Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74575 Schrozberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,0 km vom Suchpunkt

22,0 km vom Suchpunkt

23,6 km vom Suchpunkt

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25,1 km vom Suchpunkt

28,4 km vom Suchpunkt

Für Schrozberger Unternehmen gehören verständliche Angaben zur betrieblichen Ersten Hilfe und passende Personen für die Ersthelferaufgabe zusammen. Die Mitarbeiter benötigen Orientierung über Einrichtungen und Kontakte. Für die personelle Auswahl sind daneben Bereitschaft und Eignung relevant. Die reguläre Qualifizierung erfolgt bei einer ermächtigten Stelle; mögliche Inhouse-Bedingungen werden konkret mit ihr vereinbart.
Bei einer gemeinsamen Anfrage sollte der Bedarf pro Person erkennbar sein. Wer braucht eine Ausbildung für die betriebliche Ersthelferrolle und wer eine Fortbildung? Erfassen Sie das vor der Terminwahl. Nicht jede Gruppe aus demselben Betrieb benötigt denselben Lehrgang.
Öffentliche Plätze können unterschiedliche Bedarfe abdecken. Für eine geeignete Gruppe lässt sich Inhouse-Unterricht am Schrozberger Standort anfragen. Raum und Teilnehmerzahl werden dafür mit der Ausbildungsstelle vereinbart.
Nach der Zusage erhalten die Beschäftigten eindeutige Angaben zu ihrem jeweiligen Lehrgang, Ort und Zeiten. Wird jemand ersetzt oder auf einen anderen Termin umgebucht, wird die Anmeldung direkt mit dem Anbieter abgestimmt.

In der Regel bilden sich betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre fort.
Beschäftigte müssen wissen, welche Erste-Hilfe-Einrichtungen vorhanden sind und welche Personen für Hilfe erreichbar sind. Angaben zum Notruf und zum Verhalten bei Unfällen gehören ebenfalls zur betrieblichen Information. Dafür zählt die tatsächlich genutzte Arbeitsumgebung: Ein allgemeiner Kursinhalt nennt noch keine betrieblichen Kontakte. Die Angaben werden im Unternehmen aktuell gehalten. Dieser organisatorische Bezug hilft dabei, allgemeine Ausbildungskenntnisse mit den vorhandenen Einrichtungen und Personen zu verbinden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und vorgesehenes Verfahren beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten einplanen.
Bezug
Einrichtungen und Personen im Unternehmen
Bezug
Empfehlung für die Auswahl
Bezug
Empfohlene Festlegung ohne besondere Formpflicht
Die DGUV empfiehlt, für die Ersthelferaufgabe geeignete und motivierte Personen zu gewinnen. Eine solche Auswahl betrachtet die Bereitschaft, sich mit der Aufgabe auseinanderzusetzen und die erforderliche Qualifizierung zu absolvieren. Die Benennung bedarf keiner besonderen Form; eine schriftliche Festlegung wird empfohlen. Damit werden Empfehlungen und verbindliche Anforderungen nicht gleichgesetzt.
Aktuelle Informationen und passende Personen haben eigene Aufgaben.
Auf die konkrete Arbeitsumgebung beziehen.
Bei der personellen Auswahl berücksichtigen.
Schriftliche Festlegung als Empfehlung einordnen.

Jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten gehören zur regulären Ausbildung und Fortbildung. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause ergänzen den Unterricht. Derselbe entsprechende Lehrgangsrahmen gilt auch bei einer vereinbarten Inhouse-Durchführung für die Gruppe.
Für eine reguläre Unterrichtsgruppe sind höchstens zwanzig Teilnehmende vorgesehen. Die Unterrichtsobergrenze legt nicht allein die benötigte Zahl betrieblicher Ersthelfer fest. Dafür werden die betrieblichen Anforderungen und die tatsächlich anwesenden Versicherten betrachtet.
Ein Führerscheinkurs kann berücksichtigt werden, wenn der tatsächliche Besuch bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgte und höchstens zwei Jahre zurückliegt. Beide Bedingungen müssen gemeinsam vorliegen. Der private Verwendungszweck einer Bescheinigung beantwortet diese Einordnung allein nicht.