Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08228 Rodewisch sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,4 km vom Suchpunkt

3,7 km vom Suchpunkt

6,6 km vom Suchpunkt

13,4 km vom Suchpunkt

17,9 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

Rodewisch · Sachsen
Regelmäßige Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und erhält Kenntnisse sowie Fähigkeiten. Ein Rodewischer Betrieb berücksichtigt den anerkannten vorhandenen Ausgangsstand der Beschäftigten. Die neue Ersthelferrolle allein fordert keine neue Grundausbildung; die konkrete weitere Kurswahl wird fachlich eingeordnet.

Mit bisherigen Ersthelferbescheinigungen lässt sich Ausbildung oder Fortbildung bei einer Ausbildungsstelle passend anfragen. Nennen Sie die vorgesehenen Teilnehmer Ihres Rodewischer Betriebs. Wenden Sie sich wegen möglicher Gebührenübernahme vor der Buchung an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Seine Voraussetzungen und Verfahren sind maßgeblich.
Für einen Inhouse-Auftrag sind Räume, Gruppengröße und Durchführung abzustimmen. Alle Mitarbeiter brauchen die komplette Schulungszeit frei von anderen Aufgaben. Einzelne Personen können offene Lehrgänge besuchen. Eine ermächtigte Schule kann nach dem vorgesehenen Verfahren direkt abrechnen. Halten Sie die dafür benötigten betrieblichen Angaben vollständig bereit und informieren Sie die Gruppe rechtzeitig über Ablauf und erforderliche Unterlagen.
Diese Angaben helfen bei einer passenden Antwort.
Anerkannte vorhandene Qualifikation nennen.
Unsicherheit zum Inhalt verständlich benennen.
Besonderen zusätzlichen Wunsch anfragen.
Eine frühere Schulung bedeutet nicht, dass jede Erklärung dauerhaft ohne Rückfrage verfügbar bleibt. Fortbildung bietet Gelegenheit, Inhalte praktisch wieder aufzugreifen. Beschäftigte können benennen, bei welchem Thema sie erneut Anleitung benötigen. Im allgemeinen Rahmen werden beispielsweise Eigenschutz, Notruf, Verbandmaterial und Betreuung betroffener Personen behandelt. Die Firma kann diese Themen zur Orientierung nutzen. Eine allgemeine Inhaltsübersicht erklärt den Lehrgang, verspricht aber keine beliebigen zusätzlichen Spezialleistungen einer bestimmten Schule.
Für berechtigte Gebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Trägers. Arbeitsentgelt und Fahrten liegen beim Arbeitgeber. Die ermächtigte Schule erklärt, welche Angaben das Unternehmen für den Abrechnungsweg benötigt.
BG oder Unfallkasse berücksichtigen.
Mehrumfang ausdrücklich festhalten.
Der DGUV-Grundsatz greift auch psychische Betreuung auf. Ein Ersthelferlehrgang befasst sich damit nicht nur mit Gegenständen oder Begriffen aus einer Materialliste. Teilnehmende können im Unterricht fragen, wie dieser Themenbereich im allgemeinen Ausbildungsrahmen verstanden wird, und Unsicherheiten ansprechen. Die Bearbeitung erfolgt in der konkreten Lernveranstaltung unter Anleitung. Für besondere weitere Anliegen beschreibt der Betrieb den gewünschten Umfang ausdrücklich, damit die Ausbildungsstelle darauf gezielt antworten kann, statt eine zusätzliche Zusage nur aus dem allgemeinen Thema abzuleiten.
Bezug
Anerkannte Vorbildung
Bezug
Inhaltliches Anliegen
Bezug
Weitere Vereinbarung
Die reguläre Qualifizierung verlangt eigene Aufgaben unter Anleitung. Digitale Informationen allein ersetzen den Lehrgang nicht; auch im Unternehmen benötigt die Gruppe einen passenden Lernrahmen ohne parallele Arbeitsaufträge.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die DGUV-Hinweise lassen diese Möglichkeit für Zweifelsfälle zu. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind bei der Einordnung relevant. Die gleiche reguläre Dauer allein legt die passende Kursart für eine Person nicht fest.
Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das entspricht jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Der vereinbarte Lernort im Unternehmen verkürzt diesen regulären Umfang nicht.
Die DGUV zählt notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung zum Standardlehrgang. Eine Firma vereinbart darüber hinaus benötigte Leistungen ausdrücklich. Der zusätzliche Auftrag sollte beschreiben, welcher weitere Umfang tatsächlich gewünscht und zugesagt wird.