Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 96132 Schlüsselfeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,0 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

24,6 km vom Suchpunkt

26,0 km vom Suchpunkt

26,3 km vom Suchpunkt

27,2 km vom Suchpunkt

Ein privater Kursbesuch und die Übernahme einer betrieblichen Ersthelferaufgabe sind getrennt einzuordnen. Der Schlüsselfelder Betrieb berücksichtigt geeignete anerkannte Qualifikationen, statt allein aus einer neuen Benennung eine Grundausbildung abzuleiten. Für die Auswahl der Personen sind außerdem persönliche Voraussetzungen und Motivation nach den DGUV-Hinweisen relevant.
Eine Person aus dem Schlüsselfelder Betrieb fehlt in der Übersicht der erhaltenen Bescheinigungen. Klären Sie zunächst, ob die Ausbildung oder Fortbildung vollständig besucht wurde oder lediglich ein Dokument noch nicht vorliegt. Die Ausbildungsstelle kann den konkreten Vorgang einordnen.
Bei einem Inhouse-Termin helfen genaue Angaben zu Veranstaltung und Person. Veranlassen Sie eine neue Anmeldung erst auf Grundlage der geklärten Rückmeldung. Ein fehlender Ablageeintrag beweist weder eine vollständige Schulung noch zusätzlichen Unterrichtsbedarf. Halten Sie intern fest, welche Teilnahme bestätigt wurde und welche Fragen weiter offen sind, damit die nächste Kursplanung auf nachvollziehbaren Angaben beruht.
Die fachlichen Angaben machen die gewünschte Qualifizierung verständlich.
Nachweis und betrieblichen Zweck einordnen.
Voraussetzungen und Motivation berücksichtigen.
Offene Fragen zur Kurswahl nennen.
| Frage | Einordnung |
|---|---|
| Wofür wurde früher gelernt? | Ursprünglicher Nachweiszweck |
| Was ist anerkannt vorhanden? | Betriebliche Qualifikation |
| Wer übernimmt die Aufgabe? | Personenauswahl |
Die DGUV beschreibt persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen sowie Motivation. Eine bereits vorhandene Qualifikation beantwortet deshalb nicht allein die gesamte Personenauswahl. Sprechen Sie mit Beschäftigten über die vorgesehene Ersthelferaufgabe im Betrieb. Diese Informationsseite trifft keine individuelle Eignungsentscheidung. Offene persönliche Fragen werden anhand der tatsächlichen Aufgabe und der konkreten Schulungsbedingungen geklärt. Erst danach lässt sich ein passender weiterer Lehrgang organisatorisch vorbereiten, ohne eine Person nur wegen eines verfügbaren Kursplatzes auszuwählen.

Die reguläre Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Beschäftigte können dabei Inhalte unter Anleitung wieder praktisch aufgreifen.
Eine Bescheinigung kann ursprünglich für den Fahrerlaubnisantrag beschafft worden sein. Soll sie nun für die Ersthelferaufgabe genutzt werden, ist die betriebliche Voraussetzung entscheidend: Die DGUV nennt einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der nicht älter als zwei Jahre ist. Der private Anlass schließt die Einordnung also nicht von vornherein aus. Umgekehrt folgt aus der betrieblichen Bedingung keine allgemeine private Verfallsregel. Klären Sie den konkreten Nachweis, bevor weiterer Unterricht beauftragt wird.
Für mögliche Gebührenübernahme gelten die Bedingungen des zuständigen Trägers. Arbeitsentgelt und Fahrten liegen beim Arbeitgeber; zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart.
Erforderliche Arbeitgeberangaben mit der ermächtigten Schule klären.
Zusätzlichen Umfang vor der Zusage nachvollziehbar festhalten.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das ergibt jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Der vereinbarte Unterrichtsort im Unternehmen verkürzt den regulären Umfang nicht.
Die DGUV-Hinweise lassen diese Möglichkeit in Zweifelsfällen zu. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind bei der Einordnung zu berücksichtigen. Aus der gleichen regulären Dauer allein folgt keine beliebige Kurswahl ohne Betrachtung des tatsächlichen Ausgangsstands.
Die reguläre betriebliche Ersthelferschulung verlangt praktische Ausbildung in Präsenz. Ein digitales Informationsangebot allein ersetzt diese Qualifizierung nicht. Die Teilnehmenden sollen Aufgaben im Lehrgang unter Anleitung selbst bearbeiten können.
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