Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 78199 Bräunlingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,8 km vom Suchpunkt

7,0 km vom Suchpunkt

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16,5 km vom Suchpunkt

16,7 km vom Suchpunkt

25,7 km vom Suchpunkt

Eine betriebliche Schulung vermittelt geeignete Qualifikation. Nach erfolgreicher Teilnahme beschreibt die DGUV die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer. Für Bräunlinger Unternehmen gehört außerdem die örtliche Information der Belegschaft zur Organisation. Der Lehrgang für einzelne Beschäftigte und die regelmäßige Unterweisung aller Betriebsangehörigen erfüllen dabei ergänzende Aufgaben.
Ein früheres Angebot liegt vor, im Bräunlinger Betrieb haben sich inzwischen Gruppe und Zeitfenster verändert. Geben Sie diese Änderungen an die Ausbildungsstelle, bevor das Angebot beauftragt wird. Ausbildung oder Fortbildung sollten sich auf den tatsächlich aktuellen Bedarf beziehen.
Wenn ein Inhouse-Kurs vorgesehen ist, prüfen Sie auch Raum und Zugang am neuen Termin. Lassen Sie die gültigen Bedingungen ausdrücklich bestätigen. Die Beschäftigten erhalten erst danach ihre verbindlichen Angaben. Ein älterer Entwurf kann beim Gespräch helfen, ist aber keine verlässliche Einladung, wenn wesentliche Voraussetzungen inzwischen anders sind. Halten Sie deshalb eine gemeinsam geklärte aktuelle Fassung fest.
Die DGUV sieht regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen vor. Thema sind Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen im Betrieb. Dazu zählen etwa Notruf, zuständige Ersthelfer und Material. Diese Angaben beziehen sich auf den eigenen Arbeitsplatz. Die interne Information ergänzt die allgemeine Qualifizierung einzelner Personen, weil deren Kursbesuch die örtlichen Abläufe nicht von selbst der gesamten Belegschaft vermittelt.

Die DGUV verweist für betriebliche Ausbildung und Fortbildung auf speziell ermächtigte Stellen und verlinkt deren Liste. Der Eintrag bestätigt keine Terminverfügbarkeit. Ein konkreter geeigneter Lehrgang wird für die vorgesehenen Personen tatsächlich angefragt und vereinbart.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Ausbildungsstelle erläutert die notwendigen Unternehmensangaben nach den Vorgaben Ihrer BG oder Unfallkasse, bevor die betriebliche Anmeldung abgeschlossen wird.
Den eigenen zuständigen Träger zugrunde legen.
Zusätzliche Vereinbarungen gesondert prüfen.
| Aufgabe | Bezug |
|---|---|
| Qualifizierung | Passender Lehrgang |
| Benennung | Funktion im Unternehmen |
| Unterweisung | Örtliche Organisation für die Belegschaft |
Eine Ausbildungsbescheinigung und eine Funktion im Unternehmen sind unterschiedliche Schritte. Die DGUV beschreibt nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang die Benennung durch den Unternehmer. Die Aufgabe wird damit in die betriebliche Organisation eingebunden. Beschäftigte sollten wissen, welche Personen dafür zuständig sind. Die geeignete Schulung vermittelt Fähigkeiten, erklärt aber noch nicht automatisch, wie Zuständigkeiten am jeweiligen Arbeitsplatz tatsächlich verteilt und intern bekannt gemacht werden.
Drei Fragen unterstützen die Vorbereitung.
Geeignete vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
Die Benennung im Betrieb klären.
Örtliche Informationen verständlich vermitteln.
Für betriebliche Ersthelfer gilt in der Regel ein Zweijahresabstand. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Auswahl. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung; in Zweifelsfällen nennt die DGUV auch Ausbildung statt Fortbildung.
Regulär umfasst sie neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Inhouse reduziert diesen Rahmen nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Zeitraum mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Mitarbeit an den vorgesehenen Aufgaben.
Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren hängt von den Bedingungen des zuständigen Trägers ab. Weitere Leistungen werden im Angebot getrennt betrachtet. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber und gehören zusätzlich in dessen eigene Kostenplanung.
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