Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 95478 Kemnath sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,0 km vom Suchpunkt

21,6 km vom Suchpunkt

23,2 km vom Suchpunkt

23,6 km vom Suchpunkt

23,7 km vom Suchpunkt

27,2 km vom Suchpunkt

Für Kemnather Unternehmen hängen die Grundquoten bei mehr als zwanzig anwesenden Versicherten von der Betriebsart ab. Zur betrieblichen Organisation gehört außerdem erreichbares und geschütztes Erste-Hilfe-Material. Die erforderliche Qualifizierung erfolgt bei einer ermächtigten Stelle. Eine mögliche Inhouse-Schulung wird für die vorgesehene Beschäftigtengruppe unter den entsprechenden Lehrgangsbedingungen vereinbart.
Eine benannte Kontaktperson kann Teilnehmerangaben, Kursbedarf und Terminwünsche zusammenführen. Sie stimmt Rückfragen mit der Ausbildungsstelle ab und gibt die bestätigten Informationen an die Beschäftigten weiter. So entstehen nicht mehrere unterschiedliche Versionen desselben Unterrichtstags.
Für Inhouse-Unterricht am Kemnather Standort müssen Raum und Gruppengröße vereinbart sein. Wenn sich diese Bedingungen ändern, erfährt das auch der Anbieter. Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer werden bereits vor der Anfrage intern zugeordnet.
Bei öffentlichen Kursplätzen gilt dieselbe Sorgfalt für die individuelle Anmeldung. Halten Sie fest, für wen die Bestätigung vorliegt und welche Unterlagen noch fehlen, bevor der Lehrgang beginnt.

Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
Personelle Grundquote und erreichbare Hilfsmittel betreffen die betriebliche Organisation.
Grundquote passend zuordnen.
Tatsächlichen Anwesenheitsbezug beachten.
Ausreichend, erreichbar und geschützt bereitstellen.
Für die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Verfahren beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten einplanen.
Für Verwaltungs- und Handelsbetriebe gilt bei mehr als zwanzig anwesenden Versicherten eine Grundquote von fünf Prozent. In sonstigen Betrieben sind es zehn Prozent. Die gleiche Anwesenheitszahl kann deshalb je nach Betriebsart zu unterschiedlichen Anforderungen führen. Verwenden Sie für die Einordnung nicht allein die Zahl aller Personen auf einer allgemeinen Personalliste, sondern den tatsächlichen Anwesenheitsbezug. Eine konkrete Berechnung für ein Kemnather Unternehmen wird damit nicht vorweggenommen.
| Anforderung | Bezug |
|---|---|
| Grundquote bei mehr als zwanzig Anwesenden | Betriebsart und tatsächliche Anwesenheit |
| Zugängliches Material | Konkreter Arbeitsplatz |
| Ersatz verbrauchter Mittel | Betriebliche Materialorganisation |
Erste-Hilfe-Material muss ausreichend vorhanden, schnell erreichbar und leicht zugänglich sein. Zugleich ist es gegen schädigende Einflüsse zu schützen; verbrauchte oder unbrauchbare Mittel werden ersetzt. Für die betriebliche Organisation sind Erreichbarkeit und Schutz daher gemeinsam relevant. Material irgendwo im Gebäude zu haben, beantwortet noch nicht die Frage nach der tatsächlichen Zugänglichkeit. Die Anforderungen werden am jeweiligen Arbeitsplatz umgesetzt und beschreiben keine Bestandsaufnahme eines bestimmten Kemnather Betriebs.

Die regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Zusätzlich kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Dieser entsprechende Rahmen gilt für Ausbildung und Fortbildung auch bei einer vereinbarten Inhouse-Durchführung der Beschäftigtengruppe.
Eine reguläre Unterrichtsgruppe umfasst höchstens zwanzig Teilnehmende. Das ist die Obergrenze des Lehrgangs. Sie ersetzt keine Ermittlung der benötigten qualifizierten Ersthelferbesetzung im Unternehmen anhand der jeweiligen betrieblichen Anforderungen und tatsächlichen Anwesenheiten.
Der tatsächliche Führerscheinkurs muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle besucht worden sein und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Zeitlicher Abstand und Ermächtigung gehören gemeinsam zur Beurteilung. Die private Verwendung einer Bescheinigung allein genügt dafür nicht.