Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91575 Windsbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,3 km vom Suchpunkt

18,1 km vom Suchpunkt

20,4 km vom Suchpunkt

22,7 km vom Suchpunkt

23,1 km vom Suchpunkt

24,5 km vom Suchpunkt

Windsbach · Bayern
Für Windsbacher Unternehmen werden betriebliche Mindestbesetzung und Möglichkeiten zum Herbeirufen von Hilfe konkret betrachtet. Bei mehr als zwanzig anwesenden Versicherten hängt die Grundquote von der Betriebsart ab. Die reguläre Qualifizierung erfolgt bei einer ermächtigten Stelle. Eine mögliche Inhouse-Durchführung betrifft die Schulung der vereinbarten Beschäftigtengruppe unter den entsprechenden Bedingungen.

Welche Personen benötigen eine erste Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer, welche eine Fortbildung? Diese Entscheidung gehört vor die gemeinsame Kursbuchung. Eine Gruppe nach freien Kalendern zusammenzustellen reicht nicht, wenn die benötigten Lehrgänge auseinandergehen.
Für einzelne Beschäftigte lassen sich öffentliche Termine prüfen. Eine geeignete Gruppe kann Inhouse-Unterricht am Windsbacher Standort anfragen. Dazu braucht die Ausbildungsstelle Angaben zu Raum und Teilnehmerzahl; die Durchführung muss ausdrücklich bestätigt werden.
Geben Sie den Beschäftigten anschließend den für sie vorgesehenen Lehrgang mit den verbindlichen Zeiten weiter. Änderungen der Teilnehmerliste werden mit dem Anbieter abgestimmt, damit Kursart und angemeldete Person weiterhin zusammenpassen.
Bei mehr als zwanzig anwesenden Versicherten beträgt die Grundquote fünf Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und zehn Prozent in sonstigen Betrieben. Für ein einfaches Rechenbeispiel mit vierzig Anwesenden ergeben sich daraus zwei beziehungsweise vier Ersthelfer. Der unterschiedliche Wert entsteht hier durch die Betriebsart, nicht durch eine andere Anwesenheitszahl. Das Beispiel erläutert die Grundquoten; es beschreibt keine tatsächliche Windsbacher Belegschaft und keine abschließende Beurteilung eines bestimmten Unternehmens.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und vorgesehenes Verfahren beachten.
Arbeitsentgelt und notwendige Fahrten berücksichtigen.
Ergebnis
Fünf Prozent ergeben zwei
Ergebnis
Zehn Prozent ergeben vier
Ergebnis
Notwendige Hilfe erreichbar machen

Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen müssen ermöglichen, notwendige Hilfe unverzüglich herbeizurufen und zum Einsatzort zu leiten. Für den Arbeitsalltag ist deshalb relevant, welche Kommunikationsmittel am tatsächlich genutzten Arbeitsplatz verfügbar sind. Eine vertraute private Telefonnummer ersetzt diese betriebliche Organisation nicht. Fragen dazu werden anhand der örtlichen Bedingungen geklärt. Es geht um die vorhandene Erreichbarkeit und das Leiten der Hilfe, ohne eine bestimmte Telefonkonfiguration oder einen medizinischen Handlungsablauf vorzugeben.
Personelle Besetzung und Kommunikationsmöglichkeiten werden konkret betrachtet.
Passende Grundquote zuordnen.
Vierzig Anwesende als ausdrücklich fiktiver Ausgangspunkt.
Hilfe herbeirufen und zum Einsatzort leiten können.

Beide Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Eine vereinbarte Inhouse-Schulung hält denselben entsprechenden regulären Rahmen der Veranstaltung für die Beschäftigtengruppe ein.
Ein regulärer Lehrgang ist für höchstens zwanzig Teilnehmende vorgesehen. Die Obergrenze betrifft die Unterrichtsgruppe. Die benötigte qualifizierte Ersthelferbesetzung wird anhand der betrieblichen Anforderungen beurteilt und nicht aus dieser Gruppengröße abgeleitet.
Der Besuch muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen gelten gemeinsam. Die private Verwendung der Bescheinigung allein bestätigt die betriebliche Eignung dieser tatsächlich absolvierten Schulung nicht.