Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06456 Arnstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,5 km vom Suchpunkt

6,9 km vom Suchpunkt

8,4 km vom Suchpunkt

9,9 km vom Suchpunkt

15,9 km vom Suchpunkt

16,5 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte aus Arnstein wird der weitere Lehrgang anhand anerkannter vorhandener Qualifikationen eingeordnet. Eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keine neue Grundausbildung. Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Der allgemeine Ausbildungsrahmen behandelt unter anderem Eigenschutz, Notruf und Betreuung betroffener Personen.
Beschäftigte aus verschiedenen Ortschaften Arnsteins sollen gemeinsam geschult werden. Eine interne Bezeichnung wie „am Standort“ ist für diese Gruppe möglicherweise nicht eindeutig. Geben Sie nach der Kursbestätigung die vollständige Unterrichtsanschrift und den vereinbarten Zugang weiter.
Bei einem Inhouse-Kurs erhält auch die Ausbildungsstelle von Beginn an den tatsächlichen Veranstaltungsort. Für öffentliche Ausbildungs- oder Fortbildungsplätze übernehmen Sie die bestätigte Adresse der Schule. Prüfen Sie nach Änderungen, ob alle angemeldeten Personen dieselbe aktuelle Information erhalten haben. So kann jeder den Weg zum vollständigen Unterricht planen, ohne erst am Kurstag nach dem gemeinten Gebäude zu suchen.
Auch Verbandmaterial gehört zum allgemeinen Ausbildungsrahmen. Beschäftigte können praktische Aufgaben unter Anleitung bearbeiten und Fragen aus ihrem Arbeitsumfeld mitbringen. Das hilft beim Verständnis des regulären Lehrgangs. Besondere weitere Wünsche beschreibt die Firma jedoch gesondert. Eine allgemeine Inhaltsangabe garantiert nicht jede spezielle Zusatzleistung einer bestimmten Schule. Der zusätzliche Umfang wird ausdrücklich besprochen, statt den regulären Unterricht durch einen eigenen kurzen Themenplan zu ersetzen oder unbegrenzte Ergänzungen vorauszusetzen.
Einordnung
Fachlicher Ausgangsstand
Einordnung
Vereinbarte Durchführung
Einordnung
Besondere Leistung
Diese Angaben betreffen verschiedene Entscheidungen.
Anerkannte Vorbildung nennen.
Weiteren Bedarf klären.
Besonderen Wunsch erklären.

Ein digitales Informationsangebot allein ersetzt den regulären Lehrgang nicht. Die Gruppe braucht auch am Betriebsstandort Gelegenheit zu eigenen Aufgaben ohne parallele Arbeitsaufträge.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert dem Arnsteiner Unternehmen das erforderliche Verfahren für eine mögliche direkte Abrechnung mit BG oder Unfallkasse.
Erforderliche Arbeitgeberunterlagen klären.
Weitere Leistungen gesondert vereinbaren.
Ein früherer Führerscheinkurs kann für die Ersthelferaufgabe relevant sein. Die DGUV nennt dafür einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der höchstens zwei Jahre alt ist. Prüfen Sie die konkrete Bescheinigung, bevor der weitere Bedarf festgelegt wird. Auch andere anerkannte Qualifikationen können berücksichtigt werden. Die Voraussetzung betrifft die betriebliche Verwendung des Nachweises. Sie ist nicht als allgemeine private Ablaufregel zu verstehen; ein Fahrerlaubnisantrag und die Ersthelferaufgabe haben unterschiedliche Einordnungen.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten Dauer. Das entspricht jeweils 405 Minuten Unterricht, zuzüglich Pausen. Ein vereinbarter Unterrichtsort im Unternehmen verkürzt diesen regulären Umfang nicht.
Die DGUV nennt notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung als reguläre Leistungen. Besondere weitere Wünsche werden ausdrücklich vereinbart. Die Firma sollte den zusätzlich gewünschten Umfang deshalb vor der Beauftragung verständlich benennen.
Diese Aufwendungen trägt der Arbeitgeber. Berechtigte Lehrgangsgebühren können nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers übernommen werden. Eine solche Gebührenübernahme ist keine pauschale Finanzierung sämtlicher zusätzlicher Wünsche oder aller betrieblichen Kosten.