Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04895 Falkenberg/Elster sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,1 km vom Suchpunkt

17,0 km vom Suchpunkt

22,9 km vom Suchpunkt

31,2 km vom Suchpunkt

31,6 km vom Suchpunkt

32,3 km vom Suchpunkt

Die passende Kurswahl im Falkenberger Betrieb berücksichtigt anerkannte vorhandene Qualifikationen. Eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keine neue Grundausbildung. Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie erhält Kenntnisse und Fähigkeiten; die Durchführung wird zusätzlich zum fachlichen Bedarf vereinbart.
Die betriebliche Planung in Falkenberg hat sich seit der Buchung verändert. Gleichen Sie vor der Einladung noch einmal ab, ob Teilnehmergruppe und Veranstaltungsort zur Bestätigung der Ausbildungsstelle passen. Änderungen des Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarfs sollten nicht erst am Kurstag bekannt werden.
Bei einem Inhouse-Termin kann außerdem der vorgesehene Raum betroffen sein. Fragen Sie die Schule ausdrücklich nach nötigen Anpassungen und halten Sie den geklärten Stand fest. Erst diese Angaben werden an Beschäftigte und intern zuständige Kollegen weitergegeben. Ein älterer Entwurf bleibt damit erkennbar überholt und konkurriert nicht neben der tatsächlichen Vereinbarung mit aktuellen Informationen.
Die ermächtigte Schule erläutert das Verfahren des zuständigen Trägers. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber; besondere Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart.
Erforderliche Arbeitgeberunterlagen abstimmen.
Bedingungen von BG oder Unfallkasse beachten.
Mehrere Beschäftigte können gemeinsam angefragt werden und trotzdem unterschiedliche anerkannte Vorbildung besitzen. Betrachten Sie die vorhandenen Nachweise, bevor alle derselben weiteren Ausbildung zugeordnet werden. Für einen früheren Führerscheinkurs nennt die DGUV eine ermächtigte Ausbildungsstelle und höchstens zwei Jahre Kursalter zur betrieblichen Verwendung. Andere anerkannte Qualifikationen können ebenfalls berücksichtigt werden. Die Einordnung betrifft die Ersthelferaufgabe im Betrieb; daraus folgt keine allgemeine private Ablaufregel des Fahrerlaubnisnachweises.
Beschäftigte können bekannte Inhalte erneut praktisch aufgreifen und Unsicherheiten ansprechen. Zum allgemeinen Themenrahmen gehören unter anderem Eigenschutz, Notruf und Betreuung betroffener Personen. Eigene Fragen aus dem Arbeitsumfeld können beim Lernen helfen. Eine Firma sollte daraus jedoch keine unbegrenzte Zusage für spezielle Zusatzleistungen einer bestimmten Schule ableiten. Weitergehende Wünsche werden ausdrücklich besprochen. Der reguläre Lehrgang behält seinen vorgesehenen Rahmen und wird nicht durch einen eigenen kurzen Themenplan ersetzt.
Diese Angaben helfen bei der passenden Antwort.
Anerkannte Vorbildung nennen.
Weiteren Lehrgang einordnen.
Besonderen Wunsch erklären.

Ein digitales Informationsangebot allein ersetzt den regulären Lehrgang nicht. Bei Inhouse benötigen Beschäftigte ebenso Gelegenheit zur eigenen Beteiligung ohne parallele Arbeitsaufträge.
| Punkt | Bedeutung |
|---|---|
| Vorbildung | Fachlicher Ausgangsstand |
| Kursart | Passende Qualifizierung |
| Inhouse | Vereinbarte Durchführung |
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten Dauer. Das ergibt jeweils 405 Minuten Unterricht, zuzüglich Pausen. Eine vereinbarte Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen regulären Umfang nicht.
Die DGUV-Hinweise lassen in Zweifelsfällen Ausbildung anstelle einer Fortbildung zu. Die Einordnung berücksichtigt anerkannte vorhandene Qualifikationen. Aus der gleichen regulären Dauer allein folgt keine beliebige Auswahl ohne Betrachtung des tatsächlichen Ausgangsstands.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung gehören nach den DGUV-Hinweisen zum Standardlehrgang. Besondere weitere Wünsche brauchen eine ausdrückliche Vereinbarung, damit der zusätzlich beauftragte Umfang vor der Zusage nachvollziehbar ist.
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