung selbst entscheiden, welche Information gültig ist.
Die DGUV beschreibt nach erfolgreicher Teilnahme die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer. Ein Schulungsnachweis und die betriebliche Funktion erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Belegschaft braucht zusätzlich Informationen zu örtlichen Einrichtungen und Abläufen.
Für gewöhnliche Betriebe nennt die DGUV bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten einen Ersthelfer. Oberhalb von zwanzig sind für Verwaltung und Handel fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent vorgesehen. Besondere Einrichtungen haben eigene Regeln. Eine beliebige Zahl freier Kursplätze bestimmt diese Mindestanforderung nicht. Prüfen Sie den zutreffenden Rahmen und die vorhandenen geeigneten Qualifikationen, um den tatsächlichen Schulungsbedarf im Unternehmen einzuordnen.
Drei Grundlagen helfen bei der Auswahl.
Die einschlägige Mindestzahl einordnen.
Geeignete vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
Den passenden betrieblichen Rahmen prüfen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erfragen Sie mit der Ausbildungsstelle die erforderlichen Unternehmensangaben für berechtigte Teilnahme nach den Bedingungen Ihrer BG oder Unfallkasse.
Die eigenen Trägervorgaben beachten.
Weitere Vereinbarungen getrennt beurteilen.
Die DGUV verlinkt eine Liste der für betriebliche Ersthelferlehrgänge ermächtigten Stellen. Sie unterstützt die Suche nach einem geeigneten Ausbildungsrahmen. Ein allgemeiner Kursname beantwortet diese Eignungsfrage noch nicht. Die Liste selbst bestätigt weder freie Plätze noch einen möglichen Inhouse-Tag. Beschreiben Sie deshalb den persönlichen Bedarf der vorgesehenen Beschäftigten und fragen Sie die konkrete geeignete Veranstaltung tatsächlich an, bevor aus der Übersicht eine Buchung abgeleitet wird.
Grundlage
Einschlägige Mindestzahl und Anwesenheit
Grundlage
Persönliche Voraussetzungen
Grundlage
Ermächtigte Ausbildungsstelle
Regulär umfasst sie neun Einheiten von jeweils 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Eine Durchführung im Unternehmen reduziert den Rahmen nicht; Beschäftigte brauchen den vollständigen vereinbarten Lehrgang mit Gelegenheit, die praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung zu bearbeiten.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit für Zweifelsfälle. Geeignete vorhandene Nachweise und tatsächliche Voraussetzungen zählen zur Auswahl. Der Lehrgang wird nach dem persönlichen Bedarf gewählt; ein gleicher Zeitumfang allein begründet keine beliebige Ersetzung für jede Person.
Die DGUV nennt regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Diese örtliche Information ergänzt die Qualifizierung einzelner Ersthelfer und wird nicht allein durch deren Lehrgang erledigt.
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