Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17098 Friedland sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,2 km vom Suchpunkt

18,8 km vom Suchpunkt

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Friedland · Mecklenburg-Vorpommern
Die Bescheinigung gehört nach den DGUV-Hinweisen zum Standardlehrgang. Für einen Friedländer Betrieb hilft sie, die absolvierte Qualifizierung der vorgesehenen Personen einzuordnen. Anerkannte vorhandene Nachweise sind bei der weiteren Kurswahl relevant; eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keine neue Grundausbildung.

Eine größere Teilnehmerzahl bedeutet nicht automatisch, dass alle denselben Lehrgang brauchen. Legen Sie der Ausbildungsstelle die bisherigen Bescheinigungen vor und erläutern Sie, welche Personen Ihr Friedländer Unternehmen künftig als Ersthelfer vorsieht. Ausbildung und Fortbildung können so getrennt und passend besprochen werden.
Besprechen Sie, welche Form sich mit Ihrem Arbeitsablauf vereinbaren lässt. Für einen Inhouse-Termin müssen passende Räume und die vorgesehene Gruppe mit dem Anbieter abgestimmt werden. Eine Durchführung im Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Erkundigen Sie sich nach den organisatorischen Vorgaben der Schule und prüfen Sie die Teilnahmebedingungen vor einer verbindlichen Anmeldung. Auch die mögliche Gebührenübernahme ist vorab mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu klären. Informieren Sie die Beschäftigten anschließend über den bestätigten Ablauf und sorgen Sie für eine Vertretung ihrer Aufgaben.
Diese Angaben beschreiben den Ausgangsstand.
Konkrete Bescheinigung betrachten.
Nachweis eindeutig zuordnen.
Offenen Punkt zur weiteren Kurswahl nennen.
Eine Einladung oder Kursbestätigung beschreibt die vereinbarte Teilnahme. Die Bescheinigung gehört zum Nachweis des tatsächlich absolvierten Lehrgangs. Prüfen Sie nach dem Besuch, ob das vorgesehene Dokument vorliegt und der Person zugeordnet werden kann. Offene Fragen zum konkreten Vorgang richten Sie an die ausstellende Ausbildungsstelle. Eine betriebliche Übersicht hilft bei der Organisation, sollte aber nicht aus einer bloßen Platzreservierung eine bereits vorhandene Qualifikation ableiten oder ein ungeklärtes Dokument stillschweigend ersetzen.
Digitale Informationen allein ersetzen den regulären Lehrgang nicht. Beschäftigte sollen Aufgaben unter Anleitung selbst bearbeiten können; die Durchführung im Betrieb braucht dafür passende Lernbedingungen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Regelmäßige Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie erhält Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Beschäftigten können Inhalte unter Anleitung wieder praktisch bearbeiten und Fragen zu Unsicherheiten stellen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen bleiben für die Einordnung des weiteren Lehrgangs relevant. In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen Ausbildung statt Fortbildung erfolgen. Die Schule kann eine konkrete Frage besser einordnen, wenn der tatsächlich vorliegende Nachweis und das Anliegen genannt werden.
Für mögliche Gebührenübernahme gelten die Bedingungen des zuständigen Trägers. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber; die ermächtigte Schule erläutert das erforderliche Verfahren.
Benötigte Arbeitgeberunterlagen abstimmen.
Weiteren Umfang gesondert vereinbaren.
Bedeutung
Vereinbarte Teilnahme
Bedeutung
Absolvierter Lehrgang
Bedeutung
Weiteren Bedarf klären

Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das entspricht jeweils 405 Minuten Unterricht, zuzüglich Pausen. Der vereinbarte Unterrichtsort im Unternehmen verkürzt diesen regulären Umfang nicht.
Die DGUV nennt dafür einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der höchstens zwei Jahre alt ist. Die betriebliche Voraussetzung ist keine allgemeine private Verfallsregel für den Fahrerlaubnisnachweis.
Notwendige Unterrichtsmittel zählen nach den DGUV-Hinweisen ebenso wie Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung zum Standardlehrgang. Besondere weitere Leistungen werden ausdrücklich vereinbart. Beschreiben Sie den zusätzlich gewünschten Umfang deshalb vor dem Auftrag nachvollziehbar.