Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56269 Dierdorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,9 km vom Suchpunkt

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Eigenschutz und Notruf gehören zum allgemeinen Ausbildungsrahmen für betriebliche Erste Hilfe. Dierdorfer Beschäftigte können diese Themen im praktischen Lehrgang aufgreifen und Fragen dazu stellen. Der weitere Lehrgang berücksichtigt anerkannte vorhandene Qualifikationen; regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Welche Personen sollen erstmals als Ersthelfer geschult werden, und welche bringen bereits Bescheinigungen mit? Geben Sie der Ausbildungsstelle einen Überblick über den Bedarf Ihres Dierdorfer Unternehmens. So lassen sich Ausbildung und Fortbildung passend besprechen.
Für einen Inhouse-Auftrag sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Alle Beschäftigten brauchen den ganzen Lehrgang frei von anderen Aufgaben. Einzelne Personen können offene Kurse besuchen. Teilen Sie den Teilnehmern den vollständigen Zeitrahmen und die benötigten Unterlagen mit. Nach der Schulung führen Sie die neuen Bescheinigungen in Ihrer betrieblichen Übersicht weiter. Eine klare Zuständigkeit erleichtert spätere Rückfragen und weitere gezielte Kursanfragen bei einer Ausbildungsstelle.
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Themenfrage | Inhaltliches Anliegen |
| Qualifikationsstand | Weiterer Lehrgang |
| Inhouse-Wunsch | Vereinbarte Durchführung |
Der DGUV-Grundsatz führt Eigenschutz als Unterrichtsthema auf. Damit wird deutlich, dass ein Ersthelferlehrgang nicht erst beim Verbandmaterial beginnt. Die Beschäftigten können im Unterricht klären, was sie unter diesem Themenbereich lernen sollen und welche Fragen aus früherer Schulung offengeblieben sind. Die praktische Bearbeitung erfolgt unter Anleitung. Diese Beschreibung ordnet einen allgemeinen Lerninhalt ein; die konkrete Schule erläutert ihre Unterrichtsaufgaben und mögliche weitergehende Angebote, wenn der Betrieb danach fragt.
Eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keine neue Grundausbildung. Anerkannte vorhandene Nachweise sind für die Einordnung von Ausbildung oder Fortbildung relevant.
Zum Lernen gehört nach dem DGUV-Ausbildungsrahmen ebenso der Notruf. Ein Unternehmen kann dieses Thema bei der Vorbereitung der Beschäftigten benennen, ohne daraus eine eigene verkürzte Qualifizierung zusammenzustellen. Eigene Fragen helfen, die Lehrgangsinhalte zu verstehen. Die Gruppe benötigt Gelegenheit, Aufgaben praktisch zu bearbeiten und Erklärungen nachzuvollziehen. Besondere zusätzliche Wünsche werden ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle besprochen; die allgemeine Themenbeschreibung ist keine Zusage für jede spezielle betriebliche Ergänzung.
Die Inhalte können konkrete Lernfragen anregen.
Offene Fragen zum Themenbereich nennen.
Den Inhalt im Lehrgang aufgreifen.
Unter Anleitung selbst mitarbeiten.
Die mögliche Übernahme folgt den Trägerbedingungen. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber; die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die erforderlichen Arbeitgeberangaben.
Zuständige BG oder Unfallkasse beachten.
Besondere Leistungen gesondert vereinbaren.

Die reguläre betriebliche Ersthelferschulung verlangt praktische Ausbildung in Präsenz. Digitale Informationen allein ersetzen den Lehrgang nicht. Beschäftigte sollen Aufgaben unter Anleitung selbst bearbeiten und Fragen zu den Inhalten stellen können.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Daraus ergeben sich jeweils 405 Minuten Unterricht, zuzüglich Pausen. Ein vereinbarter Unterricht im Unternehmen verkürzt diesen regulären Umfang nicht.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung nennt die DGUV als reguläre Bestandteile des Lehrgangs. Besondere weitere Leistungen brauchen eine ausdrückliche Vereinbarung, damit der zusätzlich gewünschte Umfang vor dem Auftrag nachvollziehbar ist.