Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 72275 Alpirsbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,5 km vom Suchpunkt

13,1 km vom Suchpunkt

13,4 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

25,5 km vom Suchpunkt

32,1 km vom Suchpunkt

Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Ein Alpirsbacher Betrieb wählt den weiteren Lehrgang anhand anerkannter vorhandener Qualifikationen. Praktische Ausbildung in Präsenz gehört zum Rahmen; ein digitales Informationsangebot allein ersetzt diese Qualifizierung nicht. Zusätzliche Wünsche werden ausdrücklich mit der Schule besprochen.
Eine gemeinsame Gruppe benötigt eine Vertretung ihrer laufenden Aufgaben. Bereiten Sie das im Alpirsbacher Betrieb vor der Anmeldung vor. Alle Teilnehmer sollen den gesamten Lehrgang besuchen können und rechtzeitig über Zeitrahmen und benötigte Unterlagen informiert sein.
Mit bisherigen Ersthelferbescheinigungen besprechen Sie Ausbildung oder Fortbildung bei der Ausbildungsstelle. Für einen Inhouse-Auftrag vereinbaren Sie Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich. Einzelne Mitarbeiter können offene Kurse besuchen. Nach dem Lehrgang ergänzen Sie Ihre Übersicht um die neuen Bescheinigungen. Eine klare Zuständigkeit für diese Dokumentation hält Informationen auch bei mehreren beteiligten Arbeitsbereichen zusammen und erleichtert weitere konkrete Schulungsanfragen.
| Angabe | Bezug |
|---|---|
| Vorbildung | Weiterer Lehrgang |
| Lernfrage | Inhaltliches Anliegen |
| Inhouse | Vereinbarte Durchführung |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Schule erläutert dem Alpirsbacher Unternehmen, welche Arbeitgeberangaben für das Verfahren des zuständigen Trägers erforderlich sind.
Voraussetzungen von BG oder Unfallkasse beachten.
Weiteren Umfang ausdrücklich vereinbaren.
Eine neue betriebliche Ersthelferrolle erklärt nicht allein, welche Vorbildung jemand besitzt. Geeignete anerkannte Nachweise können bereits vorhanden sein. Die Firma sollte diese Ausgangslage nennen, bevor sie einen weiteren Lehrgang verbindlich beauftragt. Regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und erhält Kenntnisse sowie Fähigkeiten. In Zweifelsfällen lässt der DGUV-Hinweis auch Ausbildung statt Fortbildung zu. Die gleiche reguläre Dauer allein bestimmt die passende Auswahl für eine Person nicht.
Diese Angaben machen die Anfrage verständlich.
Anerkannte Qualifikation mitteilen.
Unsicherheit zum Inhalt konkret beschreiben.
Besondere weitere Leistung anfragen.
Beschäftigte können beim Thema Erste Hilfe unterschiedliche Unsicherheiten mitbringen. Eine Frage zum Verbandmaterial oder zur Betreuung betroffener Personen kann im Lehrgang angesprochen werden; beide Bereiche gehören zum allgemeinen DGUV-Rahmen. Beschreiben Sie solche Fragen verständlich, ohne daraus einen selbst verkürzten Ersatzunterricht zusammenzustellen. Die reguläre Qualifizierung behält ihren vorgesehenen Umfang. Ein zusätzlicher besonderer Schulungswunsch wird gesondert angefragt, damit die Schule den tatsächlich angebotenen weiteren Inhalt erläutern kann.
Die Beschäftigten brauchen Gelegenheit, Aufgaben unter Anleitung selbst zu bearbeiten. Auch Inhouse ist dafür ein passender Lernrahmen nötig, ohne ständige Unterbrechungen durch gewöhnliche Arbeitsaufträge.
Neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten ergeben je 405 Minuten Unterricht für Ausbildung und Fortbildung. Pausen kommen hinzu. Der vereinbarte Unterrichtsort im Unternehmen verkürzt diesen regulären Umfang nicht.
Die DGUV nennt notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung als reguläre Bestandteile. Besondere weitere Wünsche werden ausdrücklich vereinbart. Nennen Sie den gewünschten Zusatzumfang deshalb bereits vor der Beauftragung verständlich.
Arbeitsentgelt und Fahrten liegen beim Arbeitgeber. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich gesondert nach den Bedingungen des zuständigen Trägers. Zusätzlich gewünschte Leistungen brauchen eine eigene Vereinbarung mit der Ausbildungsstelle.