Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17213 Malchow sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
38,5 km vom Suchpunkt

38,6 km vom Suchpunkt

39,0 km vom Suchpunkt

40,4 km vom Suchpunkt

40,5 km vom Suchpunkt

46,8 km vom Suchpunkt

Ein Malchower Betrieb sollte die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren vom eigenen Aufwand unterscheiden. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers bestimmen das Gebührenverfahren. Besondere zusätzliche Leistungen werden ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle vereinbart, bevor die Firma den weiteren Umfang beauftragt.
Welche Beschäftigten sollen teilnehmen, und welche Ersthelferbescheinigungen liegen bereits vor? Mit diesen Angaben kann Ihr Malchower Unternehmen Ausbildung oder Fortbildung bei einer Ausbildungsstelle passend besprechen. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge infrage kommen.
Für einen Inhouse-Auftrag vereinbaren Sie Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich. Alle Teilnehmer brauchen die ganze Unterrichtszeit frei von anderen Aufgaben. Geben Sie Ablauf und benötigte Unterlagen rechtzeitig weiter.
Die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers entscheiden über eine Kostenübernahme. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule erfolgt nach dessen Verfahren. Halten Sie die dafür geforderten betrieblichen Angaben und Unterlagen vollständig bereit.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung gehören nach den DGUV-Hinweisen zum regulären Lehrgang. Wenn die Firma etwas darüber hinaus benötigt, beschreibt sie den Wunsch konkret. Die Schule kann dann den tatsächlich angebotenen Zusatzumfang erläutern. Der Preis einer solchen weiteren Leistung ist nicht allein dadurch Teil der möglichen Gebührenübernahme, dass sie im Zusammenhang mit demselben Lehrgang angefragt wird. Eine ausdrückliche Vereinbarung macht die Beauftragung verständlich und hält unterschiedliche Leistungen auseinander.
Die Angaben betreffen verschiedene Teile des Aufwands.
Trägerbedingungen zur Kursgebühr klären.
Reguläre Bestandteile kennen.
Mehrumfang ausdrücklich beschreiben.
Nennen Sie der ermächtigten Ausbildungsstelle den vorgesehenen Lehrgang und den betrieblichen Anlass. Sie erläutert das Verfahren nach den Voraussetzungen des zuständigen Trägers. Eine allgemeine Angabe zur Kostenübernahme ist keine Zusage für jede beliebige Buchung. Der Betrieb sollte deshalb verstehen, welche Arbeitgeberangaben erforderlich sind und worauf sich eine mögliche direkte Abrechnung bezieht. Diese Klärung betrifft die berechtigte Kursgebühr und ersetzt keine Vereinbarung über besondere weitere Leistungen.
Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind für den weiteren Lehrgang relevant. Eine neue Ersthelferrolle allein fordert keine neue Grundausbildung; regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Schule stimmt mit dem Malchower Unternehmen ab, welche Angaben für berechtigte Lehrgangsgebühren benötigt werden.
BG oder Unfallkasse des Betriebs nennen.
Weiteren Umfang ausdrücklich vereinbaren.
Bezug
Trägerverfahren
Bezug
Arbeitgeber
Bezug
Besondere Vereinbarung
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten Dauer. Das entspricht jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Der vereinbarte Unterrichtsort im Unternehmen verkürzt diesen regulären Umfang nicht.
Die DGUV lässt in Zweifelsfällen Ausbildung statt Fortbildung zu. Die gleiche reguläre Unterrichtsdauer allein entscheidet die Kurswahl nicht; anerkannte vorhandene Qualifikationen sind bei der Einordnung des weiteren Bedarfs zu berücksichtigen.
Die reguläre betriebliche Ersthelferschulung verlangt praktische Ausbildung in Präsenz. Ein digitales Informationsangebot allein ersetzt den Lehrgang nicht. Die Beschäftigten sollen eigene Aufgaben unter Anleitung bearbeiten und Fragen zu den Inhalten stellen können.