Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 25821 Bredstedt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,5 km vom Suchpunkt

6,6 km vom Suchpunkt

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15,8 km vom Suchpunkt

16,2 km vom Suchpunkt

Bredstedt · Schleswig-Holstein
Die Fortbildung greift vorhandene Erste-Hilfe-Kompetenzen auf. Ihr Rahmen umfasst verbindliche Themen und eine Auswahl weiterer Inhalte nach Bedarf. Bredstedter Betriebe können diesen Lernauftrag bei der Kurswahl berücksichtigen. Zum Unterricht gehört außerdem Informationsmaterial für die Teilnehmenden; das Nachlesen ergänzt die praktische Arbeit in der tatsächlich vereinbarten Veranstaltung.

Wenn Ihr Bredstedter Unternehmen Inhouse-Unterricht anfragen möchte, nennen Sie der Schule die geplante Teilnehmerzahl und die räumlichen Möglichkeiten. Lassen Sie sich die organisatorischen Anforderungen erläutern. Die Durchführung einer Veranstaltung im Betrieb wird ausdrücklich vereinbart.
Die bisherigen Ersthelferbescheinigungen helfen bei der Einordnung des Lehrgangsbedarfs. Prüfen Sie, welche Beschäftigten gemeinsam teilnehmen können und ob einzelne offene Kurse besser in den Arbeitsablauf passen. Während des Unterrichts brauchen alle eine Vertretung ihrer anderen Aufgaben. Informieren Sie die Teilnehmer über den bestätigten Ablauf und die benötigten Unterlagen. Eine verantwortliche Person kann die Rückfragen der Gruppe und den Austausch mit der Ausbildungsstelle zusammenhalten.
Aufgabe
Grundlegende Kompetenzen sichern
Aufgabe
Weitere passende Inhalte bestimmen
Aufgabe
Inhalte nach dem Unterricht nachlesen
Der DGUV-Grundsatz enthält obligatorische Themen und zusätzlich auswählbare Inhalte. Die optionale Auswahl richtet sich nach dem spezifischen Bedarf beziehungsweise den Anforderungen der Teilnehmenden oder Unternehmen. Daraus folgt kein Versprechen, dass jeder Anbieter jedes optionale Thema in jeder Veranstaltung behandelt. Vereinbaren Sie den passenden konkreten Lehrgang für die vorgesehenen Personen. Die Aufgaben werden im Unterricht angeleitet bearbeitet, damit Kenntnisse und praktische Fähigkeiten mit den vorgesehenen Inhalten aufgefrischt werden können.
Fragen Sie mit der Ausbildungsstelle vor der Anmeldung nach den Unterlagen für berechtigte Teilnahme entsprechend den Bedingungen Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse.
Die eigenen Trägervorgaben beachten.
Zusätzlich Vereinbartes gesondert beurteilen.
Nach erfolgreicher Teilnahme beschreibt die DGUV die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer. Die Schulungsbescheinigung und die Funktion im Betrieb erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Belegschaft braucht zusätzlich Kenntnis der örtlichen Einrichtungen und zuständigen Personen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Für Teilnehmende sieht der DGUV-Grundsatz eine Informationsschrift zu den Lehrinhalten vor. Der beschriebene Mindestumfang orientiert sich am Erste-Hilfe-Handbuch der DGUV. Die Schrift begleitet das Lernen und ermöglicht späteres Nachlesen. Digitale Medien können hinzukommen; nach diesem Rahmen ersetzen sie die gedruckte Fassung nicht. Fragen zu praktischen Aufgaben gehören dennoch in den angeleiteten Unterricht, denn eine Lektüre führt die vorgesehenen Teilnehmerübungen nicht für die Beschäftigten aus.
Inhalte und Lernmittel ergänzen sich.
Den verbindlichen Fortbildungsrahmen berücksichtigen.
Den tatsächlichen Bedarf besprechen.
Die vermittelten Inhalte nachlesen.

Neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten bilden den regulären Rahmen. Hinzu kommen Pausen. Inhouse verringert den Umfang nicht; Beschäftigte benötigen die vereinbarte Veranstaltung mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Mitarbeit an den vorgesehenen Aufgaben.
Die DGUV nennt regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen über Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Diese örtliche Information ergänzt die Qualifizierung einzelner Ersthelfer und bleibt zusätzlich zur Schulung zu berücksichtigen.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie werden von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren unterschieden. Beziehen Sie sie zusätzlich zum vereinbarten Leistungsumfang und zu den Bedingungen Ihres Trägers in die interne Kostenplanung ein.