Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 19395 Plau am See sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
27,8 km vom Suchpunkt

27,9 km vom Suchpunkt

28,3 km vom Suchpunkt

38,8 km vom Suchpunkt

39,5 km vom Suchpunkt

41,6 km vom Suchpunkt

Bei der Auswahl betrieblicher Ersthelfer sind nach den DGUV-Hinweisen persönliche Voraussetzungen und Motivation relevant. Der Betrieb aus Plau berücksichtigt daneben anerkannte vorhandene Qualifikationen für den passenden weiteren Lehrgang. Eine neue Benennung allein fordert keine neue Grundausbildung; reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Ein Betrieb aus Plau am See möchte eine vor Monaten angefragte Schulung nun umsetzen. Geben Sie der Ausbildungsstelle den aktuellen Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung und lassen Sie Termin sowie Bedingungen neu bestätigen. Das frühere Angebot muss nicht unverändert zur heutigen Planung passen.
Bei einem Inhouse-Wunsch ist auch zu prüfen, ob Raum und Teilnehmergruppe noch dem ursprünglichen Stand entsprechen. Kennzeichnen Sie alte Entwürfe intern als überholt. Verbindliche Einladungen werden erst mit der aktuellen Vereinbarung verschickt. So entstehen aus dem früheren Gespräch und neuen Wünschen keine widersprüchlichen Informationen für die vorgesehenen Teilnehmenden.
Die DGUV beschreibt persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen sowie Motivation für die Aufgabe. Eine Firma sollte deshalb nicht nur freie Plätze zählen, sondern die vorgesehene Rolle mit den Beschäftigten besprechen. Die Teilnahme an einem passenden Lehrgang ist ein weiterer Schritt. Daraus folgt keine allgemeine persönliche Eignungsbeurteilung durch diese Informationsseite. Bei Fragen werden die konkrete betriebliche Aufgabe und die Durchführung der Schulung mit den dafür zuständigen Stellen beziehungsweise der Ausbildungsstelle geklärt.
Die reguläre Qualifizierung ist praktische Ausbildung in Präsenz. Beschäftigte sollen unter Anleitung selbst Aufgaben bearbeiten können; digitale Informationen allein ersetzen diesen Rahmen nicht.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert dem Betrieb aus Plau das erforderliche Verfahren und die Arbeitgeberangaben für die mögliche direkte Abrechnung mit dem Träger.
BG oder Unfallkasse bestimmen.
Zusätzliche Leistungen gesondert vereinbaren.
Diese Angaben unterstützen die fachliche Einordnung.
Eignung und Motivation berücksichtigen.
Anerkannte Nachweise nennen.
Weiteren Kursbedarf klären.
Beschäftigte können geeignete anerkannte Qualifikationen bereits besitzen. Die Kurswahl wird anhand des tatsächlichen Ausgangsstands eingeordnet. Für einen früheren Führerscheinkurs nennt die DGUV als Voraussetzungen eine ermächtigte Ausbildungsstelle und höchstens zwei Jahre Kursalter zur betrieblichen Verwendung. Andere anerkannte Qualifikationen können ebenfalls berücksichtigt werden. Die Prüfung betrifft die Ersthelferaufgabe im Unternehmen und begründet keine allgemeine private Ablaufregel für einen Fahrerlaubnisnachweis. Offene Fragen werden vor dem weiteren Auftrag geklärt.
Bezug
Persönliche Voraussetzungen
Bezug
Anerkannte Qualifikation
Bezug
Vereinbarte Durchführung

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das sind jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Eine vereinbarte Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen regulären Umfang nicht.
Die DGUV nennt notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung als reguläre Bestandteile. Besondere weitere Wünsche brauchen eine ausdrückliche Vereinbarung, damit der zusätzlich gewünschte Umfang vor dem Auftrag verständlich feststeht.
Diese Aufwendungen liegen beim Arbeitgeber. Die mögliche Übernahme berechtigter Kursgebühren richtet sich gesondert nach den Voraussetzungen des zuständigen Trägers. Weitere Leistungen sind vor dem Auftrag ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle zu vereinbaren.
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