Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 16775 Gransee sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
23,3 km vom Suchpunkt

24,7 km vom Suchpunkt

26,0 km vom Suchpunkt

29,8 km vom Suchpunkt

29,8 km vom Suchpunkt

31,1 km vom Suchpunkt

Ein Granseer Betrieb sollte regulären Lehrgang und besondere Zusatzwünsche verständlich unterscheiden. Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung zählen nach den DGUV-Hinweisen zum Standardumfang. Für die Ersthelferaufgabe sind persönliche Voraussetzungen und Motivation relevant; anerkannte vorhandene Qualifikationen bestimmen den weiteren Lehrgang mit.
Im Granseer Unternehmen übernimmt eine andere Person die Kursorganisation. Übergeben Sie die Bestätigung der Ausbildungsstelle und zeigen Sie, welche Fragen noch offen sind. Ein Kalendereintrag allein erklärt weder den vereinbarten Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf noch den tatsächlichen Buchungsstand.
Bei einem Inhouse-Kurs gehören auch Raum, Zugang und Kontakt am Schulungstag dazu. Informieren Sie die Schule über den Zuständigkeitswechsel und klären Sie bestehende Rückfragen gemeinsam. Erst danach werden neue verbindliche Angaben an die Gruppe gegeben. So bleibt die Schulung nachvollziehbar, ohne dass aus fehlendem Wissen über frühere Absprachen eine unnötige zweite Anmeldung entsteht.
Eine allgemeine Kursbeschreibung beantwortet nicht jede Frage zu zusätzlichem Umfang. Beschreiben Sie deshalb, welche weitere Leistung das Unternehmen benötigt. Die Schule kann erläutern, was sie dafür tatsächlich anbietet. Allgemeine Lernziele wie Eigenschutz und Notruf sind keine unbegrenzte Zusage für jeden speziellen betrieblichen Inhalt. Auch ein Inhouse-Wunsch beschreibt zunächst die Durchführung. Eine ausdrückliche Vereinbarung hält fest, was über den regulären Lehrgang hinaus beauftragt werden soll, bevor die Firma verbindlich zusagt.
Die reguläre Auffrischung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie erhält Kenntnisse und Fähigkeiten und gibt Gelegenheit, Unsicherheiten unter Anleitung anzusprechen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für mögliche Übernahme gelten die Bedingungen des zuständigen Trägers; Arbeitsentgelt und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Die ermächtigte Schule erläutert die erforderlichen Angaben.
Arbeitgeberunterlagen vor der Anmeldung abstimmen.
Weitere Leistungen gesondert vereinbaren.
Die DGUV nennt persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen sowie Motivation. Die betriebliche Auswahl sollte daher mehr berücksichtigen als eine Anzahl freier Kursplätze. Besprechen Sie die vorgesehene Aufgabe und beziehen Sie anerkannte vorhandene Qualifikationen in die Kurswahl ein. Eine neue Benennung allein fordert keine neue Grundausbildung. Diese Informationsseite trifft keine individuelle Eignungsentscheidung; offene Fragen werden anhand der tatsächlichen Aufgabe und konkreten Schulung mit den zuständigen Stellen beziehungsweise der Ausbildungsstelle geklärt.
| Entscheidung | Bezug |
|---|---|
| Personenauswahl | Eignung und Motivation |
| Kurswahl | Anerkannte Qualifikation |
| Zusatzleistung | Besondere Vereinbarung |
Diese Angaben betreffen unterschiedliche Teile des Vorhabens.
Persönliche Voraussetzungen berücksichtigen.
Anerkannte Nachweise nennen.
Besondere Leistung beschreiben.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Das entspricht jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Eine vereinbarte Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen regulären Umfang nicht.
Die DGUV nennt einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der höchstens zwei Jahre alt ist. Die Voraussetzung gilt für betriebliche Verwendung. Sie begründet keine allgemeine private Verfallsregel für den Fahrerlaubnisnachweis.
Die reguläre Ersthelferschulung verlangt praktische Ausbildung in Präsenz. Digitale Informationen allein ersetzen diesen Rahmen nicht. Die Beschäftigten sollen im Lehrgang Aufgaben unter Anleitung selbst bearbeiten und ihre Fragen zu den Inhalten stellen können.