Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 92660 Neustadt a.d.Waldnaab sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,6 km vom Suchpunkt

20,9 km vom Suchpunkt

31,2 km vom Suchpunkt

33,0 km vom Suchpunkt

39,6 km vom Suchpunkt

39,7 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte aus Neustadt a.d.Waldnaab zählt bei einem Lehrgang die tatsächliche Teilnahme. Der nationale Rahmen verbindet die Bescheinigung mit regulärem Besuch und der Beurteilung durch die Lehrkraft. Verständliche Kommunikation unterstützt die gemeinsame Lernarbeit. Aus- und Fortbildung werden bei einer ermächtigten Stelle durchgeführt; mögliche Inhouse-Bedingungen sind konkret zu vereinbaren.
Für berechtigte betriebliche Kursgebühren ist die direkte Abrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers möglich. Klären Sie im Unternehmen, wer die erforderlichen Angaben und Nachweise zusammenstellt. Fragen Sie die Ausbildungsstelle vor der Buchung, was bereits vor dem Unterricht vorliegen muss.
Lassen Sie mögliche Zusatzkosten im Angebot gesondert aufführen. Eine Aussage zur BG-Abrechnung ersetzt keine Vereinbarung über Leistungen außerhalb der Kursgebühr. Das gilt für öffentliche Plätze ebenso wie für eine Inhouse-Gruppe am Neustädter Standort.
Welche Beschäftigten Ausbildung und welche Fortbildung benötigen, wird intern festgelegt. Der gewählte Lehrgang und seine bestätigten Bedingungen sollten zu diesem Auftrag passen.
Ausbildungsnachweis und verständliche Unterrichtskommunikation haben konkrete Bezüge.
Tatsächlichen Lehrgangsbesuch betrachten.
Überzeugt sich von Kenntnissen und Fähigkeiten.
Verstehen der vorgesehenen Veranstaltung berücksichtigen.
Der Ausbildungsrahmen sieht eine Bescheinigung bei regelmäßiger Teilnahme vor, wenn sich die Lehrkraft davon überzeugt hat, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen. Eine Anmeldung oder die bloße Zahlung einer Gebühr hat eine andere Funktion. Für die Beschäftigten gehört der Nachweis deshalb zum tatsächlich besuchten Lehrgang. Das betrifft den regulären Schulungsbesuch und lässt sich weder aus einer Reservierung noch aus einer internen Teilnehmerliste allein ableiten.
Aufgabe
Geplante Teilnahme organisieren
Aufgabe
Absolvierten regulären Lehrgang nachweisen
Aufgabe
Verständlichkeit der Lernarbeit vorbereiten
Im Unterricht werden Erklärungen, praktische Aufgaben und Rückmeldungen miteinander verbunden. Damit eine Beschäftigtengruppe gemeinsam arbeiten kann, ist das Verstehen der verwendeten Sprache relevant. Klären Sie einen besonderen sprachlichen Unterstützungsbedarf anhand der vorgesehenen Veranstaltung mit der Ausbildungsstelle. Dabei sind Unterrichtssprache und mögliche Unterstützung zwei konkrete Fragen. Die Zahl der Beschäftigten oder der eigene Betriebsort sagt dazu noch nichts; eine bestimmte Sprachleistung eines örtlichen Anbieters wird nicht vorausgesetzt.

Ein regulärer Lehrgang umfasst höchstens zwanzig Teilnehmende.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Berechtigung und vorgesehenes Abrechnungsverfahren beachten.
Arbeitsentgelt sowie notwendige Fahrten berücksichtigen.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Die betriebliche Planung berücksichtigt den persönlichen Qualifizierungsstand. Eine private unbefristete Verwendung eines geeigneten Führerscheinnachweises ersetzt diese regelmäßige betriebliche Fortbildung nicht.
Sowohl Ausbildung als auch Fortbildung dauern jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Dazu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Für eine vereinbarte Inhouse-Gruppe bleibt der entsprechende reguläre Rahmen der Schulung maßgeblich.
Betrieblich kann der tatsächlich besuchte Führerscheinkurs zählen, wenn die Ausbildungsstelle ermächtigt war und der Besuch höchstens zwei Jahre zurückliegt. Der zeitliche Abstand und die Ermächtigung der Stelle sind gemeinsam zu berücksichtigen.
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