Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 33039 Nieheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,0 km vom Suchpunkt

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Der allgemeine Ausbildungsrahmen behandelt unter anderem Eigenschutz und Notruf. Nieheimer Beschäftigte können diese Themen im praktischen Lehrgang aufgreifen und Fragen stellen. Der weitere Kurs berücksichtigt anerkannte vorhandene Qualifikationen; eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keine neue Grundausbildung. Regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Wenn mehrere Arbeitsbereiche Beschäftigte anmelden, sollte die Anfrage an einer zuständigen Stelle zusammenlaufen. Sammeln Sie für Ihren Nieheimer Betrieb Namen, bisherige Ersthelferbescheinigungen und organisatorische Fragen. Die Ausbildungsstelle kann mit Ihnen Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen.
Für einen Inhouse-Auftrag vereinbaren Sie Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich. Andere Personen müssen während der Schulung die laufenden Aufgaben übernehmen können. Einzelne Mitarbeiter können offene Kurse besuchen. Geben Sie Ablauf und benötigte Unterlagen rechtzeitig weiter. Nach dem Lehrgang ergänzen Sie Ihre betriebliche Übersicht um die neuen Bescheinigungen. So bleibt der Schulungsverlauf dokumentiert und kann bei weiteren konkreten Anfragen berücksichtigt werden.
Eine Person kann bereits geeignete anerkannte Nachweise besitzen, wenn sie im Unternehmen erstmals als Ersthelfer vorgesehen ist. Die neue Rolle allein entscheidet den weiteren Bedarf deshalb nicht. Für betriebliche Verwendung einer Führerscheinschulung nennt die DGUV eine ermächtigte Ausbildungsstelle und höchstens zwei Jahre Kursalter. Andere anerkannte Qualifikationen können ebenfalls berücksichtigt werden. Diese Voraussetzung ist keine allgemeine private Ablaufregel für den Fahrerlaubnisnachweis. Offene Fragen zum konkreten Dokument werden vor dem Auftrag geklärt.
Ein Thema aus dem DGUV-Rahmen kann bereits bekannt sein und trotzdem Fragen auslösen. Beschäftigte können benennen, was ihnen bei Eigenschutz oder Notruf noch unklar ist. Im Lehrgang wird unter Anleitung praktisch gearbeitet. Die Firma kann diese Lernfragen zur Vorbereitung sammeln, ohne daraus einen eigenen verkürzten Ersatzunterricht zusammenzustellen. Eine allgemeine Themenangabe erklärt den Ausbildungsrahmen; besondere zusätzliche Wünsche werden ausdrücklich mit der Schule besprochen, damit der tatsächlich angebotene Mehrumfang verständlich bleibt.
Die reguläre Qualifizierung verlangt eigene Aufgaben unter Anleitung. Digitale Informationen allein ersetzen den Lehrgang nicht; auch im Unternehmen braucht die Gruppe passende Lernbedingungen ohne parallele Arbeitsaufträge.
Diese Angaben helfen bei einer passenden Antwort.
Anerkannte Vorbildung nennen.
Offene Inhalte verständlich beschreiben.
Besondere zusätzliche Leistung anfragen.
Bezug
Weiterer Lehrgang
Bezug
Inhaltliches Anliegen
Bezug
Vereinbarte Durchführung
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Schule erläutert dem Nieheimer Betrieb das Verfahren und die erforderlichen Arbeitgeberangaben für den zuständigen Unfallversicherungsträger.
BG oder Unfallkasse des Unternehmens nennen.
Weitere Leistungen gesondert vereinbaren.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten Dauer. Das entspricht jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Die Durchführung im Unternehmen verkürzt den regulären Lehrgangsumfang nicht.
Die DGUV nennt notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung als reguläre Bestandteile. Besondere weitere Leistungen brauchen eine ausdrückliche Vereinbarung. Der zusätzlich gewünschte Umfang sollte deshalb vor dem Auftrag konkret beschrieben sein.
Diese Aufwendungen liegen beim Arbeitgeber. Die mögliche Übernahme berechtigter Kursgebühren richtet sich gesondert nach den Voraussetzungen des zuständigen Trägers. Zusätzlich gewünschte Leistungen werden vor der Beauftragung ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle vereinbart.